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ÖVP gegen EU-weites Grundrecht auf Abtreibung

ÖVP gegen EU-weites Grundrecht auf Abtreibung

ÖVP gegen EU-weites Grundrecht auf Abtreibung

Sophie Wenkel Sophie Wenkel
in Europa, Frauen & Gleichberechtigung
Lesezeit:2 Minuten
25. April 2024
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Das EU-Parlament hat das Recht auf Abtreibung zum Grundrecht erklärt – gegen die Stimmen der ÖVP. Sozialdemokratische, grüne, liberale und linke Abgeordnete hatten die Resolution im Parlament eingebracht. Insgesamt stimmte eine Mehrheit von 336 EU-Abgeordneten dafür, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch zu einem Grundrecht zu machen. 163 stimmten dagegen – darunter auch die Abgeordneten der ÖVP.

In Straßburg hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit beschlossen, das Recht auf Abtreibung in die Europäische Grundrechte-Charta aufzunehmen. 336 Abgeordnete von sozialdemokratischen, liberalen, grünen und linken Parteien stimmten dafür. Sogar 43 Mitglieder der EVP, sozusagen der europäischen ÖVP, votierten mit „ja“. Das spiegelt die Meinung der meisten Bürger in Österreich und der EU wider, die Schwangerschaftsabbrüche legalisieren wollen, wie Umfragen zeigen. Trotzdem stimmten die Abgeordneten der ÖVP dagegen. 

ÖVP und FPÖ gegen EU-weites Grundrecht auf Abtreibung

Sogar der als liberal geltende ÖVP-Abgeordnete Othmar Karas stimmte gegen die Resolution. Auch die Abgeordneten der FPÖ waren dagegen, das Recht auf Schwangerschaftsabbruch zum EU-Grundrecht zu machen. Kein Wunder: Auch bei früheren Abstimmungen im EU-Parlament haben sich weder die ÖVP noch die FPÖ für die Rechte von Frauen eingesetzt. Sie stimmten zum Beispiel gegen gleiche Bezahlung für Frauen und Männer und dagegen, dass Frauen im Mutterschaftsurlaub weiterhin ein Gehalt beziehen. 

EU-Parlament will Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erleichtern

Die Resolution zielt darauf ab, das Recht von Frauen zu stärken, selbst über ihren Körper zu entscheiden. Frauen sollen Möglichkeit haben, legal und sicher Schwangerschaftsabbrüche durchführen zu lassen. Denn ein Abtreibungsverbot verhindert nicht, dass Abtreibungen vorgenommen werden. Es verhindert nur, dass legale – und damit sichere – Abtreibungen durchgeführt werden. 

Ein Abtreibungsverbot gefährdet damit die Gesundheit von Frauen. Deshalb sollte das Recht auf Abtreibung nicht als Straftat behandelt, sondern als Grundrecht verstanden werden. Das EU-Parlament hat nun entschieden, dass Schwangerschaftsabbrüche in allen EU-Mitgliedstaaten leicht zugänglich sein sollen, sodass Frauen keine Schwierigkeiten haben, sie durchführen zu lassen.

Außerdem soll der Zugang zu Services im Bereich der reproduktiven Gesundheit verbessert werden. Das beinhaltet zum Beispiel Informationen über Verhütungsmethoden und medizinische Versorgung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt. 

Rückschritt bei Frauenrechten weltweit

Dass Frauenrechte gestärkt werden müssen, zeigt der neueste UN-Weltbevölkerungsbericht 2024. In diesem steht deutlich: “Nach jahrzehntelangen Fortschritten gab es in letzter Zeit einen Rückschritt bei sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechten.“ So sterben jeden Tag etwa 800 Frauen weltweit bei einer Geburt.

Weiter hält der Bericht fest, dass Frauenkörper als politisches „Schlachtfeld“ genutzt werden. Denn konservative Gruppen und Kirchen kämpfen dafür, die weibliche Selbstbestimmung durch Demonstrationen und Gesetzesinitiativen einzuschränken.

Parlament Das Thema "Abtreibungen" im Parlament

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