Alle 5 Jahre wählen wir das Europäische Parlament – und am 26.5.2019 ist es wieder so weit. Aber wie läuft diese EU-Wahl eigentlich ab? Wer steht auf dem Wahlzettel und wie viele Kreuze darf man dort machen? Hier gibt’s die wichtigsten Fragen und Antworten.
EU-Wahl 2019: Was wird am 26. Mai gewählt?
Am 26. Mai wird das Europäische Parlament gewählt. Seit 1979 findet die EU-Wahl alle fünf Jahre statt. Im Europäischen Parlament sitzen bald 705 Abgeordnete, um 46 weniger als jetzt. Bei der letzten EU-Wahl 2014 waren es noch 751. Die Anzahl der Abgeordneten geht aufgrund des Austritts Großbritanniens aus der EU zurück. 19 der Abgeordneten werden aus Österreich kommen.
In einigen wenigen Ländern wie etwa Irland oder den Niederlanden findet die Wahl bereits an den Tagen zuvor statt.
Vor der Wahl
Wann und wo wird in Österreich gewählt?
Österreich wählt am 26. Mai. Die Österreicherinnen und Österreicher haben verschiedene Möglichkeiten zu wählen.
Sie können in dem ihnen zugeteilten Wahlsprengel einfach ihre Stimme abgeben. Die Information, wo die Stimme abgegeben werden kann, erhält man zeitgerecht per Post von der Gemeinde oder auf der Seite des Innenministeriums. Aber man kann auch per Briefwahl wählen.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Wer nicht ins Wahllokal kann oder will, gibt seine Stimme per Briefwahl ab. Dafür braucht man eine Wahlkarte, die man beantragen muss. Das macht man bei der Gemeinde, in der man gemeldet ist und in deren Wählerevidenz man steht – und zwar online, per E-Mail, per Post oder persönlich.
Schriftlich kann man die Wahlkarte bis 22. Mai beantragen, mündlich hat man bis zum 24. Mai um 12.00 Uhr.
Verlieren man seine Wahlkarte, kann keine neue ausgestellt werden. Hat man sie nicht rechtzeitig abgeholt, wird sie bei der Gemeinde hinterlegt. Man kann am Samstag vor der Wahl beim Innenministerium nachfragen, wo man die Wahlkarte abholen kann, und dann mit ihr ins Wahllokal gehen.
Man kann auch mit der Wahlkarte, die man für die Briefwahl angefordert hat, ins Wahllokal gehen. Man kann so in allen Wahllokalen Österreichs wählen. Ausgefüllt (als Briefwahl) oder auch nicht (Wahlkartenwahl), persönlich oder auch von einem anderen überbracht.
Wer ist wahlberechtigt?
Wer in Österreich am Wahltag 16 Jahre alt ist und EU-Bürger ist, ist bei der EU-Wahl wahlberechtigt. Ob man als österreichischer Staatsbürger im Inland oder im Ausland lebt, ist egal.
Österreichische Staatsbürger, die im EU-Ausland leben, haben die Wahl: Sie können entweder die österreichischen Abgeordneten wählen oder die ihres Gastlandes, wenn sie dort gemeldet sind. EU-Auslandsösterreicher mussten sich bis spätestens 12. März in die EU-Wählerevidenzliste eintragen lassen. Zudem müssen sie darauf achten, rechtzeitig eine Wahlkarte zu beantragen.
Europaweit sind ca. 340 Millionen Menschen wahlberechtigt. Das Wahlrecht wird national geregelt. In den meisten Ländern sind alle Bürger ab 18 Jahren wahlberechtigt. So gibt es in einigen Ländern das passive Wahlrecht (das Recht zu kandidieren) ab 18, in anderen erst ab 25.
Wer kann gewählt werden?
Prinzipiell die sieben Parteien, die am Stimmzettel stehen: ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, Neos, Europa Jetzt und KPÖ. Man kann keine Partei wählen, die nicht am Stimmzettel steht. Wenn man eine Partei ankreuzt und eine andere draufschreibt, gilt die Stimme für die angekreuzte.
