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Türkis-Blaues Prestigprojekt vor dem Aus: „Indexierung“ der Familienbeihilfe ist unzulässig

Diese 4 Lügen verbreitet Kurz über die Sozialversicherung

Patricia Huber Patricia Huber
in Migration & Asyl
Lesezeit:2 Minuten
20. Januar 2022
2
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Die Indexierung der Familienbeihilfe verstößt laut einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen EU-Recht. Wenn die österreichische Regierung die Kürzung der Familienbehilfe für ArbeitnehmerInnen aus anderen EU-Staaten nicht rückgängig macht, droht Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren samt hoher Strafzahlungen. 

Die Kürzung der Beihilfen für Kinder, die im Ausland leben, war ein Prestigeprojekt der türkis-blauen Regierung. Betroffen waren vor allem 24h-Pflegerinnen. Seit 1. Jänner 2019 bekommen sie für ihre Kinder die Familienbeihilfe nicht mehr in voller Höhe, sondern „indexiert“, das heißt, an das Preisniveau im jeweiligen Heimatland angepasst. Das führt für Beschäftigte in Österreich, deren Kinder in osteuropäischen Ländern leben, zu einer deutlichen Kürzung der Familienbeihilfe. In manchen Ländern wie Dänemark oder der Schweden, aber auch zu einer Erhöhung.

Die EU-Kommission hat die Indexierung der Familienbeihilfe stets kritisch bewertet und diese als nicht vereinbar mit dem EU-Recht eingestuft. Das war der Regierung Kurz/Strache egal. Donnerstag veröffentlichten EU-Generalanwalts Richard de la Tour schließlich eine Schlussfolgerung: ArbeitnehmerInnen aus anderen EU-Ländern müssen die gleiche Familienbeihilfe erhalten wie österreichische Arbeitnehmer, weil sie

„in gleicher Weise zur Finanzierung des österreichischen Sozial- und Steuersystems beitragen wie österreichische Arbeitnehmer“. 

Nach der Schlussfolgerung des Generalanwalts ist auch bald das EuGH Urteil in diesem Sinne zu erwarten. Dann droht Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren in Millionenhöhe, wenn die Regierung die Kürzung der Familienbeihilfe nicht rückgängig macht.

24 Pflegerinnen beendeten Arbeit in Österreich nach der Kürzung

Für viele 24h Pflegerinnen aus Osteuropa machte die Familienbeihilfe rund 20 Prozent ihres Einkommens aus. Aus der Kürzung haben tausende Pflegerinnen schon die Konsequenzen gezogen und den Job in Österreich aufgegeben. Auch die Einsparungen waren klein: Von 114 Millionen Euro Einsparungen ging die Regierung aus, geworden sind es nur rund 62 Millionen – knapp die Hälfte.

Wie bei vielen Maßnahmen der Regierung Kurz-Strache, bei der Österreicher gegen Ausländer ausgespielt werden sollten, trifft der Schaden letztlich alle: die PflegerInnen, die Pflegebedürftigen und das Ansehen des Landes.

Familienbeihilfe bekommen EU-BürgerInnen, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber im EU-Ausland leben – etwa in Rumänien oder Bulgarien, während ihre Mütter österreichische Pflegebedürftige betreuen. Nicht-EU Bürger wie Türken bekommen keine Familienbeihilfe, wenn sie in Österreich arbeiten.

Parlament Das Thema "Familienbeihilfe" im Parlament

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Cesar
Cesar
21. Januar 2022 08:10

Können wir das nicht einfach den Kurzinger in Rechnung stellen?, der Flachhorst lässt es sich meines erachtens zu gut gehen.

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saloo
saloo
20. Januar 2022 18:23

wenn das so gehandhabt wird das es auf das einkammen drauf ankommt wie ist das dann bei solche die kein einkommen haben und nichts einzahlen bekommen die dann keine beihilfe mehr , wäre ja gerecht

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Impressum: SPÖ-Klub - 1017 Wien - Telefon: +43 1 40110-3393 - e-mail: redaktion@kontrast.at

 
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