Auch hundertausende kleine Unternehmen mussten während dem Lockdown zusperren. Doch wegen der Änderung des Epidemiegesetzes in letzter Minute werden sie nicht entschädigt. Um den EPUs und KMUs den Verdienstentgang des Sperrmonats doch zurückzuholen, hat vidaflex ein Gemeinschaftsverfahren ins Leben gerufen, an dem sich die Unternehmen einfach anschließen können. Doch die Antragsfrist läuft bald ab.
“Wir verstehen, dass manchmal radikale Schritte notwendig sind, aber dann bitte auf Kosten der Gesellschaft und nicht des Einzelnen.” sagt eine Händlerin aus dem 6. Bezirk. Mitte März musste sie ihr Taschengeschäft zusperren und auf bessere Zeiten warten. Mit jedem Tag wird der Verlust größer – bis heute.
“Unser Hauptgeschäft machen wir im Frühjahr und im Sommer mit dem Gastgarten. Wir brauchen diese Einnahmen um über den Winter zu kommen.”, so der Betreiber des renommierten Rüdigerhof im 5. Bezirk.
Patrice Fuchs ist im Vorstand der vidaflex und ist als Händlerin selbst betroffen:
“Eine Regierung wird gewählt um das Land durch die Krise zu bringen. Nicht um es in eine noch größere Krise zu stürzen. Ich habe gestern mit einer Händlerin gesprochen, die mitten in ihrem Laden zu weinen angefangen hat. Sie fühlt sich schon so hilflos und klein, dass sie keine Kraft mehr hat, um sich zu wehren. Und so geht es ganz vielen Kleinunternehmern. Sie haben keine Lobby und die Regierung fährt drüber. Die Härtefonds sind bürokratisch, langsam und unzureichend. Kredite werden nicht ausbezahlt. Unser Gemeinschaftsverfahren hilft EPUs und KMUs sich am Rechtsweg durchzusetzen.”
Das Epidemiegesetz wurde ausgehebelt
In den ersten Tagen nach dem Lockdown wurde in sozialen Medien das Epidemiegesetz öfter zitiert. Es stammt aus der Nachkriegszeit – als man Epidemien noch als reale Bedrohung kannte, die immer wieder kehren. Um UnternehmerInnen durch Quarantäneverordnungen nicht in den Ruin zu treiben, garantierte man ihnen für den Fall einer behördlichen Schließung die Entschädigung des Verdienstentgangs. Die Kenntnis um dieses Gesetz erleichterte viele Kleinunternehmern.
Doch am Wochenende vor dem Lockdown beschloss die Regierung überraschend das “Covid19-Gesetz”. Dieses Gesetz hebelte den Entschädigungsanspruch ohne Vorwarnung aus.
Für viele Ein-Personen-, Klein- und Mittelunternehmen war damit klar: Das nächste Jahr werden sie nur schwer überleben. Denn schon damals konnte man absehen, dass es sich bei den Beschränkungen nicht um eine kurzfristige Einschränkung handelt und dass sich das Leben danach nicht wieder einrenken wird.
Der Lockdown bremst nicht nur das Virus, sondern auch die Konsumfreudigkeit im Land. Seither steigen jede Woche die Arbeitslosen- und Kurzarbeiterzahlen. Auch nach der Wiederöffnung bleiben die meisten Geschäfte leer. Und wenn die Infektionszahlen wieder steigen, kann es zu einem weiteren Lockdown kommen.
Patrice Fuchs: “Für die vielen EPUs und kleinen KMUs ist das Gerede der Regierung vom Comeback und Wiederauferstehung unglaublich kränkend. Der Ernst unserer Lage wird verleumdet.”
Die Regierung hat den Härtetest nicht bestanden
Diese mögliche volkswirtschaftliche Entwicklung hätte der Regierung klar sein müssen, als sie das Epidemiegesetz aushebelten. Aber sie hatte nur die hohen Entschädigungskosten im Auge. Seither werden die Konsequenzen des Lockdowns immer deutlicher: Die Landwirtschaft braucht die Gastronomie um ihre Rinder und Schweine abzusetzen. Die gesamte Event- und Kulturbranche hängt an der Gastronomie und den Kulturspielplätzen. Ohne Kultur gibt es keinen Tourismus. Ohne Tourismus gibt es keinen Handel. Ohne Handel gibt es keine Mehrwertsteuer für die Staatskassen usw.
