Klimawandel

Das will Österreich beim Klimaschutz: Die 90 Empfehlungen des Klimarats

Das Klimavolksbegehren hatte es gefordert: Ein Klimarat – zufällig zusammengesetzt aus der österreichischen Bevölkerung – soll gemeinsam Empfehlungen zum Klimaschutz für die Regierung ausarbeiten. Jetzt haben sie die Ergebnisse präsentiert, von einem Wegwerfverbot für Lebensmittel und Neuwaren bis hin zu ist alles dabei. Die Bevölkerung ist offensichtlich bereit, sich aktiv am Klimaschutz zu beteiligen. Jetzt liegt es bei der Umsetzung an der Regierung. Die ÖVP hat bereits im Vorfeld ihr Missfallen ausgedrückt.

Vor einem halben Jahr haben sich rund 100 zufällig ausgewählte Personen getroffen, um ein komplexes Thema zu bearbeiten: Wie kann Österreich bis 2040 klimaneutral werden? Die „Bürger und Bürgerinnen des Klimarats“ sollten dabei die österreichisches Bevölkerung im Kleinen abdecken. So ist ein Küchenchef aus Karpfenberg oder ein Landwirt aus Oberösterreich genauso dabei wie eine Maturantin aus Wien oder eine dreifache Oma aus Tirol. Sechs Wochenenden haben sie miteinander verbracht und wissenschaftlich begleitet in fünf Themenfeldern Empfehlungen für die österreichische Regierung ausgearbeitet.

Bei der Präsentation der Ergebnisse Anfang Juli beschreiben die Teilnehmer:innen den Prozess als sehr bereichernd. Anfangs war die Stimmung in Anbetracht der dramatischen Situation von Frustration und Sprachlosigkeit geprägt. „Wieso handeln wir nicht, obwohl das Wissen am Tisch liegt?“, war eine Frage, die bei vielen Teilnehmer:innen anfangs aufkam. Und zwar sowohl was die dramatischen Auswirkungen des Klimawandels, als auch, was mögliche Lösungen betrifft.

„Die Bevölkerung ist viel weiter, als die Politiker glauben“

Doch bald setzte sich Zuversicht durch. Auch bei heiklen, strittigen Themen konnten sich die durchaus sehr unterschiedlichen Teilnehmer auf einen gemeinsamen Lösungsvorschlag einigen. Denn Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen, könne nur erreicht werden, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen, so die Mitglieder des Gremiums. „Das Ergebnis zeigt, dass die Bürger:innen bereit sind, viel weiter zu gehen, als die Politiker glauben. Weil sie wissen, dass es notwendig ist“, sagt Georg Kaser, Klimaforscher und Co-Leiter des wissenschaftlichen Beirats des Klimrates.

Ein solches Gremium könne und solle Politik nicht ersetzen, aber dabei helfen kann, mehr Bewusstsein in der Bevölkerung zu schaffen und gleichzeitig den Politiker:innen Mut zu machen, schnelle, wirksame und sozial gerechte Maßnahmen zu treffen, so einer der Organisatoren, Georg Tappeiner.

Ein Anfang können die 90 konkreten Maßnahmen sein, die der Rat vorschlägt. „Wir haben nichts Neues erfunden, wir haben nur Ideen, die es bereits gibt, verstärkt und teilweise neue Varianten vorgeschlagen“, erklärt Gremiumsteilnehmer Walter Hutterer. In jedem Fall besteht dringender Handlungsbedarf vonseiten der Regierung, um den Klimawandel effektiv zu bekämpfen, denn viel Zeit bleibe nicht mehr, bevor wir in eine Klimakatastrophe schlittern, sind die Teilnehmer:innen überzeugt.

„Die Erde ist krank und liegt im Krankenhaus. Wir entscheiden jetzt, ob wir sie auf die Intensiv-Station schicken, um sie zu behandeln oder zum Sterben nach Hause schicken“, so Hutterer bei der Präsentation.

