In Zeiten des Coronavirus kommt es immer wieder vor: Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt nicht vorschriftsgemäß. In Corona-Krise herrscht viel Unsicherheit und viele Menschen bangen um ihren Job. Deshalb kommt es jetzt vermehrt zu solchen Vorfällen. So ein Fall ist Paul*. Gewerkschaft und Arbeiterkammer stehen hier unterstützend zur Seite, auch bei Schrei-Duellen.
Paul ist am anderen Ende der Leitung. Er ist Lehrling bei einer Firma im Einzelhandel. Wegen dem Coronavirus hat seine Firma ihm mit der Auflösung des Lehrverhältnisses gedroht, wenn er nicht 50% der Lehrlingsentschädigung als Kurzarbeitsgeld statt der gesetzlich vorgeschriebenen 100% akzeptiert.
Schreiduell mit dem Chef
So ein Vorgehen ist natürlich illegal, deshalb ruf ich bei Pauls Firma an, um die Situation zu klären. Das führt zu einem wüsten Schrei-Duell zwischen dem Firmeninhaber und mir am Telefon, gefolgt von einem “netten” Gespräch mit dem Rechtsanwalt der Firma. Der Jurist glaubt mir mit seinem Doktortitel erklären zu können, wie die Welt funktioniert: nicht mit mir.
Nach einem 25-minütigen Exkurs durch die gültige Rechtslage gibt der Rechtsanwalt klein bei: “Ok, ok. Sie sind aber schon sehr wenig konstruktiv und ein ziemlicher I-Tüpflchenreiter”. Das sehe ich als Kompliment. Gewerkschaft und Arbeiterkammer sind in Zeiten des Coronavirus wichtiger denn je, auf der großen politischen Ebene sowie auf der individuellen Ebene.
*Name geändert
Irgendwie ist das nicht plausibel. Unternehmer die ihre Lehrlinge unfair und unkorrekt behandeln, definitiv missbrauchen, für Tätigkeiten verwenden die mit dem Lehrberuf nichts zu tun haben, sich der Gefährdung der persönlichen Sicherheit des Lehrling schuldig machen bis hin zu sexuellen Übergriffen. All das kommt vor, wahrscheinlich in einem ungeahnt hohen Ausmaß. Aber eine Lehrlingsentschädigung nicht voll auszahlen? Das ist hanebüchen weil so leicht nachvollziehbar. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass ein Unternehmer ein so dummes Risiko eingeht und seine Reputation aufs Spiel setzt. Wegen ein paar Hundert Euro? Ein Rechtsanwalt der so einer Handlungsweise noch in Vertretung zustimmt, sogar rechtfertigt? Jeder Rechtsanwalt kennt die Rechtslage bzw. findet in Sekunden heraus, dass sein Klient niemals Recht bekommen würde. Es wäre dessen Pflicht seinen Klint darauf hinzuweisen. Es sei denn, es gäbe irgendeinen, hier nicht genannten, Grund für einen rechtlichen Ansatz der diese Handlung rechtfertigt?