Die Aushebelung des Epidemiegesetzes dürfte verfassungswidrig sein
Viele RechtsexpertInnen haben sich dazu bereits ausgesprochen: Es gibt gute Gründe, wie den Gleichheitsgrundsatz, anzunehmen, dass das Aushebeln des Epidemiegesetztes verfassungswidrig ist. Immer mehr Hoteliers und größere Firmen wollen daher Beschwerde einlegen. vidaflex bietet eine auf EPUs und kleinen KMUs zugeschnittene Möglichkeit ihre Ansprüche geltend zu machen.
Betriebe, die nach dem Lockdown teilweise beschränkt bleiben (zb. eingeschränkte Kundenzahl etc.) können einen ergänzenden Antrag auf teilweiser Rückerstattung des Verdienstentgangs stellen.
Dazu ist folgende Vorgehensweise notwendig:
Die geschädigten UnternehmerInnen fühlen einen Antrag auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz aus und geben an, wie hoch der entgangene Umsatz ist.
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag auf Zahlung von Vergütung wegen Verdienstentgang nach dem Epidemiegesetz bei der Bezirksverwaltungsbehörde oder dem zuständigen Magistrat.
ACHTUNG: der Antrag muss innerhalb von 6 Wochen bei der zuständigen Behörde bereits eingelangt sein. Der Postlauf zählt nicht dazu!
Nach Einbringung des Antrags wird dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Behörde in der ersten Instanz abgewiesen werden.
Danach müssen Sie bei derselben Behörde binnen 4 Wochen eine Beschwerde gegen den Bescheid einbringen. Die Behörde hat dann noch 3 Monate Zeit um eine sogenannte Beschwerdevorentscheidung zu treffen und ihre Entscheidung doch noch zu korrigieren. Tut sie das nicht, geht das Verfahren an das zuständige Landesverwaltungsgericht im jeweiligen Bundesland.
Auch das Landesverwaltungsgericht wird dann mit hoher Wahrscheinlichkeit den Antrag abweisen. Gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts wird dann eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.
Sollte der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen im COVID-19 Maßnahmengesetz als verfassungswidrig aufheben, werden alle die sich am Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof beteiligt haben die Vergütungszahlungen im Rahmen der sogenannten „Ergreiferprämie“ erhalten.
Kosten:
Die Verwaltungskosten betragen ca. 300€.
Die anwaltliche Vertretung ist für vidaflex Mitglieder kostenlos. Wer nicht Mitglied ist, kann gegen eine Pauschale von 600€ auch dabei sein.
Damit sind alle anwaltlichen Kosten abgedeckt.
Der vertretende Anwalt ist Dr. Wolfgang Schöberl
www.vidaflex.at ist eine überparteiliche gewerkschaftliche Vertretung von EPUs und kleinen KMUs.
Kann man den BK Kurz und sein Team, sowie seine Beraterin Antonella Mei-Pochter, nicht bei den Gerichten zur Anzeige bringen, wegen Bespitzelung, Zensur und Unterdrückung?
Auch METTERNICH mußte des wegen nach England flüchten!
Vielleicht flüchten Beide auch, wenn man gegen sie, gerichtlich vorgeht??
Ihr werdet doch Juristen haben die das bewerkstelligen können,oder?
PS:
Zur Vermögenssteuer: Hat nicht die SPÖ , diese Steuer abgeschaft??
Wien (OTS) – „Ein Jammer, was die Grünen derzeit aufführen. Vizekanzler Kogler macht den Kotau vor Koalitionspartner ÖVP, Länder- und Gewerkschaftsvertreter sowie SprecherInnen jener Partei, die seinerzeit die Vermögenssteuer abgeschafft hat – nämlich die SPÖ –, mimen indes die Wahrer sozialer Werte.