Von Tempolimit bis Wegwerfverbot: Das sind die 90 Empfehlungen

ENERGIE

1. Das Klimaschutzgesetz umgehend verabschieden

2. Umstieg auf 100% erneuerbare Energiequellen: Bis 2030 soll Strom zu 100 Prozent aus erneuerbar Energie (vorzugsweise Sonnen- und Windkraft) kommen, heizen und kühlen soll bis 2040 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen. Finanziert werden soll das neben der Zweckwidmung der CO2-Steuer auch über öffentliche Anleihen.

3. Niedrige Preise für Energiesparer, höhere Preise bei hohem Energieverbrauch: Die Energieanbieter müssen ihre Preise nach dem Verbrauch staffeln – bei Mehrverbrauch verteuern sich die Preise, bei geringerem Verbrauch wird es billiger. Energiepreis- und Steuervergünstigungen für Großkunden müssen grundsätzlich abgeschafft werden. Energie aus erneuerbaren Energiequellen muss deutlich billiger sein als fossile Energieträger.

4. Klimaschädliche Subventionen abschaffen und öko-freundliche Pendlerpauschale

5. Höherer CO2-Preis (geplant sind ab Herbst 30 Euro pro Tonne): Bis 2025 soll der Preis auf 120 Euro pro Tonne und bis 2030 auf 240 Euro pro Tonne steigen. Ein Klimabonus soll die Mehrkosten für untere und mittlere Einkommen – bei durchschnittlichem Energieverbrauch – zur Gänze abdecken.

6. Versiegelte Flächen zur Energiegewinnung nutzen: Parkplätze, Fassaden oder Dachflächen sollen zur Erzeugung von Energie genutzt werden – samt leichteren Verfahren und mehr Förderungen.

7. Vorbildrolle für Verwaltung bei erneuerbarem Ausbau und öffentlichem Verkehr

8. Klimafreundliche Investitionen von Finanzinstituten fördern, klimaschädliche bestrafen

9. Energieeffizienzvorgaben für Unternehmen

10. Steuerliche Begünstigung von grünen Investitionen

11. BürgerInnen am Ausbau der Erneuerbaren Energie beteiligen

KONSUM UND PRODUKTION

12. Klimakommission, die politische Vorhaben laufend einem Klimacheck unterzieht

13. Technologische und soziale Innovation fördern z.B: Kleiderkreisel, Sozialmärkte

14. Reparierbarkeit von Produkten verpflichtend machen – Verbot von eingebauten Sollbruchstellen, Unternehmen müssen Anleitung zur Reparatur von Produkten mitliefern.

15. Vernichtung von Neuwaren verbieten: In Österreich werden 1,4 Millionen Pakete pro Jahr vernichtet, weil deren Rücknahme und Wiederverkauf mehr kostet als die Vernichtung. Die Vernichtung von Neuware soll verboten werden, entweder die Waren werden wieder zum Verkauf angeboten oder an Bedürftige oder soziale Einrichtungen weitergegeben.

16. Energielabels auf Produkten, um zu zeigen, wie viel Energie bei der Produktion und beim Recycling notwendig sind.

17. Umwelt-Gütesiegel EMA ausweiten

18. Grüner Aktienindex und grüne Staatsanleihen

19. Günstige Unternehmens-Kredite für Klimaprojekte

20 Finanzielle Bürger:innen-Beteiligung an regionalen klimafreundlichen Projekten

21. Klimaschutz in Lehr- und Studienplänen sowie in der Erwachsenenbildung verankern

22. Werbeverbot für klimaschädliche Produkte

23. Refill-Stationen in Supermärkten und Drogerien: Leere Packungen von Lebensmitteln oder Haushaltsartikeln wie Duschgel, Wasch- und Reinigungsmittel sollen wieder befüllt werden können, um Abfall zu vermeiden.

