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Schwarz-Blau: Das droht beim 12-Stunden-Tag

Schwarz-Blau: Das droht beim 12-Stunden-Tag

Ludwig Dvorak Ludwig Dvorak
in Arbeit & Freizeit
Lesezeit:5 Minuten
9. Dezember 2017
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Die Schwarz-Blau Verhandler Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache haben angekündigt, die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich und 50 Stunden wöchentlich anzuheben: auf 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich. Nach heftigen Protesten in den sozialen Medien versuchen ÖVP und FPÖ zu beschwichtigen: Es sei keine Änderung bei den Regelungen für Normalarbeitszeit oder Überstunden geplant. Wir haben zusammengefasst, wo schlechtere Bezahlung droht und welche Schutzregelungen fallen könnten.

Gibt es den 12 Stunden Tag nicht längst?

Schon jetzt können Beschäftigte in bestimmten Fällen 12 Stunden arbeiten. Etwa bei erhöhtem Arbeitsbedarf, das heißt in Zeiten von Auftragsspitzen, bei Tätigkeiten mit vielen Arbeitsbereitschaften (z.B. Wachpersonal) oder bei Schichtarbeit. Die künftige Regierung will diese Bedingungen streichen und den 12-Stunden-Tag jederzeit und für alle ArbeitnehmerInnen möglich machen.

Schwarz-Blau freundliche Medien sprechen daher von einer harmlosen Erweiterung der bestehenden Regelung. Das führt aber in die Irre:

Heute gibt es den 12-Stunden-Tag nur in Ausnahmefällen, künftig soll die Höchstarbeitszeit generell ausgeweitet werden. Das ist in etwa so, als würde man den arbeitsfreien Sonntag mit dem Argument abschaffen, dass KrankenpflegerInnen und BusfahrerInnen schon jetzt am Sonntag arbeiten.

Konkret geht es um § 7 Abs 4 im Arbeitszeitgesetz: Unternehmen können die Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden erhöhen, wenn sich der Arbeitsbedarf in Zeiten von Auftragsspitzen erhöht und sonst ein schwerer wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen droht. Das Unternehmen muss die Kollektivvertragsparteien und das Arbeitsinspektorat über die Betriebsvereinbarung informieren. Die maximale Dauer ist begrenzt. Besteht kein Betriebsrat, müssen bis zu zwei Fachgutachten die arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit dieser Maßnahmen bestätigen.

Kollektivverträge werden zurückgedrängt, Regelungs-Wirrwarr droht

Bislang brauchen die gängigen Ausnahmen bei der tägichen Höchstearbeitszeit (wie Schichtarbeit oder Arbeitsbereitschaften) kollektivvertragliche Regelungen oder Ermächtigungen, also die Zustimmung der Gewerkschaft. Und das ist entscheidend: Damit die Gewerkschaft einer kollektivvertraglichen Regelung für den 12 Stunden Tag oder einer kollektivvertraglichen Ermächtigung für Betriebsvereinbarungen zustimmt, wird sie wohl Gegenleistungen fordern: Zum Beispiel mehr dienstfreie Wochenenden im Schichtbetrieb – und diese Änderungen würden dann für die Beschäftigen der gesamten Branche gelten.

Genau das will Schwarz-Blau verhindern: Geht es nach der künftigen Regierung, sollen Vereinbarungen zum 12 Stunden-Tag nur mehr auf betrieblicher Ebene oder mit jedem Arbeitnehmer einzeln ausgehandelt werden. Dann gibt es keine branchenweiten Verhandlungen und auch keine Gegenleistungen mehr. Starke Betriebsräte können vielleicht das Niveau des Kollektivvertrags halten, schwache Betriebsräte werden aber schlechtere Ergebnisse erzielen. ArbeitnehmerInnen ohne Betriebsrat werden in der Praxis wohl überhaupt keine Gegenforderungen durchsetzen können.

Arbeiterkammer und Gewerkschaft befürchten mit Recht, dass die Verlagerung auf die betriebliche Ebene Schule machen könnte. Und das wird die ArbeitnehmerInnen viel Verhandlungsmacht, Freizeit und Geld kosten. Dazu kommt ein drohendes Wirrwarr: Unterschiedliche Regeleungen in Betrieben und Einzelverträgen würden das Arbeitszeitrecht völlig unüberschaubar machen.

