Frauen & Chancengleichheit

Gewalt durch den Partner: „Ich wusste: Ich muss hier raus. Das ist zu gefährlich!“

Schädelbasisbruch, Würgen, Erpressung. Rebekka D.* hat viel durchgemacht. Doch ihr gelang mit den Kindern die Flucht aus der gewaltvollen Beziehung mit ihrem Ex-Mann. Für sie war wichtig: Sie konnte den Zeitpunkt entscheiden, an dem sie bereit war, zu gehen. Mit dem neuen Gesetz von ÖVP und FPÖ ändert sich das für viele gewaltbetroffene Frauen: Sie werden genötigt, vor der Polizei auszusagen, ungeachtet ihrer Ängste und Abhängigkeiten.

Rebekka D. hat uns ihre Geschichte erzählt: Wie alles angefangen hat, wie viele Schritte nötig waren, um zu gehen, wie zermürbend unser Justizsystem ist – und welche absurden Gesetze es noch gibt, die betroffene Frauen und Kinder in den finanziellen Ruin treiben.

Kontrast.at: Frau D., Ihnen wurde von Ihrem Ex-Mann Gewalt angetan. Das ist jetzt etwa 10 Jahre her. Können Sie uns erzählen, was damals passiert ist? Wie hat das alles angefangen?

Rebekka D.: Also bei mir hat alles angefangen als ich schwanger geworden bin. Ich habe ab da nur noch Teilzeit gearbeitet und musste wegen gesundheitlicher Probleme in Frühkarenz. Da wurde ich finanziell abhängiger. Und wie wohl auch bei vielen anderen: Es hat nicht einfach aus dem Nichts mit körperlicher Gewalt angefangen. Man darf sich das nicht so vorstellen, dass ein Mann unerwartet eines Abends der Partnerin ins Gesicht schlägt und ab da ist Gewalt. Es war auch bei mir mehr eine Gewaltspirale. Es hat mit Streit, mit Beschimpfungen, Erniedrigungen angefangen. Er hat mich unter Druck gesetzt, wollte mich kontrollieren, erpressen. Und ich habe mir ab da auch gedacht: Um Gottes Willen, welchen Mann habe ich mir da eingehandelt – und was für eine Schwiegerfamilie! Die wollten dann auch absurde Dinge von mir: Ich hätte meine Wohnung auf die Firma des Vaters überschreiben sollen, damit das Steuern spart. Da war ich dagegen, das ist rechtlich ja auch nicht in Ordnung. Ich habe die schnell durchschaut und nichts von dem gemacht, was sie von mir verlangt haben. Das hat aber auch zu mehr Streits mit meinem Ex-Mann geführt.

Und ihr Ex-Mann hat dann irgendwann komplett eskaliert?

Genau. Das erste Mal körperlich gewalttätig wurde er als ich im 6. Monat schwanger war. Da hat er mir in den Bauch getreten. Dem Kind ist zum Glück nichts passiert – und man hat von diesem Übergriff von außen auch nichts gemerkt. Mein Ex-Mann ist zudem oft einfach verschwunden, nicht aufgetaucht.

Danach wusste ich nur: Ich will das nicht mehr, ich muss hier raus. Das ist zu gefährlich.

Ich bin zu einem Rechtsanwalt gegangen und hab ihn gebeten, ein Schreiben für eine einvernehmliche Scheidung aufzusetzen. Ich wollte kein Geld, ich wollte keine Streitereien, ich wollte einfach die Ehe mit diesem Mann nicht mehr. Aber: Mein Ex-Mann hat nicht unterschrieben. Ich war in der Ehe gefangen. Und die Konflikte haben zugenommen. Das war anstrengend, ich war gesundheitlich angeschlagen und obendrein schwanger.

Der schlimmste Gewaltakt war dann als meine Tochter drei Monate alt war. Ich kann mich an Details nicht erinnern. Ich weiß nur, mein Ex-Mann hat mir so fest ins Gesicht geschlagen, dass ich bewusstlos wurde. Ich weiß nicht, wie lange ich dagelegen bin – ob zwei Minuten oder eine halbe Stunde oder länger. Was ich aber weiß: Er hat so fest zugeschlagen, dass er mir einen Schädelbasisbruch zugefügt hat. Ein Teil des Schädels ist abgebrochen und im Ohr gesteckt. Bis heute habe ich deshalb Hörprobleme.

Was haben Sie dann gemacht?