24. Koordinationsstelle für klimawirksame Synergien zwischen Unternehmen schaffen z.B. zur Einspeisung von Abwärme ins Heizsystem oder die Abschöpfung von Biogas zur Energiegewinnung

25. Weniger Plastikmüll: verpflichtende Mehrwegquote bei Getränken auf 80 Prozent erhöhen.

26. Zentrum für Kreislaufwirtschaft als Aus- und Weiterbildungsangebot für verschiedene Berufsgruppen

ERNÄHRUNG UND LANDNUTZUNG

27. Saisonale, regionale und pflanzlichen Lebensmitteln sollen billiger werden z.B. klimafreundliche Produkte steuerlich begünstigen.

28. Treibhausgas-Zölle für Lebensmittelimporte basierend auf ökologischem Fußabdruck

29. Vernichtung von Lebensmitteln verbieten

30. Freiwerdende Agrarflächen zur Energiegewinnung nutzen – Fotovoltaik-Anlagen auf Weideland, die auch als Schattenspender für Tiere dienen oder Energiewälder als natürliche Klimaanlage

31. Verpflichtende Verwendung klimafreundlicher Lebensmittel in Restaurants und Großküchen

32. Gesetzlichen Rahmen für verschiedene Portionsgrößen in Restaurants und Großküchen – große Portionen dürfen nicht billiger angeboten werden, damit weniger weggeschmissen wird.

33. Mehr Lebensmittel einzeln und unverpackt anbieten statt in Großpackungen, weil dadurch weniger weggeschmissen wird.

34. Mengenrabatt für Lebensmittel verbieten – Ausnahme für verderbliche Lebensmittel (würden nur dazu führen, dass zu viel gekauft wird)

35. Selbstversorgung mit erneuerbaren Energien in Gemeinden und bäuerlichen Betrieben fördern

36. Energiegewinnung aus Abfällen (Biomasse) fördern und Nährstoffkreisläufe schließen

37. Agrar-Förderungen an Klimazielen ausrichten

38. CO2-Bindung durch nachhaltige Forstwirtschaft fördern und Baumpflanzungen im öffentlichen Raum verpflichtend machen

39. Mehr Humusaufbau in der Landwirtschaft

40. Kleine und mittelgroße Bauern bei Klimaschutzmaßnahmen unterstützen: Agrarförderung nicht nach Nutzfläche, sondern nach Klimaschutzzielen.

41. Klimafreundliche Produktions- und Vertriebswege für Landwirtschaft fördern – z.B. Food Coops, CSA (Community-based Agriculture) oder Solidarische Landwirtschaft, Bauernmärkte

42. Bildung zu klimafreundlicher Ernährung vom Kindergarten bis zur Oberstufe/Berufsschule

43. Abnahmepflicht für Supermärkte von krummem Obst und Gemüse

44. Klimafreundlichen Umgang mit Lebensmitteln fördern: Lernen, wie man Lebensmittel richtig lagert, haltbar macht oder weiterverarbeiten kann.
Treibhausgasemissionen, Herkunft/Transport, Biodiversitätseffekte und Wasserverbrauch bei Lebensmitteln kennzeichnen, damit mehr Produkte mit höheren Umweltstandards gekauft werden.

45. Öffentliche Verteiler-Kühlschränke von Supermärkten betrieben – so können verderbliche Lebensmittel in der Nachbarschaft weitergegeben werden, statt sie wegzuwerfen

WOHNEN

46. SOS – Sofortige Offensive Sanierungsförderung – Ziel ist die klimafreundliche Sanierung aller Bestandsbauten im Wohnbereich

47. Sanierungen höher fördern als Neubau um Bodenversiegelung zu stoppen

48. Die Raumordnung den Bürgermeistern/Gemeinderäten wegnehmen und auf Landesebene verankern, um die Bodenversiegelung zu stoppen

49. Bebauungsfristen für Baugrundstücke: Bei gewidmeten, aber unbebauten Baugrundstücken, ist eine Bebauungsfrist von drei Jahren einzuführen. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine automatische Rückwidmung in Grünland. 

