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Teuerung

„Teuerungsausgleich“: Trotz Rekordgewinnen können OMV & Verbund Hilfsgelder erhalten

Die Regierung will Betriebe mit hohen Energiekosten fördern. 450 Mio. Euro Hilfszahlungen sollen fließen. Doch wie bei den Corona-Hilfen sind auch beim Energiekostenzuschuss für Unternehmen die Kriterien viel zu wenig treffsicher. Denn auf Basis des Gesetzesentwurfes hätten auch OMV und Verbund Anspruch auf diese Fördergelder. Die SPÖ fürchtet, dass Steuergeld an Unternehmen fließen wird, die mit den steigenden Energiepreisen gerade ihre Gewinne vervielfachen.

Die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen mit hohen Energiekosten – das sogenannte Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz sieht vor, dass energieintensive Unternehmen einen „Teuerungsausgleich“ aus Steuergeld bekommen. Dafür hat die Regierung eine halbe Milliarde Euro (450 Mio.) vorgesehen. An wen die Millionen fließen werden, ist extrem weit gefasst. Einzige Bedingung laut Gesetz: Die Energiekosten müssen zumindest drei Prozent des Umsatzes ausmachen. Die Obergrenze von 400.000  Euro gilt beim Treibstoff, bei Mehrkosten durch Strom und Gas gibt es keinen Förderdeckel pro Unternehmen.

Auf Basis des Gesetzesentwurfes hätten auch Krisengewinner wie OMV und Verbund Anspruch auf Fördergelder aus dem Steuertopf – beide schreiben heuer Milliarden-Übergewinne.

„Während in anderen Ländern die Übergewinne von großen Konzernen abgeschöpft und den Steuerzahler*innen zurückgegeben, formulieren ÖVP und Grüne Gesetze, die es Unternehmen ermöglichen, auch noch staatliche Förderungen aus dem Steuertopf zu kassieren, wenn sie Milliarden an der Teuerungskrise verdienen“, kritisiert SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter.

Jetzt obliegt es dem Wirtschaftsminister, die konkreten Kriterien in der Förderrichtlinie festzulegen. Warum man nicht Energieunternehmen wie Verbund und OMV von vornherein ausgeschlossen hat und auch nicht gesetzlich verlangt, dass die Unternehmen aufgrund der Teuerung einen Verlust erleiden müssen, um Steuergeld zu erhalten, verstehen die Sozialdemokraten nicht. „Es gibt auch keine gesetzliche Vorkehrung, dass die Unternehmen diese Förderungen zumindest in Form von niedrigeren Preisen an die Konsument*innen weitergeben müssen“, sagt Matznetter.

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