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Die ÖVP hat für Tiere nichts übrig. Tierschutz in der Landwirtschaft, strengere Auflagen gegen Tierfabriken, Verbot von Vollspaltenböden, Kampf gegen Bienensterben, ein Ende von quälenden Tiertransporten – das alles wird von der Volkspartei blockiert. Auch unter Bundeskanzler Christian Stocker setzt die ÖVP diesen Kurs fort.
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„Vom Hof auf den Tisch“ – Doppeltes Spiel der ÖVP
Die EU möchte für ihren „Green Deal“ eine „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie und setzt sich für Biodiversität ein. Diese Strategie umfasst Maßnahmen zur Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden, zur Förderung der biologischen Vielfalt und zur Verbesserung des Tierschutzes in der Landwirtschaft. Das hört sich alles gut an. So gut, dass sich auch das ÖVP-geführte Bundeskanzleramt positiv darüber äußert.
Doch blickt man auf das Abstimmungsverhalten der EU-Abgeordneten der Volkspartei, zeichnet sich ein anderes Bild ab: Bereits bei der Abstimmung im EU-Parlament 2021 stimmten – mit Ausnahme von Othmar Karas – alle ÖVP-Abgeordneten gegen die „Hof auf den Tisch“-Strategie.

ÖVP gegen strengere Auflagen für Tierfabriken
Auch bei der Maßnahme „Weniger Umweltverschmutzung durch Industrie und große Tierhaltungsbetriebe“ stellte sich die Mehrheit der österreichischen ÖVP-Abgeordneten dagegen. Bei der Schlussabstimmung im EU-Parlament am 12. März 2024 stimmten Alexander Bernhuber, Lukas Mandl, Wolfram Pirchner und Christian Sagartz gegen die neuen Regeln. Othmar Karas stimmte dafür, Angelika Winzig enthielt sich, Barbara Thaler war abwesend. Die Initiative soll die negativen Auswirkungen großer Tierhaltungsbetriebe auf die Umwelt reduzieren und strengere Vorschriften für Schadstoffe wie Ammoniak und Methan schaffen.

Was die neuen Regeln für Tierfabriken bedeuten
Trotz der Gegenstimmen aus der ÖVP nahm das EU-Parlament den ausgehandelten Kompromiss am 12. März 2024 mit 393 Ja-Stimmen, 173 Nein-Stimmen und 49 Enthaltungen an. Im April 2024 stimmte auch der Rat der EU zu, im August trat die überarbeitete Richtlinie schließlich in Kraft.
Die neuen Regeln nehmen große Schweine- und Geflügelbetriebe stärker in die Pflicht. Entscheidend ist dabei nicht die reine Zahl der Tiere, sondern die Größe des Betriebs, die in sogenannten Großvieheinheiten berechnet wird. Die Schwellen liegen bei 350 Großvieheinheiten für Schweine, 300 für Legehennen und 280 für anderes Geflügel. Bei gemischter Schweine- und Geflügelhaltung liegt die Grenze bei 380 Großvieheinheiten.
Eine Großvieheinheit entspricht dabei nicht einem einzelnen Tier. Je nach Tierart werden unterschiedliche Werte angesetzt. Betroffen sind damit vor allem große, intensive Tierhaltungsbetriebe. Für sie gelten künftig strengere Vorgaben zur Verringerung von Emissionen wie Ammoniak und Methan. Die neuen Anforderungen greifen nach Übergangsfristen abhängig von der Betriebsgröße schrittweise ab 2030 bis 2032. Ein wichtiger Schritt, bedenkt man, dass über 50 % der Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft von der Tierhaltung stammen.
Verzögerung beim Vollspaltenboden-Verbot
Auch beim Verbot der Vollspaltenböden in der Schweinehaltung stellte sich die ÖVP auf die Seite der Blockierer. Vollspaltenböden bestehen aus Betonplatten mit 1-2 Zentimeter breiten Spalten, durch welche die Fäkalien der Tiere in die darunter liegende Jauchegrube fallen. Das erspart das Ausmisten des Stalls, sorgt aber für Krankheiten und Verletzungen bei den Tieren.
“Es muss Konsens herrschen, dass wir aus dieser Art der Tierhaltung aussteigen wollen. Gibt es Geld dafür, kann das sehr schnell gehen. Derzeit aber wird das Tier zur Nummer degradiert. Wann haben die Bauern das Mitgefühl verloren? Vollspalten sind eine hoch effiziente und arbeitssparende Arbeitsform. Aber mir kann keiner erzählen, dass es einer Sau damit gut geht”, sagt Ewald Grünzweil, Landwirt und Mitglied des SPÖ-Expert:innenrats im Standard-Interview.
Nachdem jahrelang blockiert wurde, beschloss der Nationalrat 2022 ein Verbot für „unstrukturierte Vollspaltenböden“. Für neue Anlagen gilt es seit Anfang 2023, bestehende Ställe sollten aber noch bis 2040 ausgenommen bleiben. Der Verfassungsgerichtshof erklärte diese 17-jährige Übergangsfrist für zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt. Im Mai 2024 schlug die ÖVP daraufhin ein Stufenmodell vor, dessen lange Übergangsfristen von Tierschutzorganisationen kritisiert wurden.
2025 wurde schließlich eine neue Regelung beschlossen: Die Haltung auf unstrukturierten Vollspaltenböden soll grundsätzlich mit 1. Juni 2034 auslaufen. Bereits ab 1. Juni 2029 müssen bestehende Ställe erste Verbesserungen umsetzen. Für rund 170 Betriebe gelten allerdings längere Übergangsfristen.
ÖVP für Pestizide und somit gegen Schutz von Insekten
Glyphosat, eines der weltweit am häufigsten verwendeten Herbizide, wird von der Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC) als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ eingestuft. Studien zeigen außerdem, dass Glyphosat Bienen schädigen kann: Es kann unter anderem ihre Sterblichkeit erhöhen und das Darmmikrobiom beeinträchtigen und damit zum Bienensterben beitragen.
Die ehemalige ÖVP-Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger hat lange verschleiert, dass die verkaufte Menge an Pestiziden in Österreich von 2011 bis 2018 um 53 Prozent gestiegen ist. Es war auch Köstinger, die sich auf EU-Ebene gegen eine Verminderung von Pestiziden bis 2030 querlegte.

