Für viele Mieter:innen von Altbau- und Genossenschaftswohnungen wird die Mietpreisbremse spürbare Realität. Die finanzielle Entlastung, die am 1. April in Kraft tritt, bedeutet für sie: keine Erhöhung der Miete um mehr als 5 Prozent. Außerdem gelten in den kommenden Jahren strenge Regelungen für weitere Mietpreissteigerungen. Zudem können Mietverträge nur mehr auf 5 Jahre befristet werden, statt zuvor auf 3 Jahre. Was bedeutet die Mietpreisregelung in der Praxis für eine dreiköpfige Familie mit einem kleinen Kind? Wie profitiert eine alleinstehende Pensionistin in ihrer Genossenschaftswohnung? Wir haben mit der Mietervereinigung zwei Beispiele durchgerechnet.
Die dreiköpfige Familie in der Altbauwohnung: 2.200 Euro Miet-Ersparnis durch Mietpreisregelung
Eine dreiköpfige Familie, bestehend aus zwei Elternteilen und einem einjährigen Kind, bezieht am 1. April eine neu adaptierte, 78 m² große Altbauwohnung im 15. Wiener Bezirk. Es ist ein Glücksgriff: Für Wiener Verhältnisse sind unter 1000 Euro Miete inzwischen günstig, in der Nähe gibt es Öffis – und eine bei Eltern begehrte, gemeinschaftlich geführte Kindergruppe, in der für den Nachwuchs ein Platz frei wurde. Wegen dieser Gruppe hat das Paar eine Wohnung in der Gegend gesucht. Der Vermieter ist fair und hat die Miete nicht etwa vorsorglich hinaufgesetzt. Dafür reparieren sie die Küchenzeile selbst und streichen eine Wand neu.
Die Wohnungsmiete ist nach dem Richtwertgesetz wertgesichert. Das bedeutet: Die Familie kann die Vorteile der neuen Mietregelungen sofort genießen – mit ihrem Einzug treten diese in Kraft.
Große Erleichterung herrscht angesichts der Tatsache, dass sie nicht in drei Jahren wieder ausziehen müssen – sondern frühestens in fünf Jahren. Der Sohn kann nun bis zum Schuleintritt dieselbe Kindergruppe besuchen und muss nicht – in drei Jahren – aus seinem gewohnten Umfeld gerissen werden. Die Kosten für den Umzug, Adaptionsarbeiten in der alten und der neuen Wohnung, der ganze damit verbundene Stress mit der Suche nach einer Wohnung und womöglich nach einem neuen Kindergarten bleibt der Familie erst mal erspart.
- Die Miete darf heuer nicht steigen
- Das Verwaltungshonorar bei den Betriebskosten darf ebenfalls nicht steigen
- 2026 darf die Miete nur um 1 Prozent angehoben werden
- 2027 darf die Miete nur um 2 Prozent angehoben werden
- Ab 2028 dürfen Vermieter:innen maximal 50 % der Inflationssteigerung über 3 % an Mieter:innen abwälzen
- Kein Umzug – der letzte kostete mehr als 2.000 Euro, obwohl sie fast alles selbst machten
Insgesamt sparen sie sich in den kommenden fünf Jahren mehr als 2.200 Euro Miete und nochmal so viel für einen Umzug. Auch das Gefühl der Sicherheit, sich die Miete auf jeden Fall leisten und bis zum Schuleintritt des Kindes die Jahre in ihrem Grätzel genießen zu können, ist unbezahlbar.
Die Pensionistin in der Genossenschaftswohnung: 1.000 Euro
Eine 68-jährige Pensionistin, Witwe, alleinstehend, bewohnt eine ausbezahlte, 70 m² große Genossenschaftswohnung, die sie seinerzeit mit ihrem Mann bezog. Es fallen nur die sogenannte Grundmiete und der EVB, also der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag an. Ihre Pension ist nicht üppig, da ist jeder gesparte Euro eine Hilfe. Dank der neuen Mietpreisregelung spart sie sich in den kommenden Jahren bis 2030 mehr als 1.000 Euro. Das gesparte Geld will sie zur Seite legen – und sich damit einen langgehegten Wunsch erfüllen: Ein Wochenende in Paris.
Mietpreisstopp erklärt: Die Mietrechtsexpertin Elke Hanel-Torsch im Interview
Sie können maximal 7 Forderungen auswählen und ihre Abstimmung im Nachhinein ändern.
geh hörts auf mit dem schmäh die bremse da haben eh nur die den Vorteil die vom Staat erhalten werden alle anderen müssen eh brennen typisch rote