Eine Partei braucht mindestens 4 Prozent der Stimmen, um an der Sitzverteilung im EU-Parlament teilzunehmen – wobei aber in Österreich rund fünf Prozent nötig sind, um einen der Sitze zu bekommen. Die Sitze im EU-Parlament werden dann entsprechend der Reihenfolge der Wahlvorschläge verteilt – es sei denn, ein Kandidat oder eine Kandidatin bekommt genug Vorzugsstimmen. Dann überholt er oder sie die vor ihm gereihten.
Was ist eine Vorzugsstimme?
Eine Vorzugsstimme kann man einem Kandidaten oder einer Kandidatin seiner Wahl geben. Er oder sie muss allerdings auf der Partei-Liste stehen. Die KandidatInnen stehen auf einem Aushang im Wahllokal. Man kann entweder den Namen oder die Reihungsnummer auf dem Stimmzettel im vorgesehenen freien Feld eintragen. Wenn man eine Wahlkarte anfordert, bekommt man mit dieser auch eine Broschüre mit allen Namen. Bei der EU-Wahl kann nur eine Vorzugsstimme vergeben werden.
Während der Wahl
Was muss ich zur Wahl mitnehmen?
Im Wahllokal müssen man einen Ausweis vorzeigen. Die Amtliche Wahlinformation muss man nicht dabei haben – aber die Wahlkarte, falls man eine angefordert hat.
Wer sind die Leute im Wahllokal?
Der “Chef” im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Die anderen Personen sind entweder Hilfspersonal oder VertreterInnen der Parteien. Drei sind von den Parteien gestellte “BeisitzerInnen” und dürfen mitentscheiden, etwa ob ein Stimmzettel gültig ist. Nur an Beratungen teilnehmen, aber nicht mitstimmen dürfen Vertrauenspersonen (maximal zwei pro Partei). Außerdem dürfen sich WahlzeugInnen im Wahllokal aufhalten, auch maximal zwei pro Partei. Sie können nach außen informieren – etwa, wer schon gewählt hat -, weil für sie die Amtsverschwiegenheit nicht gilt.
Wie verhalte ich mich in der Wahlkabine?
Es gibt keine zeitliche Begrenzung für den Wahlgang. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.
Prinzipiell darf man in der Wahlkabine telefonieren, wenn man dadurch andere nicht stört – und es der Wahlleiter nicht verbietet.
Den ausgefüllten Stimmzettel zu fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter zu posten, ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten, ist also verboten.
Darf jemand anderes als ich meinen Stimmzettel ausfüllen?
Nur körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich von einer Begleitperson helfen lassen. Andere Personen, wie Kinder oder Ehepartner, dürfen nicht mit in die Wahlzelle und den Stimmzettel auch nicht ausfüllen.
Was darf ich alles mit meinem Stimmzettel machen?
Prinzipiell muss in erster Linie der Wählerwille auf dem Stimmzettel erkennbar sein. Sonst ist er ungültig – das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt. Ich darf zum Beispiel Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen, den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und dann (im Kuvert) abgeben, solange er noch gut leserlich ist.
Auf dem Wahlkuvert darf man hingegen nichts zeichnen. Das ist sogar unter Strafe verboten.
Was tun, wenn ich aus Versehen die falsche Partei angekreuzt habe?
Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen – denn dem Stimmzettel muss ganz eindeutig zu entnehmen sein, wen sie gewählt haben. Holen Sie sich einen zweiten Stimmzettel, müssen Sie den ersten vor der Wahlbehörde zerreißen und mitnehmen – damit das Wahlgeheimnis gewahrt ist.
Nach der Wahl
Wann sind die ersten Ergebnisse da?
Erst sehr spät: Um 23:00 Uhr, wenn europaweit die letzten Wahllokale zumachen. In Österreich kann man zwar längstens bis 17 Uhr (und in vielen kleineren Gemeinden auch nur viel kürzer) wählen. Aber die Bundeswahl-Behörde hat beschlossen, dass alle Ergebnisse erst um 23:00 Uhr veröffentlicht werden. Hier fehlen aber noch die Briefwahl-Stimmen. Sie werden am Montag nach der Wahl ausgezählt. Am Montagabend steht das endgültige Ergebnis fest.
Was wird gewählt?
Was ist das Europäische Parlament?
Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte Institution der EU. Die 751 EU-Parlamentarier, auch Mitglieder des Europäischen Parlaments (MEP) genannt, vertreten 510 Millionen BürgerInnen aus allen 28 Mitgliedsstaaten. Sie sind in 8 politische Fraktionen unterteilt. Alle zweieinhalb Jahre (also zwei Mal in jeder Legislaturperiode) wählen sie einen neuen Präsidenten bzw. eine neue Präsidentin aus ihrer Mitte.
Was macht das Europäische Parlament?
Das Europäische Parlament ist das gesetzgebende Organ der EU. Seine Mitglieder vertreten alle EU-Bürger und stimmen über Gesetzesvorschläge ab. In der letzten Periode wurden 700 Gesetze angenommen und 51 abgelehnt.
Darüber hinaus entscheidet das Europäische Parlament gemeinsam mit dem EU-Rat über das europäische Budget, das von der EU-Kommission vorgeschlagen wird. Dabei kann das Parlament Änderungen einfordern und beschließen.
Eine weitere wichtige Funktion besteht in der Kontrolle der EU-Kommission und des EU-Rats. Diese müssen dem Parlament regelmäßig berichten. Mittels parlamentarischer Anfragen kann das Parlament Einsicht in die Vorgänge verlangen. Das Europäische Parlament kann die EU-Kommission bestätigen und ihr auch das Misstrauen aussprechen.
Warum ist das Europäische Parlament wichtig?
In Brüssel sitzen rund 25.000 Lobbyisten mit einem Jahresbudget von 1,5 Milliarden Euro. Fast alle von ihnen arbeiten für Unternehmen und Wirtschaftsverbände. Ihren Einfluss üben sie vor allem über die Europäische Kommission aus – das Europäische Parlament mit seinen gewählten Abgeordneten ist ein Gegengewicht. Und so hat das Europäische Parlament einige Erfolge vorzuweisen:
- Disziplinarverfahren gegen Orbán: Das Europäische Parlament hat ein Disziplinarverfahren gegen Ungarn beschlossen. Grundlage ist ein Bericht des Parlamentsausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. Dieser stellte eine “systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn” fest. Das Verfahren könnte dazu führen, dass Orbáns Regierung die Stimmrechte in der EU verliert.
- Handelsabkommen ACTA verhindert: Das Europäische Parlament hat das Handelsabkommen ACTA gestoppt. Nur 39 Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben für das umstrittene Handelsabkommen gestimmt, das die EU-Kommission verhandelt und 22 EU-Länder zuvor in Tokio unterzeichnet haben. Im Vorfeld hatten sich drei von vier Fachausschüssen gegen eine Ratifizierung ausgesprochen. Denn das Abkommen wurde hinter verschlossenen Türen verhandelt und war einseitig auf Konzerninteressen ausgerichtet. Informations- und Meinungsfreiheit waren durch ausufernde Patentrechte gefährdet.
- Saatgut-Verordnung: Die EU-Kommission hat eine Verordnung vorgeschlagen, die auf Betreiben von international agierenden Agrarkonzernen und deren Lobbyisten erstellt wurde. In der Öffentlichkeit gab es schwere Bedenken und breiten Protest. Denn: Denn Bauern hätten nur mehr Industriepflanzen nutzen dürfen. Alte und seltene Sorten wären vom Markt verdrängt worden. Das EU-Parlament hat die umstrittene Verordnung mit einer Mehrheit von 511 Stimmen gegen 130 abgelehnt.
Wie werden die Gesetze gemacht?
Die Europäische Kommission, deren Mitglieder von den nationalen Regierungen bestellt werden, macht Vorschläge für Gesetzesvorlagen. Sie werden mithilfe von Vertretern der Mitgliedsstaaten, der Zivilgesellschaft und mit verschiedenen ExpertInnen erarbeitet. Das Europäische Parlament überprüft mit dem Europäischen Rat die Vorschläge und beschließt die Gesetze. Diese Gesetze sind dann in allen EU-Ländern gültig.
Wie ist das Stimmenverhältnis im Europäischen Parlament?
Im Europäischen Parlament schließen sich die Abgeordneten der nationalen Parteien zu Fraktionen zusammen. Derzeit sind es acht Fraktionen:
- Die Fraktion der Europäischen Volkspartei, der die ÖVP angehört.
- die Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament, der die SPÖ zugehört.