Naja, ich bin zunächst mal aufgewacht und habe aus dem Ohr geblutet. Mir hat alles weh getan, aber ich habe einmal zwei Wochen gar nicht gemerkt, dass ich diesen Schädelbasisbruch hatte. Ich habe einfach auf dem einen Ohr nichts mehr gehört. Ich bin dann auch zu einem Arzt gegangen. Aber ich habe ihm gesagt: Ich will nur behandelt werden, ich will nicht darüber sprechen, was und wie das passiert ist. Und ich bin wirklich dankbar dafür, dass er mich dann behandelt hat – aber keine Fragen gestellt hat. Ich weiß nicht, ob das für Außenstehende nachvollziehbar ist. Aber:

Man möchte nicht als Gewaltopfer genötigt werden, sofort alles erzählen zu müssen. Und man möchte auch nicht in die Situation gedrängt werden, wo jemand eine Anzeige macht – und daraus lebensverändernde Folgen, juristische und finanzielle Folgen, entstehen.

Ich für meinen Teil wollte nur raus aus dieser Beziehung. Und natürlich überlegen sich Frauen, ob sie anzeigen und prozessieren wollen. Aber ganz ehrlich: so etwas ist dermaßen belastend. Das möchte man selbst entscheiden, ob und wann man so einen Schritt machen möchte.

Wann haben Sie für sich beschlossen, dass Sie zur Polizei gehen?

Nach dem Schlag und der Verletzung war ich zunächst noch immer nicht soweit, rechtliche Schritte einzuleiten. Ich habe mich in der Wohnung versteckt, wollte einfach weg von meinem Ex-Mann sein. Aber nun ist es so: Ich habe noch ein zweites Kind, einen Buben – der hat einen anderen Vater. Mein Ex-Mann hat dann auch begonnen, gegen meinen Sohn gewalttätig vorzugehen. Er hat ihn mit dem Kopf gegen Eisenstangen gestoßen. Es war furchtbar. Aber bei diesem Abwägen: Anzeigen ja oder nein? – da spielen auch finanzielle Fragen, Existenzfragen mit. Ich habe überlegt: Ok, ich bekomme 670 Euro Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe, die Tochter ist 3 Monate alt. Wo soll ich hin? Wie bau ich mein Leben neu auf? In ein Frauenhaus wollte ich nicht. Meine Familie hat mir dann etwas Geld gegeben und ich bin nebenher putzen gegangen – so habe ich mir drei bis vier Monate was dazuverdient. Mein Ex-Mann war in dieser Zeit widerlich zu mir. Wenn er da war, hat er mir ins Gesicht gespuckt. Und eines Tages hat er mich plötzlich gewürgt.

Gewalt Partner Gewaltschutzpaket

In Österreich ist jede 5. Frau von Gewalt durch einen Täter im sozialen Nahraum betroffen.

Dann habe ich meine Mama angerufen. Die hat gesagt: „Rebekka, es reicht, ich schau da nicht mehr zu. Du brauchst Hilfe!“ Ich bin dann zum Ludwig Boltzmann Institut. Dort hat man die Würge-Male auf meinem Hals fotografiert und dokumentiert. Es war gut, dass ich da hingehen konnte. Und dass man mich nicht genötigt hat, sofort jemanden anzuzeigen. Das war mir sehr wichtig. Ich habe diese Entscheidung selbst zum richtigen Zeitpunkt treffen können. Nach Rücksprache mit meiner Familie bin ich schlussendlich zur Polizei gegangen.

Wie ist es Ihnen beim Anzeigen ergangen? Das kostet ja auch erstmal Überwindung.

Ich hatte mit einer Polizistin und einem Polizisten zu tun, die sehr unterschiedlich mit mir umgegangen sind. Das ist mir erst im Nachhinein bewusst geworden. Die Polizistin dürfte gut geschult gewesen sein. Sie war behutsam, sowohl mir als auch meinem Sohn gegenüber. Der zweite Polizist war völlig unsensibel. Da habe ich mich fast als Täterin gefühlt, weil ich es gewagt habe, meinen Mann anzuzeigen. Ich habe mich nicht ernst genommen gefühlt.

Und nach der Anzeige?

Wurde alles erstmal an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Die hat dann geprüft, ob die Anzeige genug Substrat hat. Hatte sie. Deshalb wurde eine Anklage erhoben – wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung gegen mich, wegen Körperverletzung gegen meinen Sohn und wegen Nötigung sowie gefährlicher Drohung.

Wie hat Ihr Ex-Mann darauf reagiert?

