Wir schlafen bis zu Mittag, feiern nächtelang Partys und haben auch sonst ein recht angenehmes Leben – das Bild von den faulen StudentInnen sitzt so tief in den Köpfen, dass es als Studierendenvertreterin oft schwer ist, es zurechtzurücken. Die Wahrheit ist: Für viele von uns ist ein Studium zum „Luxus“ geworden, den man sich leisten können muss. Und das Stipendiensystem kann das immer weniger ausgleichen. Zeit, endlich für ordentliche Studienbeihilfen zu sorgen.
1999 – „Mambo Nr. 5“ war an der Chartspitze, Nokia brachte das erste Handy mit integrierter Antenne heraus und Viktor Klima war österreichischer Bundeskanzler. 1999 war auch das Jahr, als die Stipendien in Österreich das letzte Mal voll an die Inflation angepasst wurden. Das bedeutet: Die letzte Erhöhung wurde noch in Schilling ausbezahlt; und im nächsten Semester werden wir Studierende KollegInnen haben, die im Jahr der letzten Inflationsanpassung geboren sind. Insgesamt hatten die Stipendien seit damals einen Wertverlust von rund 38 Prozent. Und nicht nur das. Die „kalte Progression“ schlägt auch bei den Einkommensgrenzen zu.
„Kalte Progression“: Immer weniger bekommen ein Stipendium
Da die Wertgrenzen beim Einkommen der Eltern seit 2008 nicht mehr angepasst wurden, haben immer weniger StudentInnen überhaupt die Chance, ins System der Studienbeihilfe zu kommen. Zum Vergleich: Im Sommersemester 2009 erhielten noch 18 Prozent der Studierenden ein normales Stipendium, 2011 waren es knapp 15 Prozent und im Sommersemester 2015 nur mehr rund zwölf Prozent. Gleichzeitig wächst die Zahl jener, die sich unerwartete Ausgaben von wenigen hundert Euro nicht leisten und im Notfall auch nicht auf die finanzielle Unterstützung Dritter zurückgreifen können.
StudentInnen müssen daher oft neben dem Studium und etwaigen Betreuungspflichten arbeiten. Mittlerweile sind mehr als 60 Prozent der StudentInnen erwerbstätig – und das 20 Stunden pro Woche im Durchschnitt, wie die Studierendensozialerhebung für 2015 zeigt. Das verlängert die Studienzeit unweigerlich und führt so wiederum zum Verlust des Stipendiums. Jene, die von zu Hause keine ausreichende finanzielle Unterstützung erwarten können, sind also eklatant im Nachteil. Eine Abwärtsspiral entsteht, die nur durch konsequente Politik beendet werden kann.
25 Millionen sind zu wenig!
Der dringende Handlungsbedarf wird zwar mittlerweile auch seitens des ÖVP-Wirtschaftsministers wahrgenommen. Doch was derzeit angeboten wird – nämlich 25 Millionen Euro für die Erhöhungen bei der Studienbeihilfe – reicht lange nicht. Die fehlende Inflationsanpassung wird damit nicht mal annähernd abgedeckt. Wir brauchen eine neue Regelung, die auch wirklich bei den Studierenden ankommt und ihre Studienbedingungen merkbar erleichtert.
3 Säulen für soziale Absicherung
Als VSStÖ haben wir ein Konzept erarbeitet, das erfolgreiches Studieren unabhängig vom kulturellen, sozialen und ökonomischen Kapital der Eltern ermöglichen würde. Es basiert auf drei Säulen.
Die erste Säule setzt sich in unserem Modell aus einer Art Basissicherung, in Form der Direktauszahlung der Familienbeihilfe an die Studierenden und einem leistbaren Studierendenticket für öffentliche Verkehrsmittel zusammen.
Die zweite Säule betrifft die Beiträge der Eltern. Ein zumutbarer Unterhaltsbeitrag wird anhand des Einkommenssteuerbescheides durch die Beihilfenbehörde berechnet. Eltern, deren Einkommen unter der Einkommenssteuergrenze von 11.000 Euro liegt, sind von der Unterhaltsleistung befreit. Der Anspruch erhöht sich dann um je 1% pro zusätzlich verdienten 1.000 Euro. Bei jedem Studienbeginn wird automatisch ein Antrag auf Studienbeihilfe gestellt und Studierende erhalten einen Bescheid mit der ihnen zustehenden Beihilfe oder die Eltern werden per Schreiben über ihre Unterhaltsverpflichtung informiert.
Die dritte und letzte Säule sieht eine Erhöhung der Studienbeihilfe auf ein existenzsicherndes Niveau vor. Momentan liegt die Höchststudienbeihilfe bei 672 Euro und somit weit unter der Grenze für Armutsgefährdung. Beim VSStÖ-Modell wird unter der Studienbeihilfe der Fehlbetrag zwischen Basissicherung und zumutbarem Unterhalt der Eltern auf das Existenzminimum in Höhe der Ausgleichszulage (882,78) verstanden. Dieser Betrag wird aus öffentlicher Hand gemeinsam mit der Grundsicherung, an die Studierenden ausbezahlt.
Hannah Lutz ist bundesweite Spitzenkandidatin der sozialdemokratischen StudentInnenorganisation VSStÖ für die ÖH-Wahlen 2017 von 16.-18.Mai. Die 21-jährige Wiener Jus-Studentin ist seit 2014 in der Studierendenvertretung aktiv.
Danke für diese schöne Darstellung. Seit 1999 keine Anpassung ist echt heftig.