Laut einer repräsentativen Umfrage aus dem Jahr 2020 sprachen sich 93 Prozent der Menschen in Österreich für ein Glyphosatverbot aus. Die ÖVP stellte sich dennoch wiederholt gegen ein vollständiges Verbot. Im November 2023 verlängerte die EU-Kommission die Genehmigung für Glyphosat um weitere zehn Jahre bis Dezember 2033. ÖVP-Europaabgeordneter Alexander Bernhuber begrüßte die Wiederzulassung ausdrücklich.
Österreich selbst stimmte auf EU-Ebene allerdings gegen die Verlängerung. Auch 2025 stellte sich die ÖVP gegen ein Verbot: Im September stimmte sie im Nationalrat gemeinsam mit FPÖ, SPÖ und NEOS gegen einen Antrag auf ein Verbot von Glyphosat und PFAS-Pestiziden.
ÖVP blockiert das Ende von quälendem Tiertransport
Die EU verhandelt weiterhin über strengere Vorschriften für Tiertransporte, um das Tierwohl, die Lebensmittelsicherheit und Nachhaltigkeit zu verbessern. Der entsprechende Verordnungsvorschlag liegt seit Dezember 2023 vor und befindet sich auch 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren. Es gibt jedoch Kritik, dass der Vorschlag nicht weit genug geht, insbesondere in Bezug auf lange Übergangsfristen und Transportzeiten. Österreich hat bereits strengere Tierschutzregelungen eingeführt, und es wird erwartet, dass die EU einheitliche Regelungen schafft.
Bei den Verhandlungen 2024 stellte sich die ÖVP gegen weitergehende Einschränkungen und betonte die Bedeutung von Zuchtviehexporten in Drittstaaten für die österreichische Landwirtschaft. Die Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS kündigt mittlerweile eine Anhebung der europäischen Tiertransportstandards an, setzt bei Zuchttierexporten in Drittstaaten aber weiterhin auf strengere Kontrollen und Monitoring statt auf ein generelles Verbot.

Anfang 2024 erschien eine Investigativ-Recherche von “The Marker”, die darauf aufmerksam machte, dass im Jahr 2023 60.000 trächtige Kühe von Österreich nach Algerien transportiert wurden. Sie sollen im Zielland sofort in der Milchproduktion eingesetzt werden – deshalb werden sie im trächtigen Zustand transportiert. Für die Tiere bedeutet der Transport eine 18-stündige LKW-Fahrt durch mehrere Länder, gefolgt von einer dreitägigen Schiffsüberfahrt nach Algerien.
Diese Reise bringt hohen Stress, Platzmangel und Verletzungen mit sich. Zudem sind die Tiere extremen klimatischen Veränderungen sowie potenzieller Hitze und Futternot im Zielland ausgesetzt. Dennoch unterstützen österreichische Behörden und die Wirtschaftskammer die Branche. Im September 2023 eröffnete der damalige ÖVP-Bundeskanzler Karl Nehammer eine Zuchtrinderausstellung von jenem Verband, der für die Tiertransporte nach Algerien verantwortlich ist.
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fällt schächten auch darunter den wenn dann soll doch die spö gleich einmals bei der eigenen Klientel anfangen
Wer zu Tieren gut ist, ist auch zu Menschen gut!