Ab dem Zeitpunkt, wo er das mit der Anklage mitbekommen hat, ist er verschwunden. Er ist zu seinen Eltern gezogen.

Konnten Sie sich in der Zwischenzeit Hilfe holen? Sich auf den Prozess vorbereiten?

Ich habe damals Hilfe vom Gewaltschutz-Zentrum in Graz bekommen. Die haben auch für meinen Sohn eine psychologische Betreuerin gehabt und für mich einen Anwalt gestellt. Der war top! Ich war schon vorher in diesem Zentrum, um mich beraten zu lassen. Also, um zu wissen, was ich in verschiedenen Situationen tun kann.

Manche Leute, die so eine Geschichte hören, denken sicher: „Na, ich wäre da sofort gegangen! Sowas würde ich mir nicht gefallen lassen, den verlass ich doch sofort!“ Was würden Sie dem entgegnen?

Na, wohin geht man denn mit zwei Kindern von jetzt auf gleich? Ins Frauenhaus? Da muss man sehr verzweifelt sein. Und ich meine: Ich hatte ja eine Wohnung, ein Leben, einen Mietvertrag – sowas gibt man nicht einfach so auf. Die ganze Existenz und die der Kinder.

Klar kann man zu einer Freundin, zu den Eltern – aber das ist ja keine Dauerlösung. Das ist ein Wegrennen, ein Verstecken. Aber damit ist das Problem nicht gelöst.

In meinem Fall: Ich war ja verheiratet. Das ist ein Vertrag. Ich habe versucht, mich scheiden zu lassen, ohne Ansprüche. Aber das hat er abgeblockt. Und rein zivilrechtlich: Du kannst nicht einfach mit deinen Kindern verschwinden. Da könnte ich schuldig geschieden werden. Weil sonst habe ich ja nichts in der Hand, warum ich verschwinde. Da müsste ich schon eine Anzeige machen – und das zieht eben den ganzen Rattenschwanz an Problemen nach sich: Hat das Aussicht auf eine Anklage? Auf einen erfolgreichen Prozess? Die Kosten, der Stress für einen selbst und die Kinder… Das stellt man sich von außen einfach vor. Aber eine gewalttätige Beziehung verlassen ist schwieriger als so mancher denkt.

Womit hatten Sie während des Prozesses am meisten zu kämpfen?

Zum einen war es die Dauer, zum anderen der Prozess in der zweiten Instanz, dem Oberlandesgericht. Strafrechtsprozesse haben ja einen Zwei-Instanzen-Zug. Das heißt: Wird das Urteil der ersten Instanz beanstandet, kann man noch zum Oberlandesgericht. Und das war‘s, zumindest in Österreich.

Am Landesgericht war der Prozess selbst in Ordnung. Die Richterin war sensibilisiert und es gab auch eine Einrichtung, um meinen Sohn kindgerecht zu befragen. Die Richterin hat ihn in einem eigenen Raum befragt, das wurde mit einer Kamera aufgezeichnet und übertragen. Und Fragen der Gegenseite, also des Anwalts meines Ex-Mannes, hat sie kindgerecht umformuliert. Der Prozess dort wurde korrekt und gut geführt, das Urteil war gut begründet. Mein Ex-Mann wurde zu einer bedingten Haftstrafe und zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser Prozess hat mehrere Monate gedauert. Aber damit war es nicht vorbei. Denn er hat das Urteil beanstandet.

Damit sind wir beim Oberlandesgericht gelandet. Dort war alles schwieriger. Ich habe selbst Jus studiert. Ich weiß, dass es in Strafsachen so ist, das gilt „im Zweifel für den Angeklagten“. Ein Urteil muss wasserdicht sein. Aber wenn du selbst das Opfer bist, ist das nunmal sehr anstrengend. Mein Ex-Mann hat natürlich alles abgestritten und die widerlichsten Sachen behaupten. Von wegen: Ich hätte mir den Schädelbasis-Bruch selbst zugefügt. Ein andermal hat er behauptet, das stamme aus einem Autounfall. Plus die Schutzbehauptung, ich sei überhaupt eine Psychopathin und hätte mich selbst verletzt.

Das Gericht muss das ja alles prüfen, egal wie absurd die Behauptungen sind. Mein Ex-Mann hat auf Zeit gespielt, es hat mich zermürbt.

