Die SPÖ mit Andreas Babler als Vorsitzendem will eine Erbschaftssteuer einführen. Das Ziel: eine gerechtere Verteilung des Wohlstands in Österreich. Dabei geht es den Sozialdemokrat:innen in erster Linie um große Millionen-Erbschaften. Denn durch einen Freibetrag von einer Million Euro zahlen 98 % der Menschen keinen Cent an Erbschaftssteuern.
Die reichsten Österreicher:innen erben Milliardensummen. Jährlich werden in Österreich etwa 15 Milliarden Euro vererbt – und das völlig steuerfrei. In den nächsten 30 Jahren werden, rechnet man das auch demografisch weiter, in Summe etwa 624 Milliarden Euro weitergegeben, ohne dass dafür Erbschaftssteuer bezahlt wird. Für SPÖ-Chef Andreas Babler sind diese Zahlen Anlass, die Erbschaftssteuer auf die Agenda zu setzen. Das Modell der SPÖ sieht vor, dass die erste vererbte Million steuerfrei bleibt und eine Steuer erst darüber greift. So sollen normale Erbschaften unberührt bleiben und gleichzeitig der Wohlstand der Vermögensspitze gerechter verteilt werden.
„In Österreich wird man vor allem durchs Erben reich. Wir müssen Leistung entlasten, das heißt: Die Steuern auf Arbeitseinkommen senken und die vermögensbezogenen Steuern erhöhen. Wenn ich Bundeskanzler bin, werden 96 % der Menschen im Land weniger Steuern zahlen. Dafür werden die Reichsten einen größeren Beitrag leisten“,
erklärt SPÖ-Chef Babler. Das raten übrigens seit längerem auch Institutionen wie die OECD oder die EU-Kommission Österreich: Steuern auf Arbeit zu senken und jene auf Vermögen zu erhöhen.
Die erste vererbte oder geschenkte Million bleibt steuerfrei
Geht es nach dem SPÖ-Modell, soll die Erbschaftssteuer nur für sehr große Vermögensübertragungen gelten. Erbschaften und Schenkungen bis zu einer Million Euro wären weiterhin steuerbefreit. Für geerbte oder geschenkte Vermögensteile mit einer Summe von einer Million Euro bis 5 Millionen Euro würden mit 25 Prozent besteuert werden. Vermögen zwischen 5 und 10 Millionen Euro mit 35 Prozent.
Als Beispiel: Vererbt jemand 1,2 Millionen Euro, fällt nur für die 200.000 Euro über dem Freibetrag eine Erbschaftssteuer an: Also 50.000 Euro.
Das steckt hinter dem “Lebensfrei-Betrag” des SPÖ-Erbschaftssteuer-Modells
Das SPÖ-Modell enthält das Konzept des “Lebensfrei-Betrags”, bei dem Erbschaften und Schenkungen über einen Zeitraum von 30 Jahren zusammengezählt werden. Sofern die Gesamtsumme unter einer Million Euro liegt, entfällt die Steuerpflicht. So würden in Österreich 98 Prozent der künftigen Erbschaften weiterhin steuerfrei bleiben.
Als Beispiel: Angenommen, dieses Modell wird umgesetzt und jemand erbt im Jahr 2025 500.000 Euro. Dann passiert nichts, denn diese Summer liegt klar unter der Freibetragsgrenze. Zehn Jahre später erbt die Person 501.000 Euro. Dann werden diese beiden Erbschaften – die in einem Register erfasst würden – zusammengezählt. Man stellt fest: Man hat 1.001.000 Euro geerbt. In dem Fall würden für die 1.000 Euro über dem Freibetrag 25 Prozent Erbschaftssteuer fällig, also: 250 Euro.
98 Prozent wären nicht betroffen
Eine Handvoll Menschen bekommt in Österreich beinahe das gesamte vererbbare Vermögen im Land, während alle anderen praktisch leer ausgehen. Von der Erbschaftssteuer ist nur eine ganz kleine reiche Minderheit betroffen.
Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?
Das wahre Problem für Haus-Erben ist die Grunderwerbssteuer – die könnte bei Babler-Modell entfallen
Die SPÖ sieht in der aktuell eingezogenen Grunderwerbsteuer als “wahre Häuslbauer-Steuer”. Die Grunderwerbsteuer fällt derzeit bei jeder Immobilienübertragung an, mit Sätzen zwischen 0,5 und 3,5 Prozent. Mit dem SPÖ-Modell könnte diese Steuer für bestimmte Fälle komplett entfallen, wie das Beispiel eines vererbten Einfamilienhauses im Wert von einer Million Euro zeigt. Denn besteuert würde nicht das Haus bzw. dessen Wert selbst – sondern das, was bei den Erb:innen ankommt. Gibt es mehr als einen Erbberechtigten – zum Beispiel zwei oder mehr Kinder – werden wohl in den seltensten Fällen Summen von über einer Million bei den jeweiligen Erbberechtigten landen.
Als Beispiel: Heute zahlt man beim Erbe für ein Einfamilienhaus im Wert von 1.000.001 Euro etwa 25.000 Euro Grunderwerbssteuer. Diese will die SPÖ streichen und stattdessen mit der Erbschaftssteuer rechnen: Dort würde nur für die Summe jenseits der Million – hier 1 Euro – 25 Prozent anfallen. Also: 25 Cent.
Betriebsübergaben: 85 Prozent des Betriebswerts bleiben unbesteuert
Für Betriebsübergaben schlägt die SPÖ ein Modell vor, das dem deutschen System ähnelt. Hierbei werden 85 Prozent des Betriebsvermögens nicht besteuert, sofern der Betrieb mindestens fünf Jahre fortgeführt wird und die Mitarbeiter:innen im Unternehmen verbleiben.
Als Beispiel: Ein Betrieb im Wert von 10 Millionen Euro wird vererbt, die Mitarbeiter:innen bleiben in der Firma. Die Erbschaftssteuer berechnet sich wie folgt: 15 Prozent von 10 Millionen Euro macht 1,5 Millionen Euro als Bemessungsgrundlage. Abzüglich 1-Million-Freibetrag bleiben 500.000 Euro. Diese werden mit 25 Prozent besteuert. Es fallen also 125.000 Euro bei einem Betrieb im Wert von 10 Millionen Euro an.
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