Länger arbeiten und längere Freizeitblöcke: Ist das nicht wünschenswert?

Schwarz-Blau behauptet, dass die generelle 12-Stunden-Woche mehr Freizeit am Stück mit sich bringen würde. Doch auch hier bringt die Neuregelung Verschlechterungen für ArbeitnehmerInnen.

Derzeit gilt: Wenn regelmäßig an nur vier Tagen pro Woche gearbeitet wird, kann per Betriebsvereinbarung eine Ausweitung der täglichen Arbeitszeit auf 12 Stunden vereinbart werden. Da 12 Stunden arbeiten am Stück als besondere Belastung gilt, ist sie an die 4-Tage-Woche als Ausgleich dafür geknüpft. Wird die tägliche Höchstarbeitszeit aber generell und ohne Einschränkungen ausgeweitet, fallen auch verpflichtende Ausgleichsmaßnahmen wie die 4-Tage-Woche weg.

Zuschläge für Überstunden können fallen

Wenn die Wirtschaft den 12-Stunden-Tag fordert, geht es ihr in den allermeisten Fällen um die Zuschläge für Überstunden. Denn die gesetzlichen Möglichkeiten, länger zu arbeiten, gibt es schon jetzt. Sie sind aber an Gegenleistungen, an Bedingungen und Schutzregelungen gebunden. Die generelle Anhebung der Höchstarbeitszeiten bringt für Unternehmen nur den Vorteil, dass Gegenleistungen und Ausgleichsmaßnahmen für Arbeitnehmer wegfallen.


Spannend für die Zuschläge wird, ob sich bei den Durchrechnungsmodellen etwas ändert. Diese ermöglichen schon jetzt, dass die Arbeitszeit je nach Bedarf  flexibel verteilt werden kann, ohne dass Überstunden anfallen: So kann eine Angestellte im Handel in einer Woche 44 Stunden arbeiten, wenn sie in der nächsten Woche nur 33 Stunden im Geschäft steht. Solange im Schnitt 38,5 Stunden nicht überschritten werden, fallen keine Überstundezuschläge an. Im Handel beträgt der Durchrechnungszeitraum derzeit maximal ein Jahr.

Und hier können bei der Gesetzesänderung noch böse Überrschungen auf uns zukommen. Interessant wird sein, ob nicht entgegen der bisherigen Ankündigungen, Änderungen bei den bestehenden „Durchrechnungsmodellen“ vorgenommen werden. So können Überstundenzuschläge entfallen, ohne dass die gesetzlichen Regelungen zur Bezahlung von Überstunden verändert werden müssten.

Und wie ist das mit der Gleitzeit?

Bei der Gleitzeit können ArbeitnehmerInnen Zeit – ohne Zuschläge – ansparen, um sie später zu verbrauchen. Derzeit gilt jede Überschreitung von 10 Stunden täglich und 50 Stunden wöchentlich als Überstunde.

Seit Jahren gibt es Diskussionen, die Grenze für zuschlagsfreie Gleitzeit auf 12 Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich anzuheben. Das Problem ist: Wie wird in der Praxis der Unterschied zwischen selbst gewähltem verlängertem Arbeitstag und kurzfristigem Arbeitsauftrag des Chefs erfasst? Das eine wäre zuschlagsfreie Gleitzeit, das andere zuschlagspflichtige Überstunde.

Daher muss man befürchten, dass in Unternehmen ohne Betriebsrat die Überstunden in der Gleitzeit „verschwinden“ würden. Freizeit und Entlohnung würden sich verschlechtern, ohne dass es eine gesetzlichen Änderung bei der Bezahlung von Überstundenen braucht.