Ich hatte Glück: Ein medizinischer Sachverständiger konnte feststellen, dass die Bruchstelle beim Knochen und der Einschlagwinkel so waren, dass das nur mit Fremdeinwirkung passieren konnte. Für meinen Sohn war es eine furchtbare Erfahrung. Er musste vor vollem Gerichtssaal und einem Drei-Richter-Senat aussagen. Ohne mich. Er wurde vom gegnerischen Anwalt zerlegt. Dabei war er ein Kind. Er hat nach der Aussage zwei Stunden geweint. Ich war vorbereitet darauf, aber es war dennoch schrecklich.

Das Urteil wurde schlussendlich vom Oberlandesgericht bestätigt, das war 2012. Insgesamt hat der Prozess zwei Jahre gedauert. Bis zur Scheidung hat es dann nochmal ein Jahr gedauert.

Warum hat das dann noch so lange gedauert?

Also unmittelbar nach dem Urteil war ich zunächst ja erleichtert. Ich war mir sicher: Jetzt komm auch aus dieser Beziehung raus. Zu dem Zeitpunkt hatte ich auch einen neuen Partner, der mit unterstützt hat. Viel von meiner Angst davor ist weg gewesen. Ich hatte da schon die Schlösser zu meiner Wohnung ausgetauscht und war nicht allein in der Wohnung. Doch so oder so: Nach den zwei Jahren Strafprozess hatte ich keine Kraft, um nochmal zu prozessieren. Ich wollte einfach nur die Scheidung. Ich bin also mit dem Urteil zum Zivilgericht und hab gesagt: Ich will eine einvernehmliche Scheidung. Alles andere, also eine „schuldige Scheidung“, hätte mir nichts gebracht, es wäre nur noch komplizierter gewesen. Weil finanziell hätte es mir persönlich nur etwas gebracht, wenn ich danach allein gewesen wäre – aber ich hatte ja einen neuen Partner und wollte arbeiten. Also wollte ich mir das alles ersparen.

Es gab dann einen Zivilprozess, der hätte nur kurz dauern sollen. Mein Ex-Mann hat sich aber so deppert angestellt in diesem Prozess. Sogar der Scheidungsrichter hat immer wieder den Kopf geschüttelt. Es war irre. Der Richter meinte dann sogar, er will ein Gutachten eines Sachverständigen, um zu prüfen, ob mein Ex-Mann zurechnungsfähig ist. Das klingt vielleicht lustig… aber es hat bedeutet, dass das alles verzögert hat. Die Prüfung hat 9 Monate gedauert. In dieser Zeit waren alle Verfahren unterbrochen – auch das Unterhaltsverfahren.

Diese Prozesse und die Erlebnisse haben Sie ja sehr geprägt und Nerven gekostet. Nun wurde vor kurzem im Parlament etwas beschlossen, das ÖVP und FPÖ als „Gewaltschutzpaket“ bezeichnet haben. Kritikpunkte am Paket sind unter anderem die Ausweitung der Anzeigepflicht auf alle Gesundheitsberufe und höhere Mindeststrafen.Was sind Ihre Gedanken dazu?

Ich finde, dieses Paket ist ein Gewaltvertuschungspaket, ganz einfach. Eine Anzeigepflicht gibt es ja schon, Körperverletzungen sind ein Offizialdelikt. Und wenn man das jetzt verschärft, heißt das: Der leiseste Verdacht muss gemeldet werden. Das ist unheimlich schwierig. Ich war selbst in einer Position, wo zum Glück Ärzte und Einrichtungen mir die Entscheidung überlassen haben, ob ich, wann ich und welche rechtlichen Schritte ich setzen will. Für mich war das wichtig. Ich meine, wenn mich da irgendjemand bevormundet hätte, das hätte mich verstört. Ich hätte keine Aussage gemacht vor der Polizei oder sonst wo. Und was heißt das dann? Wenn Frauen – zusätzlich zur erlebten Gewalt – auch noch gedrängt werden, auszusagen? Und angenommen, sie sagen nicht aus und fühlen sich erst Monate später psychisch bereit, ihre Partner zu verlassen oder anzuzeigen: Wie stehen sie dann da?

Man nimmt den Frauen ja auch die Chance, zu für sie geeigneten Zeitpunkt gegen den Täter etwas zu machen.

Ich stelle es mir auch gefährlich vor, wenn so eine Anzeige völlig ohne Einverständnis der Betroffenen gemacht wird.

Auf jeden Fall! Stellen Sie sich vor, die Frau lebt noch mit dem Täter zusammen. Und der gewalttätige Partner erfährt dann plötzlich von der Anzeige bzw. einer Anklage – und die Frau konnte noch gar keine Vorkehrungen treffen. Also: ihre Sachen packen, zu einer Freundin fliehen, Kinder ins Sicherheit bringen, Dokumente und eigenes Geld sichern. Ja, was glauben Sie, wie ein gewaltbereiter Mann da reagiert?

