Die Republik Österreich machte aus mehr als 800 Menschen verurteilte Verbrecher. Denn der § 209 verunmöglichte es vielen jungen Schwulen, Beziehungen einzugehen oder Sex zu haben, ohne sich strafbar zu machen. Der Paragraph wurde erst 2002 abgeschafft. Allerdings nicht, weil die Politik mehr Liberalisierung geschafft hat. Der Verfassungsgerichtshof musste sich einschalten. Wir fassen zusammen, wie homosexuelle Männer und Frauen in Österreich kriminalisiert wurden – und das seit Maria Theresia. Und wie sie sich schrittweise Gleichstellung erkämpft haben.
Die Verfolgung Homosexueller durch das Strafgesetz hat in ganz Europa eine traurige und lange Tradition. Erst genau vor 20 Jahren, am 24. Juni 2002, wurde das letzte Gesetz in Österreich abgeschafft, mit dem gleichgeschlechtlich liebende Menschen durch die Republik strafrechtlich verfolgt wurden. Damit war Österreich, wie in vielen anderen Gleichstellungsfragen, einmal mehr das Schlusslicht in Europa. Nicht zuletzt aufgrund jahrelanger Blockaden der ÖVP.
Strafrechtlich verfolgt seit Maria Theresia
1989 fasste die Politikwissenschaftlerin und LGBTIQ-Aktivistin Gudrun Hauer die Lebenssituation von Lesben und Schwulen wie folgt zusammen: „Noch immer leben die österreichischen Lesben und Schwulen, bedingt durch die harte Kriminalisierung und den gesellschaftlichen Konsens über die ‚Unanständigkeit‘ des Sexuellen, verborgen. Dazu trägt sicher bei, dass durch die nationalsozialistische Terrorherrschaft systematisch alle Ansätze von Selbstorganisation zerstört und viele AktivistInnen ermordet worden sind. Erst ab Mitte der siebziger Jahre und in verstärktem Ausmaß wagt sich Homosexuelles an die Öffentlichkeit. Ein Prozess, der glücklicherweise noch andauert (…). Das politische ‚Ärgernis‘ hat zugenommen und wird umrankt von verbalen Toleranzbekundungen, ernsthaftem Bemühen um Solidarität, aber auch von der Tradierung altbekannter Vorurteile.“
Das „politische Ärgernis“, das die frühe LGBTIQ-Aktivistin Gudrun Hauer meint, hatte in Österreich ein besonderes Gesicht. Als sie diese Zeilen zum 10. Jubiläum der Homosexuellen Initiative Wien (HOSI) 1989 schrieb, tat sie das nämlich unter besonderen Vorzeichen: 18 Jahre nachdem durch die so genannte „Kleine Strafrechtsreform“ der Regierung Bruno Kreisky das Totalverbot gleichgeschlechtlicher Handlungen unter Erwachsenen aufgehoben wurde, feierte die HOSI ihr Jubiläum noch immer im Schatten der strafrechtlichen Verfolgung.
Doch von Anfang an: Die Verfolgung Schwuler, Lesben und Bisexueller in Österreich ist in einem Kontinuum zu sehen. Schon seit dem ersten gemeinsamen Strafrechtskatalog aus der Zeit Maria Theresias wurde „Unzucht wider die Natur“, also gleichgeschlechtlicher Sex, strafrechtlich verfolgt. Nach mehreren Reformen war schließlich seit 1852 der Strafrechtsparagraf § 129 Ib in Kraft:
„§ 129. Als Verbrechen werden auch nachstehende Arten der Unzucht bestraft: 1. Unzucht wider die Natur, das ist […] b) mit Personen desselben Geschlechtes.“
Folgenreich war diese Regelung deshalb, weil sie seit 1852 bis in die Zweite Republik wirksam war und – auch das ein österreichisches Unikat – nicht nur Männer, sondern ebenso Frauen verfolgt wurden.
Über das Ende der Monarchie und den Ersten Weltkrieg, die neu gegründete Republik und die Herrschaft des Nationalsozialismus hinweg, blieb dieses Gesetz in Kraft und begründete die Verfolgung, polizeiliche Bespitzelung und Zerstörung der Lebenswege von zehntausenden Betroffenen.