Gesundheitsrisiko steigt, Leistungsfähigkeit sinkt

Das Arbeitszeitrecht schützt die ArbeitnehmerInnen vor unternehmerischer Willkür. Es verhindert, dass sich Einzelne schinden und ihre Gesundheit gefährden. Das ist heute wichtiger denn je. Aktuelle Studien zeigen die negativen Auswirkungen überlanger Arbeitszeite: Burn-Out steigt in Folge regelmäßiger Überstunden rapide an, wie erst im Sommer eine Studie im Auftrag des Sozialministeriums gezeigt hat.

Mehr noch: Die Gefahr, nach 12 Stunden Arbeit am Heimweg einen Unfall zu haben, ist doppelt so hoch wie nach 8 Stunden. Es ist also keineswegs nur Sinn für Dramatik, wenn der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz, Beppo Muchitsch davor warnt, dass ein regelmäßiger 12-Stunden-Tag bei der Arbeit auf Baustellen tödlich enden kann.

Auch die Leistungsfähigkeit sinkt bei längeren Arbeitszeiten rapide, wie internationale Studien belegen. Personen, die mehr als sechzig Wochenstunden arbeiten, schneiden in Leistungstests nicht nur schlechter ab als Personen mit normalen Arbeitszeiten, sondern sogar schlechter als Personen, die überhaupt keiner Beschäftigung nachgehen.

Die Debatte wird den Gesetzesentwurf prägen

Natürlich wird eine umfassende und präzise Beurteilung der schwarz-blauen Pläne einen konkreten Gesetzesentwurf erfordern. Was derzeit am Tisch liegt, ermöglicht nur eine erste Einschätzung, wohin die künftige Regierung will. Die ersten Reaktionen auf die Arbeitszeitpläne und das Zurückrudern der Verhandler zeigen: Ob und wie die öffentliche Auseinandersetzung um das Arbeitszeitrecht geführt wird, wird sehr wesentlichen Einfluss darauf haben, wie der Gesetzesentwurf letztlich gestaltet wird.

Wohl auch deshalb fordert der Vorsitzende der Gewerkschaft VIDA, Roman Hebenstreit eine Volksabstimmung über die schwarz-blauen Pläne zum 12-Stunden-Tag. Denn eines ist klar: Je größer der öffentliche Druck, desto weniger Verschlechterungen wird die neue Regierung wagen. Vor einer abschließenden Beurteilung auf die konkreten Gesetzesformulierungen zu warten, ist für FachexpertInnen zweifellos geboten. Politische AkteurInnen, von der künftigen Opposition bis zur Gewerkschaft, haben deutlich weniger Grund zur Zurückhaltung.

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Liliane
Liliane
1. September 2018 11:21

12 Stunden arbeit am Tag ist was das keiner mag! Sogar Super Mario hat mehr Freizeit! Wenn man danach mit mindestens 90 in Rente darf dann denkt ihr euch oh man.
Ich verkaufe meine Seele für Politiker die was im Kopf und ein Herz haben! Wenn euch unser Land so am Herzen liegt dann lasst uns doch Bäume pflanzen, oder die Umweltverschmutzung besiegen!
Lili 11, denkt an unsere Zukunft!

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Bernhard masten
Bernhard masten
3. August 2018 13:32

Ist alles nur mehr eine reine Frechheit! Ich arbeite täglich mindestens 12 Stunden als Fahrschullehrer und dann muss ich noch wöchendlich um meine Mittagspause kämpfen!!!Weil geht es um den Betrieb ist die Mittagspause dafür da das wir gratis arbeiten. Auch um das Wochende muss man ständig angst haben. Kann einem passieren das man einfach eigeteilt wird für zusätzliche 10 Stunden.Ist man krank geht der Telefonterror los wann man den endlich wieder kommt! Also ich muss sagen das ich gesundheitlich komplet fertig bin! Interresiert keine sau! Alles egal ob der Fahrlehrer übermüdet mit dem Fahrschüler unterwegs ist. Nur wehe es passiert was dann wird man voll zur rechenschaft gezogen. Ich werde täglich genötigt mindestens 13 Stunden zeit mit der Arbeit zu verbringen. Ich falle nur mehr ins Bett und muss Täglich mit zu wenig schlaf zu einer mindestens 12 Jahre stunden Schicht.12 bis 14 Stunden sind auch möglich! Das Wochenende bin ich dann komplett fertig. Komme kaum aus dem Bett. Der blöde Spruch andere Kollegen machen das auch kotzt mich mittlerweile an. Ich kann es halt nicht!!!!!! Ich bin fix und fertig!!!!!!

