Der Tag der Menschenrechte wird am 10. Dezember gefeiert. Es ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.
Was sind Menschenrechte?
Menschenrechte sind Rechte, die jedem Mensch zustehen – aus dem alleinigen Grund, dass er oder sie ein Mensch ist. Menschenrechte gelten für jeden Menschen (Gleichheitsaspekt) und gelten überall auf der Welt. Es dürfen keine Unterschiede nach Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Herkunft, politischer Überzeugung oder aus anderen Gründen gemacht werden. Alle Menschen haben die gleichen Rechte – die Menschenrechte sind daher Gleichheitsrechte und erlauben keine Diskriminierung.
Sie werden auch als angeboren, unverletzlich, unveräußerlich und unabhängig von der Staatsangehörigkeit bezeichnet.
Wie sind die Menschenrechte entstanden?
Das Konzept der Menschenrechte entstand in der Zeit der Aufklärung im 18. Jahrhundert. Die Virginia Bill of Rights (1776) in Nordamerika und die Deklaration des Droits de I’Homme et du Citoyen (1789) in Frankreich waren die ersten Menschenrechtserklärungen auf nationaler Ebene und bildeten die Grundlage für die Entwicklung. Sie basierten auf dem Grundsatz, dass alle Menschen frei geboren sind und angeborene Rechte besitzen. Sklaven, indianische Völker und Frauen waren damit allerdings nicht gemeint.
Im zwischenstaatlichen Verhältnis im 18. und 19. Jahrhundert spielten Menschenrechte kaum eine Rolle. Im Völkerrecht galt der Grundsatz der absoluten Staatssouveränität: Staaten entschieden selbst, welche Rechte sie ihren Bürgern gewährten. Nach der Shoa und dem zweiten Weltkrieg begann man die Menschenrechte zu internationalisieren und Einzelne auch vor dem eigenen Staat zu schützen.
Menschenrechte als Voraussetzung für friedliche Beziehungen
1945 wurden die Menschenrechte für alle in der Charta der Vereinten Nationen verankert. Sie gelten als das “von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal”. Die Menschenrechte wurden zum ersten Mal als Voraussetzung für friedliche Beziehungen zwischen den Staaten angesehen. Der Inhalt der Menschenrechte wurde schließlich in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMER) festgehalten. Die UNO-Generalversammlung beschloss sie am 10. Dezember 1948.
Sie bildet bis heute die Grundlage des internationalen Menschrechtschutzes. Obwohl der AEMER rechtlich nicht verbindlich ist, hat sie über Jahre eine moralische Wichtigkeit bekommen. Juristisch wird sie heute als Gewohnheitsrecht betrachtet, das heißt als juristische Praxis die allgemein anerkannt und angewandt wird und deshalb rechtlich bindend ist.
Grundsätzlich lassen sich drei Generationen von Menschenrechte unterscheiden :
1) Bürgerliche und politische Rechte (Freie Meinungsäußerung, Wahlrecht, usw.)
2) Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Recht auf eine warme Mahlzeit, ein Dach über dem Kopf, einen Lohn zum Leben)
3) Kollektivrechte (Rechte für Homosexuelle, Transsexuelle, usw.)
Tatsächlich besitzt die menschliche Würde in allen Kulturen eine hohen Stellenwert, und unabhängig vom kulturellen Hintergrund haben Menschen weltweit dieselben Grundbedürfnisse und erleben Ungerechtigkeit auf sehr ähnlicher Weise.
Menschenrechte und Krieg
Gerade seit den 1990er Jahren beriefen sich NATO-Staaten auf die Menschenrechte, um Kriege zu rechtfertigen – etwa gegen den Irak oder in Jugoslawien. Im Namen der Menschenrechte wurden dann wiederum andere Menschenrechtsverletzungen begangen. Wer sich wofür auf Menschenrechte berufen darf, ist also sehr umstritten.
Der Schutz der Menschenrechte
“Jeder Mensch hat das Recht auf….” – Menschen können sich auf die Menschenrechte berufen, die ihnen alleine auf Grund ihres Menschseins zustehen. In erster Linie sind die Staaten und ihre Gerichte für die Einhaltung der Menschenrechte verantwortlich. Viele Staaten verfügen heute über nationale Menschenrechtskommissionen, die die Umsetzung der Menschenrechte überwachen.
Die Staaten sind durch Konventionen dazu verpflichtet, dem jeweiligen Überwachungsausschuss regelmäßig einen Bericht über die Einhaltung der Menschenrechte vorzulegen. Obwohl die Entscheidungen des Ausschusses nicht rechtlich bindend sind, akzeptieren die meisten Staaten die Empfehlungen zumindest teilweise und setzen sie um.
wow! richtig super
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Ich habe einen longschlong und gehe nach honkong
Sehr schön und anschaulich erklärt!