Kirche und Konservative stemmten sich gegen Reformen
Die strenge Verfolgung gleichgeschlechtlicher Handlungen beförderte Österreich schon in den 1960er-Jahren in eine internationale Sonderrolle. Während die meisten westeuropäischen Staaten Homosexualität längst entkriminalisiert hatten, machten in Österreich gerade katholische Kreise und die ÖVP gegen entsprechende Reformen mobil. Für eine große Strafrechtsreform, über die schon seit 1954 diskutiert wurde, fanden sich weder in den Großen Koalitionen, noch unter der ÖVP-Alleinregierung ab 1966 Mehrheiten.
Eine aktive Zivilgesellschaft für die Rechte von Homosexuellen konnte sich unter diesen Vorzeichen kaum entwickeln. Nur wenige Vereine und Organisationen setzten sich für die Rechte der verfolgten Gruppe ein: So zum Beispiel die Liga für Menschenrechte, der Verband für freie Mutterschaft und sexuelle Gleichberechtigung oder der Grazer Akademiker Wolfgang Benndorf. Sie alle standen in engem Austausch mit der SPÖ und den sozialdemokratischen Justizministern Otto Tschadek und Christian Broda.
Strafrechtsreform und mehr Freiheiten unter Kreisky und Broda
Den Weg zur Entwicklung einer echten zivilgesellschaftlichen Bewegung für die Rechte jener Gruppe, die wir heute als LGBTIQ-Community kennen, ebnete erst der Wahlsieg Kreiskys im Jahr 1970.
Die SPÖ-Minderheitsregierung, die im folgenden Jahr regierte, brachte viele wichtige Weichenstellungen auf den Weg: Insbesondere die Kleine Strafrechtsreform, mit der das Totalverbot von Homosexualität endlich beendet wurde, war ein Meilenstein der österreichischen Gleichstellungspolitik. Sie ermöglichte in den folgenden Jahren das Entstehen einer sozialen Bewegung für die Rechte Homosexueller in Österreich.
Mit Ende des Totalverbots kamen jedoch neue diskriminierende Paragraphen
Zwar war das Ende des § 129 Ib, beschlossen am Tag vor der Ausrufung von Neuwahlen im Juli 1971, ein Wendepunkt. Die volle Gleichstellung gleichgeschlechtlich liebender Menschen brachte sie aber nicht. Stattdessen wurden durch die Kleine Strafrechtsreform vier neue Sonder-Strafparagrafen eingeführt, mit denen Homosexuelle weiter verfolgt wurden: Verboten wurden männliche Prostitution (§ 210 StGB), „Werbung für Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechts“ (§ 220 StGB) und die Gründung von „Verbindungen zur Begünstigung gleichgeschlechtlicher Unzucht“ (§ 221 StGB), sowie “gleichgeschlechtliche Unzucht mit Personen unter 18 Jahren” (§ 209 StGB).
Ab Mitte der 1970er-Jahre formierte sich nach und nach eine zivilgesellschaftliche Bewegung für die Rechte von LGBTIQ-Personen. Es dauerte aber bis 1989, bis mit dem Prostitutionsverbot der erste dieser Sonder-Strafparagrafen aufgehoben wurde.
SPÖ und Grüne machen in den 1990ern Druck für Liberalisierung der Sexualgesetze
Gerade die 1990er-Jahre waren unter dem Druck dieser Zivilgesellschaft und einer immer liberaleren Öffentlichkeit geprägt von politischen Debatten um die strafrechtliche Verfolgung von Homosexualität. Eine besondere Komponente spielten dabei die Beitrittsbestrebungen Österreichs zur Europäischen Union, die innenpolitischen Druck für eine Liberalisierung der Sexualgesetzgebung beförderten.
Ab 1995/1996 machten SPÖ und Grüne die Abschaffung der verbliebenen Strafgesetze immer öfter im Parlament zum Thema. Zwar scheiterten sie anfangs am Widerstand der ÖVP. Im Jahr 1996 gelang es aber, in einer Abstimmung ohne Koalitionszwang die Paragraphen 220 und 221 StGB abzuschaffen. Beide waren zu diesem Zeitpunkt de facto totes Recht, da die Regulierung des öffentlichen Engagements für LGBTIQ-Rechte schon seit Ende der 1970er-Jahre immer weniger exekutiert wurde.