50. Fotovoltaikanlagen müssen verpflichtend auf allen neuen und bereits bestehenden Dach-, Fassaden- und Industrieflächen installiert werden.

51. Leerstandsabgabe und Leerstandsmeldepflicht einführen: Wer Häuser, Wohnungen und Industriegebäude leer stehen lässt, soll zukünftig dafür bezahlen. Es braucht die Einführung einer österreichweiten, einheitlichen Leerstandsabgabe in der Höhe der Steuern auf eine ortsübliche Miete ab 01. 01. 2024.

52. Dämmung mit umweltfreundlichen Baustoffen bei allen Neubauten, sodass CO2-Emissionen und Heizkosten nahezu auf null gesetzt werden.

53. Harmonisierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für klimaneutrale Gebäude

54. Generationen-Häuser, bei denen der Erwerb von Bestandsimmobilien und die Klimasanierung von Alt und Jung gemeinsam  gefördert werden.

55. Bestmögliche klimafreundliche Bau- und Sanierungsstandards entwickeln und rechtlich verankern

56. CO2-Bepreisung für Baustoffe einführen um nachhaltiger Baustoffe attraktiver zumachen

57. Abfall von Baumaterial durch Recyclingquoten verhindern

58. Neuwidmungen für Flächen außerhalb des Ortskerns auf der grünen Wiese verbieten

59. „Klimaneutral Bauen“ als Ausbildungen an Berufsschulen, FHs und Universitäten

60. Riskogebiete: Alle Gebiete, welche nach aktuellem Stand der Wissenschaft (Abschätzung und Modellierung) und Berechnung (abhängig von vergangenen Ereignissen) innerhalb der nächsten hundert Jahre zu Risikogebieten werden, sind als solche einzustufen.

61. Es dürfen keine neuen Flächen umgewidmet werden, bevor nicht bereits gewidmetes Bauland oder leerstehende und/oder versiegelte Flächen genutzt werden.

62. Verpflichtendes Energiegütesiegel mit Sanierungsauflagen

63. Denkmalschutz an Klimaschutz anpassen: Die momentan zu strengen Auflagen für die Renovierungen von denkmalgeschützten Häusern müssen neu evaluiert werden.

MOBILITÄT

64. Klimaneutrale Mobilität als Grundrecht: Innerhalb von 15 Gehminuten sollen öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung stehen – 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche

65. Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel

66. Ausbau von Rad- und Gehwegen: Reduzierung von Auto-Fahrspuren, Ausbau attraktiver Gehwege und Schaffung eines österreichweit durchgehenden Fahrradnetzes

67. Höhere Steuern für klimaschädliche Fahrzeuge sowie Zweit- und Drittfahrzeuge, zusätzlich Werbeverbot/-einschränkung für SUVs und andere besonders klimaschädliche Transportmittel

68. Flächenwidmung soll den Bürgermeistern/der Gemeinde weggenommen und auf Regions- oder Landesebene verlagert werden

69. Keine Neuzulassungen von PKWs mit Verbrennungsmotoren ab 2027

70. Weniger Parkplätze in Städten und Einführung einer City-Maut und/oder autofreie Innenstädte

71. Güterbahnverkehr forcieren: u.a. Maut für LKWs massiv erhöhen, Logistikzentren dürfen nur noch mit einer Schienenabiendung genehmigt werden, Harmonisierung des EU-weiten Bahnverkehrs vorantreiben, Verbot von LKW-Gütertransporten ab einer gewissen Distanz, Subventionierung von umweltfreundlichen LKWs

72. Pendlerpauschale und Kilometergeld an klimafreundliches Pendeln anpassen: Anreize, damit Arbeitswege mehr mit den Öffis und weniger mit dem Auto zurückgelegt werden. Die Entfernung vom Wohnort zum nächsten öffentlichen Verkehrsmittel soll berücksichtigt werden.

