Gastbeitrag

Ein professioneller Ghostwriter urteilt: Die Uni-Novelle ist keine Lösung gegen Ghostwriting

Piotr Snuszka ist Gründer und Geschäftsführer der Ghostwriter-Agentur Business And Science. Der Ghostwriter befindet: Die UG-Novelle der Regierung bekämpft Symptome statt Ursachen für Ghostwriting.

Ghostwriter bzw. Ghostwriting-Agenturen schreiben Vorlagen für wissenschaftliche Arbeiten, die die Studierenden für Ihre eigene Arbeit nur als Inspiration nutzen dürfen. In der Praxis ist das nicht immer der Fall. Bei Abgabe einer fremden Arbeit werden derzeit nur die Studierenden bestraft. Zwar können zurzeit Ghostwriter und Ghostwriter-Agenturen strafrechtlich verfolgt werden, wenn ihnen die Kenntnis über die Täuschungsabsicht des Studierenden vor der Bestellung der Leistung bekannt war, allerdings findet es in der Praxis aufgrund der fehlenden Beweislast kaum statt. Das soll sich mit der 2022/2023 eingeführten UG-Novelle ändern. Bereits das Angebot von Ghostwriting-Diensten soll mit einer Geldstrafe von bis zu 65.000 Euro geahndet werden. 

Das Verbot wird die Ghostwriting-Problematik nicht lösen, sondern nur vertiefen. Eine Marktverdrängung der etablierten Agenturen würde die unseriösen und kriminellen Anbieter nur stärken. Bereits jetzt treten viele unseriöse Anbieter auf, die ihren Sitz in Steueroasen haben, falsche Adressen oder fiktive Unternehmen im Impressum angeben, die IP-Adressen von Domains verschleiern, um eine strafrechtliche Verfolgung zu verunmöglichen. Steuerhinterziehungen, Erpressungen, nicht erhaltene oder mangelhafte Bestellungen sind deren Tagesgeschäft. Des Weiteren bieten diese Anbieter nicht nur Ghostwriting an, sondern auch das Schreiben von Klausuren. Diese Dienstleistung bietet keine seriöse Ghostwriter-Agentur an. 

Somit würde das Ghostwriting-Verbot nur die Geschäfte in den kriminellen Untergrund verlagern. Statt des Verbots müssten die etablierten Ghostwriting-Agenturen reguliert werden. Mit der Regulierung würden die Universitäten eine Kontrollfunktion erhalten. Hierbei wäre eine enge Kooperation zwischen den etablierten Agenturen und den Universitäten nötig. In einer Zusammenkunft würde man definieren, inwieweit Ghostwriting-Agenturen Studierende unterstützen könnten – akademisches Ghostwriting würde nicht mehr zu den Dienstleistungen zählen. Im Gegenzug würden Universitäten die Studierenden, die sich nicht genügend betreut fühlen, an Agenturen fürs Coaching und Lektorate weiterempfehlen, sodass die Umsatzeinbußen auf diesem Wege wieder erwirtschaftet werden könnten. Diese Kooperation wäre für Studierende, Universitäten und Ghostwriting-Agenturen von Vorteil.

Obwohl Ölkonzerne, Textilhersteller und Nahrungsmittelkonzerne einen viel umfangreicheren Schaden für die Gesellschaft bewirken, werden sie nicht verboten. Den Umweltsündern und Menschenrechtsverletzern wird für die Verbesserung der Umstände endlos Zeit eingeräumt, Ghostwriting-Agenturen sollte auch diese Gnadenfrist gewährt werden. Im Gegensatz zu den unseriösen Anbietern lassen sich die etablierten Agenturen regulieren. Mit dem Verbot würde man die unseriösen Anbieter in den Markt drängen und dann wäre das akademische Ghostwriting das geringste Problem von Universitäten und Justiz. 

Piotr Snuszka ist Gründer und Geschäftsführer der Ghostwriter-Agentur Business And Science mit Sitz in Berlin.

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