Wer im Kindergarten war, ist später in der Schule deutlich besser. Das zeigt eine neue Studie der OECD. In Österreich gibt es allerdings bei der Kinderbetreuung noch Aufholbedarf – vor allem bei den ganz Kleinen. Abhilfe schaffen könnte ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab einem Jahr.
Dass frühkindliche Bildung für die intellektuelle und soziale Entwicklung des Kindes gut ist, zeigen Studien eindeutig. Vor allem die neueste Studie der OECD stellt den positiven Zusammenhang zwischen Kindergartenbesuch und dem späteren Bildungserfolg hervor:
Wer den Kindergarten mehr als zwei Jahre besuchte, schnitt bei der PISA-Studie klar besser ab.
Bereinigt man die Zahlen um den sozioökonomischen Hintergrund (Kinder aus höher gebildeten Familien besuchen oft länger den Kindergarten) bleibt immer noch ein deutlicher Unterschied. Wer den Kindergarten mehrere Jahre besucht, hat einen einfacheren Start ins Bildungsleben und kann sich in der Schule einfacher und besser orientieren.
Der Besuch eines Kindergartens führt über die Jahre zu besseren Lernergebnissen. Unabhängig vom sozialen Hintergrund der Familie und dem Bildungsniveau der Eltern profitieren Kinder über ihre ganze Schulzeit hinweg von ihrem Kindergartenbesuch.
Auch die beiden europäische Bildungs-Spitzenreiter setzen auf frühkindliche Betreuung: In Finnland und Estland besuchen nicht nur weit mehr Kinder den Kindergarten als hierzulande – sie beginnen auch viel früher damit.
Österreich hinkt hinterher
Obwohl in den letzten Jahren in Österreich Kinderbetreuungseinrichtungen stark ausgebaut wurden und bei den Drei- bis Fünfjährigen die Betreuungsquote bereits bei 93 Prozent liegt, gibt es noch genug Aufholbedarf bei Betreuungsplätzen für die Kleinen. So liegt Österreich bei den unter Dreijährigen mit 19 Prozent Betreuungsquote klar unter dem Durchschnitt der OECD-Länder von 34 Prozent – mit großen Unterschieden zwischen den einzelnen Bundesländern. Spitzenreiter ist hier Dänemark: Dort haben 65 Prozent der Kinder unter drei Jahren einen Kinderbetreuungsplatz. Und das Land liegt in allen Kategorien der PISA-Studien vor Österreich.
Rechtsanspruch für Eltern – auch bei uns?
In Deutschland wollte man nicht warten, bis die Kommunen neue Betreuungsplätze schaffen. Seit 2013 können Eltern einen Kinderbetreuungsplatz einklagen. Ein Rechtsanspruch besteht auf einen Platz ab dem ersten Lebensjahres des Kindes. Das hat den Druck auf die Gemeinden erhöht und die Zahl der Krippenplätze ansteigen lassen: Im März 2016 betrug in Deutschland die Betreuungsquote bei Kindern unter drei Jahren 32,7 Prozent.
Aber auch weitere europäische Länder garantieren Eltern den Anspruch auf einen Betreuungsplatz: in Dänemark etwa ab dem 6. Lebensmonat oder in Schweden ab dem ersten Geburtstag.
Auch in Österreich wird nun über so ein Gesetz diskutiert. Die SPÖ hat den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr des Kindes kürzlich zur Koalitionsbedingung gemacht. Eine Forderung, die sich auch im „Plan A“ von Bundeskanzler Christian Kern findet:
„Flächendeckende und qualitativ hochwertige Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen sind Voraussetzung für die Erfüllung zweier zentraler Bedürfnisse der heutigen Zeit: dafür, dass Eltern Beruf und Familienleben gut vereinbaren können, und dafür, dass Kinder einen optimalen Start ins Bildungsleben (im Kindergarten) erwischen und ihnen frustrierende Lernerlebnisse erspart bleiben.“
Es mag ja für viele stimmen – aber auch hier ist wie so oft eine Verallgemeinerung eher Schmarrn als Wahrheit. Als Dezemberkind begann ich mit ca. 5 Jahren + 8 Monaten (das geht heute leider gar nicht mehr) die Volksschule. Davor war ich nur max. 20 Tage im Kindergarten, weil mich damals das Mittags schlafen MÜSSEN auf blöden Pritschen nervte und ich deshalb nur sporadisch hinging. Umherstreifen in Wald und Flur weckte Neugier, verknüpfte Synapsen und half so auch für eine ganz brauchbare Schulbildung und viele berufliche Highlights. Etliche Jahre Kindheit am Land sind unbezahlbar – leider ist es in der Stadt nicht ganz so einfach, selbständig zu werden. Kindergarten gut, aber nicht zwingend permanent und nicht in einem Ausmaß das an tägliche “Abschiebung” grenzt.
Das ist doch der größte Schwachsinn der hier verkündet wird. Es ist völlig in Ordnung wenn Kinder die beiden letzten Jahre vor dem Schulbeginn den Kindergarten besuchen. Dabei sollte die maximale Verweildauer 6 Stunden/Tag nicht überschreiten. Alles andere ist ein Verbrechen das unseren Kleinsten und den Familien angetan wird. Ein jeder der sich über die Erziehung seiner Kinder nur ein bisschen den Kopf zerbrochen hat weiß, das solch eine Maßnahme die Familie entfremdet und unsere geliebten Kinder in ihrer Entwicklung auf eine Straße schickt, von der noch niemand gesund zurückgekommen ist. Es ist einfach ein Verbrechen solche Wünsche und Forderung nur ansatzweise anzudenken. Und das unser BK Kern das zu einer Koalitionsbedingung macht, das spricht für seinen fehlgeleiteten Charakter. Bei solchen Ankündigungen kann man schon von Demagogie (Volksverblödung) sprechen.
Lieber Wolfgang! Ich bin absolut deiner Meinung!!!! Diese Entwicklung ist ganz und gar ungesund. Mir wird richtig schlecht, wenn ich diesen Artikel lese und mir die Entwicklung ansehe. Glückliche Kinder! Das wär doch mal was. Und SCH…. auf Pisa!