Der letzte Sonder-Strafparagraf – das Schutzalter für männliche Jugendliche durch § 209 – blieb aber auch 1996 wegen Stimmengleichheit im Nationalrat weiterhin in Kraft.
Noch bis 2002 ist es vielen schwulen Jugendlichen verboten, Sex zu haben
Bis zum Ende des letzten homophoben Strafgesetzes dauerte es bis 2002. Erst 31 Jahre nach seiner Einführung beendete der Verfassungsgerichtshof die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen in Österreich. Der politische Weg dahin blieb im Parlament auch am Ende der 1990er-Jahre durch die ÖVP versperrt, die die Beibehaltung dieses Paragraphen auch zur Bedingung über den Fortbestand der Großen Koalition machte.
Dabei berief sie sich stets auf die „Prägungsthese“ – also die Vorstellung, dass männliche Jugendliche zur Homosexualität verführt oder zu Schwulen „geprägt“ werden könnten. Das machte zum Beispiel der ÖVP-Abgeordnete Helmut Kukacka noch 1996 klar, als er im Parlament erklärte:
„Das derzeit geltende Verbot des gleichgeschlechtlichen Verkehrs zwischen Erwachsenen und männlichen Personen unter 18 Jahren, also mit Minderjährigen, soll diesen Minderjährigen in der Phase der sexuellen Reife den notwendigen Schutz vor allfälligen Fehlentwicklungen und vor allem vor Übergriffen homosexueller Erwachsener bieten.“ (ÖVP-Abgeordneter Kukacka, 1996)
Österreich rückständig, wenn es um die Gleichstellung von Homosexuellen ging
International war die “Prägungsthese” schon in den 1970er-Jahren als unwissenschaftlich verworfen worden. Die meisten westeuropäischen Länder hatten entsprechende Gesetze bis Mitte der 1980er-Jahre abgeschafft. Und auch in Österreich gelang es der Zivilgesellschaft und den immer zahlreicheren LGBTIQ-Organisationen spätestens in den 1990er-Jahren, die Debatte zu verändern und – entsprechend dem Stand der Wissenschaft – das psychosoziale Wohlbefinden, die Sicherheit und Entwicklung junger queerer Menschen ins Zentrum der Debatte zu rücken.
Damit ebneten sie, gemeinsam mit dem immer größer werdenden Druck von europäischer Ebene den Weg zur Abschaffung des letzten homophoben Strafgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof am 24. Juni 2002.
Begründet wurde diese Entscheidung von den Höchstrichter*innen mit der Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch ein eigenes Schutzalter für schwule Jugendliche. Die Möglichkeit, bis 2003 eine neue, verfassungskonforme Ersatzbestimmung zu erlassen, ließ die schwarz-blaue Regierung verstreichen – damit war der § 209 StGB schließlich Geschichte.
Der § 209 machte aus mehr als 800 Menschen Straftäter
Während seiner Wirkungszeit zwischen 1971 und 2002 gibt das Justizministerium mehr als 800 Verurteilungen an. Eine aktuelle Studie soll diese Zahl und die genauen Auswirkungen der Gesetzgebung gegen LGBTIQ-Personen nun bis 2023 untersuchen. Klar ist aber schon jetzt: Viele Opfer des § 209 und der anderen homophoben Strafgesetze warten aber bis heute auf eine offizielle Entschuldigung des Parlaments und insbesondere eine echte Entschädigung für das erlittene Leid.
Zum Weiterlesen
Eine umfassende „Chronik der Schande“ des § 209 StGB ist auf der Website der HOSI Wien zu finden
Quellen
Gudrun Hauer, Lesben- und Schwulengeschichte – Diskriminierung und Widerstand, in: Michael Handl/Gudrun Hauer/Kurt Krickler/Friedrich Nussbaumer/Dieter Schmutzer (Hrsg.), Homosexualität in Österreich: Aus Anlaß des 10jährigen Bestehens der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien (Wien 1989), 62.
47. Sitzung, 27./28.11.1996, Sten. Prot. NR (XX. GP), 82 ff.
Solange Ihrdie “Unzucht”/Heilung erwachsener StaatsbürgerInnen, mit der Pflanze/Medizin Hanf verbietet, ist euer Antidiskriminierungsgebaren nicht einmal das Blatt Papier wert auf dem es steht.