Der US-Bundesstaat Alaska verbietet, dass Menschen mit Behinderung weniger als den gesetzlichen Mindestlohn bekommen. Menschen mit Behinderungen dürfen im nördlichen Bundesstaat nicht länger schlechter gestellt werden .
Die USA gehören in Sachen Behindertenschutz international zu den Vorreitern. Kaum ein Restaurant und bestimmt kein öffentliches Gebäude sind nicht barrierefrei zugänglich.
Gelebter Behindertenschutz: Americans with Disabilities Act (ADA)
Grundlage für die US-amerikanische Barrierefreiheit ist das Gesetz zum Schutz von Menschen mit Behinderung, der Americans with Disabilities Act (ADA). Seit 1990 ist der Behindertenschutz am Arbeitsmarkt garantiert. Darunter fallen das Recht auf Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln und die Möglichkeit, Unternehmen zu klagen, wenn sie nicht barrierefrei sind: Also keine Rampen, Lifte oder Kommunikationshilfen zur Verfügung stellen.
Dieses Gesetz ist fast 30 Jahre alt. Es wurde zu einer Zeit beschlossen als Österreich die allerersten Schritte im Behindertenschutz gegangen ist.
Alaska geht einen Schritt weiter
2018 ging Alaska einen weiteren Schritt in Sachen Gleichstellung. Bis dahin war es nämlich per Bundesgesetz erlaubt, Menschen mit Behinderung unter dem gesetzlichen Mindestlohn zu entlohnen. Ursprünglich sollte die Ausnahme vom Mindestlohn den Zugang zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen erleichtern.
Doch die Ausnahme ist zur Diskriminierung geworden: Ein Drittel aller US-Amerikaner ist aufgrund von chronischen Erkrankungen oder anderen Einschränkungen als “mit einer Behinderung lebend” eingestuft. Und sie bekommen weniger als den Mindestlohn von 7,25 Dollar die Stunde. Das entspricht etwa 6,50 Euro.
Alaska hat diese diskriminierende Bezahlung verboten – der nördliche Bundesstaat folgt damit den Bundesstaaten Maryland und New Hampshire.
“Arbeitskräfte mit Behinderungen sind geschätzte Mitarbeiter von Alaskas’ Arbeitsmarkt. […] Sie verdienen einen Schutz ihres Mindestlohnes ebenso wie alle anderen Arbeitskräfte Alaskas’.“ (Greg Cashen, Arbeitsministerium in Alaska)
Österreich: „Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen ist am Arbeitsmarkt gang und gäbe“
Österreich ist davon noch weit entfernt. Wer in einer “Tagesstätte” arbeitet, wird mit einem Taschengeld von 150 Euro abgespeist. Das betrifft immerhin 23.500 Menschen. Sie werden vom Staat als “arbeitsunfähig” eingestuft. Damit bekommen sie auch keine Unterstützung vom Arbeitsmarktservice
„Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Arbeit wie alle anderen auch. Aber wir bekommen nur ein Taschengeld. Wir sind jedoch keine Kinder. Wir verlangen ein Gehalt“, fordert Hanna Kamrat. Sie ist Vizepräsidentin der Lebenshilfe Österreich.
Betriebe sind ab einer gewissen Größe verpflichtet, Menschen mit Behinderung einzustellen. Allerdings können sie stattdessen auch eine einfache Strafzahlung auf sich nehmen. Das kritisieren Behinderten-Vertreter seit Jahren.
„Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen ist am Arbeitsmarkt gang und gäbe,“ konstatiert Behindertenanwalt Hansjörg Hofer.
Zwar gibt es auch viele Best Practice Beispiele. Das sind allerdings Einzelfälle und zeigen umso mehr, dass Barrierfreiheit und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt noch immer selten ist.