73. 90 km/h Tempolimit in der Stadt: Auf Bundes- und Landesstraßen max. 90 km/h, innerorts auf Hauptstraßen 50 km/h auf Nebenstraßen 30 km/h

74. Förderung von Car-Sharing und Sammeltaxis

75. Firmenautos reduzieren (versteckte Förderung für Pkw)

76. Kerosinbesteuerung einführen: Forcierung einer EU-weiten Kerosinsteuer, um die Preise von Flugtickets den Klimakosten anzugleichen. Mit den Einnahmen soll u.a. der Bahnverkehr ausgebaut werden

77. Ausbau des internationalen Zugverkehrs

78. Rücksendungen im Online-Handel kostenpflichtig machen

79. Zugang zu allen öffentlichen Verkehrsmittel barrierefrei machen

80. Zeitlich begrenzte Gratis Öffi-Ticket vergeben, z.B. bei Lebensumbruchphasen wie einem Umzug oder Schulwechsel inkl. wissenschaftlicher Begleitstudie

81. Ausbau Ladestationen für Elektrofahrzeuge

82. Kostenloser Lebensdauer-Rechner für Autos entwickeln, um aufzuzeigen, welches Fahrzeug am günstigsten ist

83. Steuerliche Absetzbarkeit von Fahrrädern

84. Halte- und Parkverbot für Privatautos rund um Schulen und Kindergärten bzw. Ausbau von “Schulstraßen” und sicheren Schulwegen

85. Einführung eines autofreien Tages pro Monat in allen größeren Städten

ALLGEMEINE EMPFEHLUNGEN

86. Einklagbares Grundrecht auf Klimaschutz – die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens oder die Klimaneutralität Österreichs bis 2040 sollen für Einzelpersonen einklagbar sein.

87. Klimakonferenz mit Nachbarländern Österreichs für klimapolitische Allianz

88.  Effektive CO2-Bepreisung umsetzen

89. Klimafreundlich Umschulungen für ArbeitnehmerInnen und Arbeitslose

90. Klimabildung und Bewusstseinsarbeit v.a. für Babyboomer

Für die ÖVP eine „fahrlässige und untaugliche“ PR-Aktion

Dass es den Klimarat gibt, war eine Forderung des Klimavolksbegehrens, das im Jahre 2020 von nahezu 400.000 Österreicherinnen und Österreichern unterzeichnet wurde. Die Forderungen wurden Anfang Juli an Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) übergeben, wenngleich die gesamte Regierung adressiert ist, wie Vertreter des Klimarats betonen. Gewessler hatte angekündigt, die Empfehlungen genau prüfen und einiges davon auch umsetzen zu wollen.

Die ÖVP hingegen war mit einer ablehnenden Haltung aufgefallen: ÖVP-Klimasprecher Johannes Schmuckenschlager bezeichnete den Klimarat als „fahrlässige und untaugliche“ PR-Aktion. Empfehlungen des Klimarats hätten für ihn keine Relevanz. Das Gremium hat jedenfalls bereits einen eigenen Verein gegründet, um „den Politikern auf die Finger zu schauen“, wie Hutterer sagt. Damit wollen sie ihre Arbeit fortsetzen und dafür sorgen, dass ihre Vorschläge umgesetzt werden.

“Der Klimarat hätte im Klimaschutzgesetz gesetzlich geregelt werden sollen. Aber das Klimaschutzgesetz ist seit 550 Tagen ausständig. Entsprechend ist nun völlig offen, was mit den Ergebnissen des Klimarates passiert!“ kritisiert auch die SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr.

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agridaten
agridaten
5. Juli 2022 21:57

Vielen Dank für einen sehr guten Artikel. Grüße

Claudia Binder
Claudia Binder
Reply to  agridaten
8. Juli 2022 09:21

Herzlichen Dank für Ihr positives Feedback!

Claudia Binder
für die Kontrast-Redaktion

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