Man bringt Gewaltopfer bewusst nochmal in Gefahr. Unfassbar ist das.

Und die anderen Punkte im Gesetzespaket?

Gewalt Partner Gewaltschutzpaket

Wenn Sie von Gewalt betroffen sind und Hilfe suchen: Die Frauenhelpline ist rund um die Uhr erreichbar!

Ich habe mir ja die Langfassung durchgelesen. Das ist ein Wahnsinn. Da steht zum Beispiel drin: Lebenslanges Berufsverbot für Täter. Aus dem ersten Bauchgefühl heraus glauben vielleicht manche, dass das gerecht ist. Aber in Wahrheit ist das für die Gewaltopfer und deren Kinder schlimm. Denn ohne Job, kein Einkommen. Ohne Einkommen kein Unterhalt – und Unterhaltsvorschuss gibt es vom Staat keinen, wenn er weiß, der Mann zahlt es dem Staat nicht zurück.

Laut Tilgungsgesetz von 1979 muss eine Verurteilung z.B. wegen schwerer Körperverletzung zehn Jahre im Leumundszeugnis stehen. Das sehen dann Arbeitgeber. Man bekommt ja nicht einmal einen Hilfsarbeiterjob ohne das Leumundszeugnis vorzulegen. Und die Angehörigen, die prozessiert haben, die gewonnen haben… die können sich dann den Unterhalt in die Haare schmieren.

Hat Sie diese Regelung auch negativ betroffen?

Ja. Ich war damit konfrontiert, als die Tochter acht Jahre alt war. Da hat mein Ex-Mann seinen Job verloren. Er hat mir dann Vorwürfe gemacht, dass er wegen mir keine Arbeit findet. Und Geld gab es auch keines.

Dann habe ich überlegt, was das heißt. Angenommen, meine Tochter will studieren, dann hat sie Anspruch auf Unterhalt, bis sie 27 Jahre alt ist. Wenn der Ex-Mann nicht zahlt, entgehen meiner Tochter in Summe 114.000 Euro. Wer kann sich leisten, darauf zu verzichten? Ich habe das dann so gelöst, dass völlig verzweifelt ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten gestellt habe. Allein, wie sich das damals angefühlt hat für mich. Zu wissen, dass ich jetzt den Ex-Mann, der mir und uns all das angetan hat, in ein positives Licht rücken musste, damit seine Verurteilung aus dem Leumundszeugnis gestrichen wird. Nur damit meine Tochter wieder Unterhalt bekommen kann.

Diese Gesetzeslage ist Wahnsinn. Der Staat sagt groß zu den Frauen: „Zieht los, zeigt Täter an!“ Und wenn sie das tun, sogar gewinnen und der Mann verurteilt ist und ohne Job und Frau mit Kindern ohne Geld dastehen, dann sagt er: „Sorry, ich helfe euch nicht. Von uns bekommt ihr weder Vorschuss noch Unterhaltsgarantie.“

Ich habe ja Verständnis, dass Gewalttäter in gewissen Jobs nicht arbeiten sollen. An Schulen, Kindergärten oder dergleichen. Aber mein Ex-Mann ist Techniker, der sitzt hinter dem Computer. Was soll er dort tun? Den Bildschirm einschlagen? Der ist doch arbeitsfähig

Eine bessere Unterhaltslösung hätte es ja fast gegeben vor Kurzem.

Ja, genau. 2017 haben noch alle Parteien gesagt, dass es mehr Sicherheit für Unterhalts-Beziehende geben soll. Da geht es für den Staat ja auch nicht um viel Geld. Aber Frauen hätten dann mehr Mut, zu gehen und ihre Peiniger anzuzeigen. Weil sie danach nicht um ihre finanzielle Existenz fürchten müssen.

Nach der Wahl 2017 ist das aber in Vergessenheit geraten. Pamela Rendi-Wagner von der SPÖ und Maria Stern von der Liste Pilz haben dazu was ausgearbeitet – aber das Ganze ist dann an ÖVP und FPÖ gescheitert. Das Ergebnis: Es gibt noch immer Kinder, die von 20 oder 50 Euro im Monat leben müssen.

Wenn Sie zurückblicken, was hätte man in Bezug auf Ihren Ex-Mann machen sollen, damit er sich – sagen wir – „normal“ verhält und sie und ihre Kinder geschützt sind?

