Gute Nachrichten für Mieter:innen in Österreich: Was die Bundesregierung bereits in ihrem Programm ankündigte, soll nun umgesetzt werden. Die Mindestbefristung für Mietverträge soll von derzeit drei auf fünf Jahre verlängert werden. Diese Änderung im Mietrecht wird als wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit und Stabilität für Mieter:innen gesehen. Doch was genau bedeutet diese Maßnahme konkret und wie könnte diese Änderung die Wohnsituation in Österreich verbessern? Kontrast klärt die wichtigsten Fragen.
Was bedeutet die Verlängerung befristeter Mietverträge auf fünf Jahre?
Die Änderung der Mietrechtsregelung sorgt dafür, dass befristete Mietverträge künftig auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen werden müssen, anstatt wie bisher auf drei Jahre. Diese Regelung betrifft einen großen Teil der österreichischen Bevölkerung. Laut Statistik Austria waren im Jahr 2024 rund ein Viertel aller Mietverträge befristet. Bei den privaten Mietwohnungen sogar rund die Hälfte. Von den privaten Mietwohnungen waren 229.500 Verträge (und damit mehr als die Hälfte) auf das bisher geltende Minimum von drei Jahren befristet.
In den letzten Jahren haben sich befristete Mietverträge in Österreich zunehmend als Standard etabliert. Der Anteil befristeter Hauptmietwohnungen ist von 18,7 % im Jahr 2014 auf 24,8 % im Jahr 2024 gestiegen. Besonders in privaten Mietwohnungen ist dieser Trend deutlich zu beobachten: Der Anteil befristeter Verträge in diesem Bereich kletterte von 40,1 % auf 49,5 %. Gleichzeitig ist die durchschnittliche Mietvertragsdauer in privaten Wohnungen von 9,4 Jahren auf 7,5 Jahre gesunken.
Welche Vorteile hat die neue Regelung für Mieter:innen?
Besonders in städtischen Gebieten, wo die Nachfrage nach Wohnraum hoch und die Preise rasant gestiegen sind, sorgt die Änderung für mehr Planungssicherheit. Die Verlängerung auf fünf Jahre ist ein Gewinn für alle, die in befristeten Mietverhältnissen leben. Bisher mussten viele Mieter:innen nach drei Jahren mit Unsicherheiten rechnen, ob ihr Mietvertrag verlängert wird – und zu welchen Bedingungen. Mit der neuen Regelung können Mieter:innen auf einen langfristigeren Vertrag vertrauen, was sowohl emotional als auch finanziell eine Entlastung darstellt.
Wer in befristeten Mietverhältnissen lebt, musste bei der Nichtverlängerung des Mietvertrags oft mit hohen Kosten und dem Aufwand eines Umzugs rechnen. Diese Regelung verringert das Risiko, nach wenigen Jahren erneut eine neue Wohnung suchen zu müssen. Das gibt vor allem Familien und älteren Mieter:innen mehr Sicherheit.
Was sagen Expert:innen zu der Verlängerung der Mietverträge?
Die Mietervereinigung und auch die Arbeiterkammer begrüßen die Maßnahme als Schritt in die richtige Richtung. Die neue Regelung wird als wichtiges Signal für mehr Mieter:innenrechte und als Antwort auf die steigenden Mietpreise und die damit verbundene Unsicherheit gewertet.
Zudem haben diese Organisationen bereits signalisiert, dass sie auch weiterhin für Verbesserungen der Mietbedingungen eintreten werden. Nationalratsabgeordnete und Geschäftsführerin der Mietervereinigung Wien, Elke Hanel-Torsch (SPÖ), betont:
„Die neue Mindestbefristung muss der Anfang vom Ende des Befristungsunwesens sein. Wohnen ist ein Grundrecht. Ein Grundrecht darf nicht befristet werden. Wir fordern deshalb ganz klar den unbefristeten Mietvertrag.“
Auch von Mieterschützer:innen wird die Reform begrüßt. Denn laut ihnen ist die Vielzahl an befristeten Mietverträgen ein Grund dafür, dass die Mieten in Österreich so schnell ansteigen können. Jedes Ende eines befristeten Mietvertrags bietet die Möglichkeit, die Miete deutlich zu erhöhen. Dies erklärt, warum laut Statistik Austria befristete Hauptmietwohnungen einschließlich Betriebskosten zuletzt im Durchschnitt 12,80 Euro pro Quadratmeter und Monat kosteten, während unbefristete Mietverhältnisse nur bei 8,80 Euro lagen.
Sie können maximal 7 Forderungen auswählen und ihre Abstimmung im Nachhinein ändern.
Schade, dass es überhaupt keinen ausgewogenen Journalismus mehr gibt, sondern nur mehr ideologische Statements. Weil wo werden die Nachteile dieser Regelung erwähnt: fast kein Neubau mehr, keine sinnvolle Instandhaltung mehr möglich, auf Dauer noch höhere Preise, Rechtsunsicherheit für Vermieter – ja, so etwas soll es auch geben, krasse Ungleichheit durch vollkommen absurden Mietadel, etc etc.?? Könnte sich genauso gut ‚Parteizeitung‘ nennen.