Die Ökostromnovelle der Regierung wurde im Bundesrat verhindert. Im Vorfeld war sie breiter Kritik ausgesetzt. Sogar die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer und der neoliberale Thinktank Agenda Austria waren sich ausnahmsweise einig: Das Gesetz taugt nichts. Wir haben mit den AK-Energieexperten Josef Thoman über das Gesetz, mangelnde Transparenz und mögliche Alternativen gesprochen.
Die Ökostromnovelle der Regierung wurde heute im Bundesrat verhindert. Was sind die Argumente der Kritiker?
Auch die Arbeiterkammer hat sich aus mehreren Gründen schon vor der Beschlussfassung im Nationalrat gegen diesen Antrag zur Änderung des Ökostromgesetzes ausgesprochen.
Gerne hätten wir unsere Expertise im Rahmen einer Gesetzesbegutachtung konstruktiv eingebracht. Eine solche Begutachtung gab es aber leider nicht. Dabei ist schon seit Jahren bekannt, dass die Förderungen für die 47 Anlagen auslaufen. Schon bei der letzten Ökostromnovelle, die seit 1.1.2018 in Kraft ist, hätte dieses Problem in Angriff genommen werden können. Damals wurden ja auch Nachfolgetarife für Biogasanlagen beschlossen. Aber auch danach wäre genug Zeit gewesen, diese Novelle ordentlich vorzubereiten.
Zudem wird gerade der Entwurf für das „Erneuerbaren Ausbaugesetz“ im Ministerium vorbereitet. Es ist das Nachfolgegesetz für das derzeitige Ökostromgesetz, mit dem das Ziel, „bis 2030 bilanziell 100% Erneuerbare Energie im Strombereich“ erreicht werden soll. Im Zuge dessen sollte auch das Thema Biomasse bearbeitet werden.
Unmittelbar vorher einen dreistelligen Millionen-Betrag, ohne Auflagen und Kontrolle, an unwirtschaftliche Biomasseanlagen zu vergeben, ist jedenfalls kontraproduktiv.
Es ist aber auch unfair gegenüber anderen erneuerbaren Energieformen, die mit deutlichen weniger Fördergelder mehr erneuerbaren Strom erzeugen.
Wie umweltfreundlich sind Biomasseanlagen – im Vergleich zu anderen erneurbaren Energieformen?
Strom aus Windkraft oder Photovoltaikanlagen ist günstiger, kommt ohne Rohstoffeinsatz aus und erzeugt keinen Feinstaub.
Strom aus Biomasse-Anlagen ist deutlich teurer, dafür aber nicht von der Sonneneinstrahlung oder Windverhältnissen abhängig. Man muss diese unterschiedlichen Technologien daher zusammendenken. Biomasseanlagen sollten vor allem Reststoffe verwerten und in erster Linie für die Wärmeversorgung eingesetzt werden. Die Stromproduktion aus Biomasse sollte vor allem als Ausgleich dienen, wenn andere nicht liefern können.
Biomasseanlagen sollten ursprünglich solange gefördert werden, bis sie effizient und wirtschaftlich arbeiten können. Mittlerweile profitieren die Betreiber schon seit 13 Jahren davon. Warum brauchen sie weiter Förderungen?
Offenbar gelingt es bisher nicht diese Anlagen wirtschaftlich zu betreiben. Es muss daher eine Lösung gefunden werden, die gewährleistet, dass die Anlagen trotz Förderungen und Sonderförderungen am Ende nicht erst recht zusperren oder auf weitere Subventionen angewiesen sind.
Daher dürfen Förderungen nicht wie bisher im Gießkannensystem verteilt werden, sondern es muss klar und deutlich zwischen zukunftsfähigen und veralteten Anlagen unterschieden werden. Eine jahrzehntelange Dauersubvention für Biomasseanlagen darf es jedenfalls nicht geben.
Wie hätten die zusätzlichen 150 Millionen für die Anlagen finanziert werden sollen?
Die Stromverbraucherinnen und -verbraucher hätten dies über die Jahresstromrechnung zahlen müssen. Derzeit zahlt ein durchschnittlicher privater Haushalt rund 70 Euro Ökostromförderkosten pro Jahr. Diese Sonderförderung von Biomassenanlagen hätte noch einmal zusätzlich 6 Euro gekostet.
Wie viel Strom wird durch Biomasse erzeugt?
Insgesamt kommen rund 3,4% des verbrauchten Stroms aus 130 Biomasseanlagen. Aber nur für 47 Anlagen läuft die Förderung nun aus. 83 Anlagen erhalten weiter ihre regulären Förderungen und sind also gar nicht betroffen.
Wie müsste ein sinnvolles Ökostromgesetz im Bezug auf Biomasse aussehen?
Weitere Förderungen dürfte es nur geben, wenn es klare und strenge Vorgaben gibt, die ein Weiterbestehen der Anlagen nach Ende der Sonderförderung gewährleisten. Es geht darum, dass in erster Linie Holz-Reststoffe verwertet werden und, dass die Anlagen primär zur Wärmeversorgung eingesetzt werden.
Weiter müssen Anlagen anhand des Brennstoffnutzungsrades eine Mindesteffizienz nachweisen
und ein betriebswirtschaftliches Überlebenskonzept vorlegen, bevor sie Förderungen erhalten. Das gibt es bereits für Biogasanlagen und sollte daher auch bei Biomassenanlagen möglich sein.