Ich hätte mir sehr gewünscht, dass mein Ex-Mann als Täter Hilfe bekommen hätte. Dass er psychologische Hilfe bekommt und versteht, was er getan hat. Er checkt ja bis heute nicht, was er angerichtet hat. Er denkt ja noch immer, ich bin die Übeltäterin. Er beschimpft mich noch immer und all das ist auch schwierig im Kontakt zwischen ihm und unserer Tochter. Er setzt sie unter Druck und alles. Es ist schwierig, das zu unterbinden. Grundsätzlich ist es ja gut und richtig, dass es bei Trennungen Kontaktrecht gibt. Aber man muss da auch an das Kindeswohl denken. Und für jede Richterin ist es schwer, einzuschätzen, was gut ist für das Kind und was nicht. Es wäre aber besser, der Täter würde seine eigenen Handlungen reflektieren und verstehen, was er falsch gemacht hat.

Ich habe meine Tochter gemeinsam mit dem Jugendamt psychologisch unterstützt. Mittlerweile ist sie zehn Jahre alt und kann gut verbalisieren, was sie möchte und was nicht. Da kann ich jetzt gewissermaßen aufatmen.

Für Außenstehende ist das jetzt vielleicht überraschend. Sie erzählen, was Sie durchgemacht haben und wünschen sich vor allem Hilfe für Ihren übergriffigen Ex-Mann.

Ich sag, wie es ist. Es wäre mir lieber gewesen, man hätte ihn gezwungen, sich psychologischer Hilfe zu unterziehen. Das wäre besser gewesen als die 2.000 Euro Schmerzensgeld für mich und die 7.000 Euro Geldstrafe, die der Staat verdient hat.

Klar, ich hätte auch da weiterklagen können, aber ich wollte nicht mehr. Der Staat hat an meinem Fall verdient. Dabei wäre es wichtiger gewesen, dass mein Ex-Mann an sich arbeitet – dann hätte er vielleicht auch gelernt, ein verantwortungsvoller Vater zu sein. Zum Wohl unserer Tochter.

Vielleicht sind unter den LeserInnen dieses Gesprächs auch selbst Betroffene von Gewalt – durch Partner oder andere Personen. Möchten Sie denen etwas mitgeben?

Puh. Also ich kann pauschal keine guten Ratschläge geben. Ich resümiere für mich: Der einzige Vorteil, den ich aus dem Prozess gegen meinen Ex-Mann gezogen habe, ist, dass ich über das reden darf, was er getan hat. Gäbe es das Urteil nicht, müsste ich schweigen, weil alles andere hätte eine Verleumdungsklage bedeuten können.

Ich denke, wenn eine Frau in so einer Situation ist und die Chance hat zu gehen, soll sie sie nutzen. Wenn sie gehen kann ohne Anzeige, ohne Gerichtsprozess und deren Folgen.

Mich haben die zwei Jahre Prozess psychisch fertig gemacht. Ich leide heute noch unter Belastungsstörungen. Und die 2.000 Euro waren es nicht wert. Ich weiß nicht, ob ich dazu raten kann, zu prozessieren. Wenn man so etwas wie Diversion und einvernehmliche Scheidung machen kann, ist das eine gute Option. Es ist ja auch so schon anstrengend – ich meine, was da für Schmutzwäsche gewaschen wird. Man fühlt sich schlecht nach Prozessen, Ladungen und Vorhaltungen.

Ich wollte ja auch selbst eine Diversion. Damit sich eben kein Gericht mit meinem Fall befasst. Das Ergebnis wirkt nicht so schwer wie eine Verurteilung, es steht nichts im Leumundszeugnis – aber der Täter muss Einsicht zeigen und Wiedergutmachung leisten. Und er kann verpflichtet werden, sich psychologische Hilfe zu holen. Ich habe um eine Diversion gebeten – aber mein Ex-Mann war dagegen. Er war sicher, dass er einen Prozess gewinnt. Deswegen blieb nur der Weg vor Gericht.

*Name geändert, der Redaktion bekannt

Die Männerberatung Wien bietet psychologische, psychotherapeutische, soziale und juristische Hilfe. Für Männer, die schon einmal gewalttätig wurden, gibt es Trainings, um mit Aggressionen umzugehen und gewalttätiges Verhalten zu beenden:

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JS
JS
10. Oktober 2019 19:45

Eine Männerberatung gibt es auch in Graz: https://vmg-steiermark.at/de/gewaltarbeit/allgemein

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