Bereits im Frühjahr hat die Regierung die Mieten im geregelten Bereich eingefroren. In den meisten Altbau-, Genossenschafts- und Gemeindewohnungen sind damit die Mieten heuer nicht gestiegen. Im Herbst soll nun die Ausweitung der Mietpreisbremse kommen: 2026 darf auch bei freien Mieten nicht mehr die gesamte Inflation weitergegeben werden.
Zum ersten Mal in der 2. Republik greift die Regierung in die ungeregelten Mieten ein. Darunter fallen vor allem Neubauten, Dienstwohnungen und vermietbare Einfamilienhäuser. Hier soll noch im heurigen Herbst folgende Regel für das Jahr 2026 beschlossen werden:
Steigt die Inflation über 3 Prozent, dürfen Vermieter die Miete nur um die Hälfte der darüber liegenden Inflation erhöhen. Beträgt die Inflation zum Beispiel vier Prozent, können die Mieten in dem Bereich nur um maximal 3,5 Prozent steigen, bei einer Inflation von fünf Prozent nur um vier Prozent. So soll verhindert werden, dass Mieten – wie bei der letzten Teuerungs-Krise unter der ÖVP-Grünen Regierung – einfach um ein Viertel erhöht werden.
Was für die Freiheitliche Wirtschaft „marxistische Experimente“ sind und der Haus- und Grundbesitzerbund einen „Angriff auf das Eigentum„, nennt, bringt tatsächlich eine Entlastung für 430.000 Haushalte – also rund eine Million Menschen.
„Nie wieder wird eine Hochinflation auch eine Preisexplosion im Mietbereich auslösen, indem wir sagen: Drei Prozent – Deckel drauf! Alles was darüber ist, wird maximal mit der halben Inflation erhöht“, sagt SPÖ-Chef und Vizekanzler Andreas Babler im ORF-Sommergespräch.

Geregelte Mieten wurden bereits eingefroren
Für den geregelten Bereich (das sind die meisten Altbaumieten, ausfinanzierte Genossenschaftswohnungen und Gemeindewohnungen) hat die Regierung heuer die Mieterhöhungen ganz ausgesetzt. Ohne Eingriff wären diese Mieten ab April automatisch – entsprechend der Inflation – um durchschnittlich 3,16 Prozent gestiegen. Dadurch haben sich Mieter:innen in diesen Wohnungen heuer etwa 138 Millionen Euro erspart.
Für 2026 dürfen die geregelten Mieten dann maximal um 1 Prozent erhöht werden, 2027 um maximal 2 Prozent. Ab 2028 gelten dann dieselben Regeln wie für die freien Mieten: eine Preisbremse ab 3 Prozent.
Befristungen von 3 auf 5 Jahre verlängern
Neben der Mietpreisbremse will die neue Regierung auch die Befristungen für Mietwohnungen verlängern. Aktuell dürfen Vermieter eine Wohnung auf drei Jahre befristen. Nach Ablauf dieser drei Jahre steht es den Vermietern frei, den Mieter oder die Mieterin auf die Straße zu setzen. Menschen in befristeten Mietverhältnissen können sich daher nie sicher sein, wie lange sie noch in ihrer Wohnung bleiben können. Deshalb wollen ÖVP, SPÖ und NEOS Befristungen jetzt zumindest auf fünf Jahre verlängern.
Sie können maximal 4 Forderungen auswählen und ihre Abstimmung im Nachhinein ändern.
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