Bereits im Frühjahr hat die Regierung die Mieten im geregelten Bereich eingefroren. In den meisten Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen sind damit die Mieten heuer nicht gestiegen. Jetzt beschließt die Regierung die Ausweitung der Mietpreisbremse: 2026 darf auch bei freien Mieten nicht mehr die gesamte Inflation über 3 Prozent weitergegeben werden.
Zum ersten Mal in der 2. Republik greift die Regierung in die ungeregelten Mieten ein. Darunter fallen vor allem Neubauten, Dienstwohnungen und vermietbare Einfamilienhäuser. Hier beschließt die Regierung im Ministerrat am 17. September folgende Regel für das Jahr 2026:
Steigt die Inflation über 3 Prozent, dürfen Vermieter die Miete nur um die Hälfte der darüber liegenden Inflation erhöhen. Als Beispiel: Beträgt die Inflation 4 Prozent, dürfen die Mieten in dem Bereich nur um maximal 3,5 Prozent steigen. Bei einer Inflation von fünf Prozent nur um vier Prozent. So soll verhindert werden, dass Mieten – wie bei der letzten Teuerungs-Krise unter der ÖVP-Grünen Regierung – einfach um ein Viertel erhöht werden.
Neu ist außerdem: Eine Wertanpassung darf künftig nur noch einmal pro Jahr erfolgen und das frühestens am 1. April. Dadurch verhindert man, dass Menschen gleich mehrmals jährlich die Miete erhöht bekommen.
Was für die Freiheitliche Wirtschaft „marxistische Experimente“ sind und der Haus- und Grundbesitzerbund einen „Angriff auf das Eigentum„, nennt, bringt tatsächlich eine Entlastung für 430.000 Haushalte – also rund eine Million Menschen.
„Nie wieder wird eine Hochinflation auch eine Preisexplosion im Mietbereich auslösen, indem wir sagen: Drei Prozent – Deckel drauf! Alles was darüber ist, wird maximal mit der halben Inflation erhöht“, sagt SPÖ-Chef und Vizekanzler Andreas Babler im ORF-Sommergespräch.

Geregelte Mieten wurden bereits eingefroren
Für den geregelten Bereich (das sind die meisten Altbaumieten, ausfinanzierte Genossenschaftswohnungen und Gemeindewohnungen) hat die Regierung heuer die Mieterhöhungen ganz ausgesetzt. Ohne Eingriff wären diese Mieten ab April automatisch – entsprechend der Inflation – um durchschnittlich 3,16 Prozent gestiegen. Dadurch haben sich Mieter:innen in diesen Wohnungen heuer etwa 138 Millionen Euro erspart.
Für 2026 dürfen die geregelten Mieten dann maximal um 1 Prozent erhöht werden, 2027 um maximal 2 Prozent. Ab 2028 gelten dann dieselben Regeln wie für die freien Mieten: eine Preisbremse ab 3 Prozent.
Befristungen von 3 auf 5 Jahre verlängern
Neben der Mietpreisbremse verlängert die neue Regierung auch die Befristungen für Mietwohnungen. Aktuell dürfen Vermieter eine Wohnung auf drei Jahre befristen. Nach Ablauf dieser drei Jahre steht es den Vermietern frei, den Mieter oder die Mieterin auf die Straße zu setzen. Menschen in befristeten Mietverhältnissen können sich daher nie sicher sein, wie lange sie noch in ihrer Wohnung bleiben können. Deshalb wollen ÖVP, SPÖ und NEOS Befristungen jetzt zumindest auf fünf Jahre verlängern. Das gilt für alle ab 1. November 2025 geschlossenen oder erneuerten Mietverträge. Mehr dazu gibt es hier.
Der Artikel wurde am 28. August 2025 veröffentlicht und am 17. September 2025 aufgrund des Ministerrats aktualisiert.
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