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Gabriele Matzner
Gabriele Matzner
10. Dezember 2017 19:31

Wenn man sich ein bischen in der real existierenden Arbeitswelt vor allem der „kleinen Leute“, dieser „Fleißigen“, umschaut, entdeckt man sehr bald, dass viele, vor allem im Handel, bereits jetzt 12 Stunden und mehr am Stück arbeiten, und zwar sozusagen freiwillig, das heißt inoffiziell. Offiziell geben sie nur 10 Stunden an, basta, mehr dürfen sie nicht. Und vor der Tür warten 50, die diesen Job gerne übernehmen, wenn du aufmuckst. Wenn das jetzt auch offiziell 12 Stunden werden dürfen, werden es dann inoffiziell vielleicht 14 oder so……..die Leute sind längst still erbittert,und wählen vermutlich Strache-Kurz…..

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Knopper Alois
Knopper Alois
10. Dezember 2017 13:49

Ich kenne diese Bestrebungen schon lange. Und bin auch schon immer dagegen. WARUM: Der jederzeit anordnebare 12 Stunden Tag ist eine Frechheit gegenüber Familie und Arbeitnehmer und nur auch eine scheinbare Gewinnmaximierung der Unternehmer ausgerichtet. Was ist mit Kinder von irgendwo abholen usw.
Richtig, es gibt viee Berufe die 12 Stunden Dienst haben. Ich kenne aber keinen der nicht vorprogrammiert ist. Also ein fixer D>ienstplan und auch die 40 Stunden Woche berüchsichtigt wird. JEZTZT kommt ein neuer Bundeskanzer, welcher nur für die Unternehmer ist und die Belegschaft vollkommen abhngig macht. Der Unternehmer wird vor allembei älteren Mitarbeitern sagen Wenn sie nicht können, suchen sie sich was ANDERES. Nach Konkursen kenne ich das ANDERE. Wue schwer es ist trotz guter Ausbildung und Erfahrung überhaupt eine Antwort auf eine Bewerbung zu bekommen. Kurz und gut KURZ wird es durchziehen und mir tut es leid ihn gewählt zu haben. Jahrzehntelanger Industrieerfahrung und lange Zeit davon as Arbeitstechniker ist das ein Raubbau an Gesundheit und Geldbörsel der Mitarbeiter. Auch ich war oft sehr lange in der Firma und ERSUCHTE Mitarbeiter mit zu helfen. Hatte nie ernstliche Schwierigkeiten. Man
vertraute mir, wenn der oder die Betreffende was braucht, wird es ermöglicht. Es tut mir sehr leid dass die WÄHLER zum Stimmvieh herabgesetzt werden nur um unmnschliche Rückschritte durch zu setzen.

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Marie Curie bekam 1903 als erste Frau den Physik-Nobelpreis. Im Jahr 1911 bekam sie gleich den zweiten in Chemie. Sie ermutigte andere Frauen, in die Wissenschaft zu gehen - ein Feld, das bis dahin fast ausschließlich von Männern dominiert war. Zitat: Habe nie Angst, das zu tun, was richtig ist. Marie Curie

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Marie Curie bekam 1903 als erste Frau den Physik-Nobelpreis. Im Jahr 1911 bekam sie gleich den zweiten in Chemie. Sie ermutigte andere Frauen, in die Wissenschaft zu gehen - ein Feld, das bis dahin fast ausschließlich von Männern dominiert war. Zitat: Habe nie Angst, das zu tun, was richtig ist. Marie Curie
Marie Curie bekam 1903 als erste Frau den Physik-Nobelpreis. Im Jahr 1911 bekam sie gleich den zweiten in Chemie. Sie ermutigte andere Frauen, in die Wissenschaft zu gehen - ein Feld, das bis dahin fast ausschließlich von Männern dominiert war. Zitat: Habe nie Angst, das zu tun, was richtig ist. Marie Curie

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