Welche Funktion haben Arbeitszeitbeschränkungen? Gesundheitsschutz im Interesse der Öffentlichkeit und der Sozialversicherten. Sie müssen mit ihren Steuern und Sozialabgaben für die negativen gesundheitlichen Folgen krankmachender Arbeitsbedingungen aufkommen. Die Folgen bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess sind auch für Beschäftigte dramatisch.
“Arbeitnehmer und der Dienstgeber sollen sich einigen”
Die Beschäftigten sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Anweisungen des Dienstgebers Folge zu leisten. Für dieses Privileg hat der Gesetzgeber den Dienstgeber zur Fürsorge und zur Einhaltung von Regeln verpflichtet. Das sind keine Schikanen, sondern zwei Seiten einer Medaille. Die Beschäftigten sind bis auf wenige Ausnahmen nicht in der Position, dem Dienstgeber die Arbeitsbedingungen zu diktieren. Ohne Schutz des Gesetzgebers und ohne die Stärke von Gewerkschaften endet jedes Arbeitsverhältnis ausnahmslos in der gnadenlosen Ausbeutung. Die betrieblichen und überbetrieblichen Partner haben viel Freiraum bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Der Gesetzgeber zieht aus guten Gründen rote Linien.
“Aber es wird doch sicher Unternehmen geben, die ihre Beschäftigten gut behandeln?”
Selbstverständlich gibt es gute soziale Beziehungen. Aber die Basis dafür sind Kollektivverträge und der Gesetzgeber. Haben sie schon einmal gehört, dass die europäischen Konzerne in Bangladesch österreichische Löhne, oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld zahlen. Natürlich nicht. Das hat mit Wettbewerb und auch mit der Optimierung von Profiten zu tun. Die Ideologie der Konzerne kennt keine soziale Komponente.
“Gibt es aus der Sicht von Unternehmen triftige Gründe für den 12-Stunden-Arbeitstag?”
Natürlich. Je flexibler die Arbeitszeit angeordnet werden kann, desto weniger Personal wird benötigt und desto profitabler kann das Unternehmen geführt werden. Dieses Spannungsfeld gab es schon immer. Deshalb kommt es zu einer Güterabwägung. Wiegen die ökonomischen und sozialen Interessen des Staates und der Versicherten, die Arbeitskraft lange zu erhalten und die Arbeit auf mehr Leute zu verteilen schwerer, als die ökonomischen Interessen der Arbeitgeber? Der Gesetzgeber ist offensichtlich derzeit der Ansicht, dass die Interessen der Dienstgeber höher einzustufen sind.
“Sollte man große und kleine Unternehmen gleichbehandeln?”
Meiner Ansicht nach nicht. Wer nur zwei oder drei Beschäftigte hat, kann Flexibilität nicht organisieren. Der Ausfall eines Beschäftigten wiegt daher schwer. In Notfällen bleibt vielen nur eines übrig: Entweder sie brechen das Gesetz oder sie nehmen die Nachteile in Kauf. Ich würde mir von der Sozialdemokratie einen offenen Diskurs dazu wünschen. Von der Wirtschaftskammer und von der ÖVP haben diese Unternehmen nichts zu erwarten. Kleinunternehmer haben kein Gewicht in der Wirtschaftskammer und auch nicht das Geld, die ÖVP für ihre Sache zu begeistern.
Peter Humer Diplome, 4600 Thalheim bei Wels.