- die Europäischen Konservativen und Reformer – sie haben keine Entsprechung in Österreich
- die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa – ihr gehören die NEOS an.
- Die Grünen/Europäische Freie Allianz, von denen Die Grünen ein Teil sind.
- Konföderale Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke – sie haben keine österreichischen Mitglieder; ihnen gehört Die Linke aus Deutschland zu.
- Europa der Freiheit und der direkten Demokratie – auch sie haben keine Entsprechung in Österreich, die deutsche AfD (Alternative für Deutschland) ist Mitglied.
- Europa der Nationen und der Freiheit – die FPÖ ist Mitglied.
Nach der letzten EU-Wahl 2014 hat die konservative EVP die Mehrheit im Parlament. An zweiter Stelle liegen die Sozialdemokraten.
Die EVP hat erst seit 1999 die Mehrheit im Parlament, nachdem sich zwei andere konservative Fraktionen aufgelöst haben und die EVP sich einen großen Teil ihrer Mitglieder einverleibt hat. Nach einer historischen Mehrheit von fast 270 Sitze (die zweitplatzierte sozialdemokratische Fraktion hatte 200 Sitze) seit der EU-Wahl 2004 verringert sich der Abstand stetig. Seit 2014 trennen die zwei stärksten Fraktionen nur noch 30 Sitze. Der Abstand zu den drittplatzierten Konservativen und Reformern beträgt wiederum über 100 Sitze. Abgeschlagen sind die Liberalen bei ca. 70, und die Rechten, die Grünen und die Linken/Kommunisten bei ca. 50 Plätzen. Die ENF, der die FPÖ angehört, hat sich erst in der letzten Periode seit den Wahlen 2004 aus Angehörigen verschiedener Fraktionen zusammengeschlossen. Sie liegen derzeit bei knapp über 60 Sitzen.
Eine Aufschlüsselung der Stimmenverhältnisse nach Mitgliedsländern findest du hier.
Wie werden die Sitze zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt?
Derzeit gibt es 751 Sitze im Europäischen Parlament, die nach Wahlergebnis auf die acht Fraktionen verteilt werden.
Durchschnittlich kommt europaweit ein Sitz, also ein MEP, auf 665.000 EinwohnerInnen. Die Zahl der Sitze, die an die Mitgliedstaaten verteilt werden, spiegelt allerdings nicht alle Wählerstimmen gleich wider: Größere Staaten haben grundsätzlich mehr Abgeordnete als kleinere Staaten. Allerdings haben kleinere Staaten mehr Abgeordnete pro Einwohner als größere Staaten. Dabei sind Deutschland als das bevölkerungsreichste und Malta als das bevölkerungsärmste Land die Extremfälle: Deutschland bekommt 96 Sitze für 80,3 Mio. Einwohner (also einen Sitz pro 811.000 Einwohner). Malta bekommt 6 Sitze für 0,4 Mio. Einwohner (also einen Sitz pro 67.000 Einwohner).
Die Sitzordnung im Europäischen Parlament ist übrigens nicht nach Herkunftsland der MEPs, sondern nach deren Fraktion geregelt. Sie sitzen also, wie im österreichischen Nationalrat auch, nach politischer Zugehörigkeit verteilt.
Was passiert mit den Sitzen der Briten nach dem Brexit?
Derzeit besetzen britische Mitglieder des Parlaments 73 Sitze. Nach dem Brexit wird das Europäische Parlament vorläufig um 46 auf 705 Abgeordnete verkleinert.
Diese 46 Plätze werden in Reserve gestellt. Sie können auf zukünftige Mitgliedsstaaten verteilt werden oder frei bleiben – sie müssen also nicht zwangsläufig besetzt werden. Die übrigen 27 freigewordenen Sitze werden an Mitgliedsländer verteilt, die in der jetzigen Verteilung unterrepräsentiert sind.
Die neue Verteilung tritt allerdings nur in Kraft, wenn das Vereinigte Königreich die EU tatsächlich verlässt. Andernfalls bleibt die derzeitige Regelung bestehen.
Nirgends sind Vorlagen für Stimmzettel!! Wo finde ich welche mit Kandidaten? Überall habe ich gesucht! Hunderte nützliche und unnütze Anregungen,aber nirgends Stimmzettel zu ansehen.