Polen und andere osteuropäische Staaten stellen sich gegen die Vereinbarung zum Gewaltschutz von Frauen – die sogenannte Istanbul-Konvention. Diese Vereinbarung nicht umzusetzen „bedeutet in Wirklichkeit, dass diese Staaten es gut heißen, dass Frauen geschlagen werden, dass Frauen keine Hilfsnotrufnummern bekommen, dass sie es gut heißen wenn all diese absolut notwendigen Maßnahmen um Frauen zu schützen, nicht gesetzt werden.“ Kontrast.at hat mit der Europaparlaments-Abgeordneten und österreichischen Juristin Evelyn Regner über die Hintergründe gesprochen.
Eine von drei Frauen in der EU hat seit ihrem 15. Lebensjahr physische oder sexuelle Gewalt erlebt. Fälle von häuslicher Gewalt stiegen in einigen EU-Ländern seit Beginn des Corona-Lockdowns um ein Drittel. Die Istanbul-Konvention ist das erste internationale Instrument, das den Schutz von Frauen vor Gewalt durch den Staat sicherstellen soll. Das Übereinkommen trat bereits 2014 in Kraft und wurde bereits von zahlreichen EU- und Nicht-EU-Ländern unterzeichnet. So auch vom EU-Land Polen, dass sich nun aber weigert diese auch im nationalen Parlament umzusetzen.
Kontrast: Du bist Vorsitzende vom Ausschuss für die Rechte der Frauen und der Gleichstellung der Geschlechter im Europäischen Parlament. Dort wird auf europäischer Ebene für die Gleichstellung in allen EU-Staaten und darüber hinaus gekämpft. Ende Juli hast du in einer Presseaussendung kritisiert, dass Polen die Zustimmung zur Istanbul-Konvention zurückzieht. Was ist die Istanbul-Konvention und warum weigert sich das EU-Land Polen sie umzusetzen?
Evelyn Regner: Erstmal zum Hintergrund: Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtliches Abkommen des Europarates, das von den Mitgliedern des Europarates unterzeichnet wurde. Und von einer großen Anzahl bereits ratifiziert, also in Kraft gesetzt wurde.
Wichtig ist: Der Europarat ist eine eigene Organisation, also nicht Teil der EU. [Anm: Und nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat.] Die Istanbul-Konvention ist nun also ein Abkommen, das von eben jenen Mitgliedern des Europarates unterzeichnet wurde. Als es unterzeichnet wurde, und auch von vielen Mitgliedsstaaten bereits umgesetzt wurde, hat sich niemand denken können, dass das einen solchen Aufruhr auflösen wird.
Denn was in der Istanbul-Konvention steht ist eigentlich eine selbstverständliche Forderung: Es handelt sich um die Ächtung von Gewalt gegenüber Frauen. Häusliche Gewalt gegenüber Frauen ist systematisch und sie existiert weltweit. Täter sind die eigenen Partner, Väter und Brüder.
In der Istanbul-Konvention steht nun also, dass Gewalt gegenüber Frauen nicht zu tolerieren ist. Die Istanbul-Konvention verpflichtet auch den unterzeichnenden Staat aktiv gegen Gewalt an Frauen vorzugehen. Sie enthält Richtlinien zur Bereitstellung von entsprechenden Schutzplätzen für Frauen, die Gewalt ausgesetzt sind – wie etwa Notschlafstellen und Frauenhäuser. Die Behörden des Staates sind somit verpflichtet, konkret Hilfe anzubieten und etwas gegen Gewalt zu tun. Das ist einerseits ein aktives Bekenntnis der Gesellschaft, gegen Gewalt vorzugehen, und andererseits heißt es auch, dass der Staat Geld in die Hand nehmen muss, um das Bekenntnis in die Tat umzusetzen.
Denn das Hilfsangebot für Opfer von Gewalt muss aktiv und sichtbar sein. Vor allem durch die Covid-Krise wurde das Thema zurück in den privaten Raum gedrängt – gleichzeitig stieg die Gewalt gegen Frauen in den eigenen vier Wänden drastisch an, auch in der EU. Aber Sichtbarkeit von Hilfe und der Zugang zu ihr sind entscheidend. Denn viele Frauen schämen sich, und glauben dass es ihr Fehler sei, wenn sie von ihrem Partner geschlagen werden.
Kontrast: In Polen gab es vor kurzem Wahlen: Polens Staatspräsident Andrzej Duda von der nationalkonservativen Regierungspartei PiS gewann knapp die Wahl zum Staatspräsidenten. Ihm wird vorgeworfen, dass er die Spaltung des Landes weiter vorantreiben wird. Warum stellt man sich jetzt gegen Gewaltschutz für Frauen?
Evelyn Regner: Ja, die polnische Regierung will die Bevölkerung offensichtlich nicht einen, sondern spalten. Das ist eine zutiefst ideologische Geschichte. Dabei leidet Polen, genauso wie auch andere europäische Länder, unter den aktuellen Krisen: Der Covid-Krise, der Wirtschaftskrise, der Klimakrise. Aber statt sich den eigentlichen Problemen anzunehmen, wird in Polen deswegen Sündenbockpolitik betrieben: Man nimmt sich eine Gruppe der Bevölkerung heraus und sagt, dass das die Schuldigen sind und lenkt die Gesellschaft von den eigentlichen Problemen ab. So wird auf Kosten von Minderheiten Politik gemacht, das gibt es auch in zahlreichen anderen Ländern, nicht nur in Polen.
Kontrast: Gewaltschutz für Frauen ist aber keine Minderheitenpolitik.
Evelyn Regner: Nein, Frauen machen 50 Prozent der Gesamtbevölkerung aus – das ist keine Minderheit, das ist die halbe Gesellschaft! Trotzdem verwendet man in Polen die Gruppe der Frauen und das Thema „Istanbul-Konvention“ um die Gesellschaft zu spalten. Man verschleiert dabei, dass die Istanbul-Konvention Gewaltschutz bedeutet und vermischt die Inhalte zum Beispiel auch mit Fragen rund um die Rechte von Homosexuellen- und Transpersonen.
Das ist aus demokratiepolitischer Sicht äußerst bedenklich. Ein demokratisch gewählter Präsident müsste eigentlich für alle, die ganze Bevölkerung da sein: Denn jeder ist einmal Minderheit, und einmal Mehrheit.
Kontrast: Was bedeutet das für die Istanbul-Konvention?
Evelyn Regner: Dafür muss ich ein bisschen ausholen: In der Istanbul-Konvention ist auch festgehalten, dass Gewaltschutz in erster Linie eine Erziehungsfrage ist. Kleine Buben müssen schon als Kinder lernen, dass Buben und Mädchen gleich viel wert sind. Da geht’s um Fragen der Erziehung zu Hause, als auch um die Gestaltung des Sexualkundeunterrichts in der Schule. Teil der Istanbul-Konvention ist also auch, dass Mann und Frau gleichberechtigt miteinander umgehen (lernen). Und da reicht die Istanbul-Konvention in den ideologischen Bereich hinein.
Kontrast: Was bedeutet das?
Evelyn Regner: In Polen geht es den Mächtigen um die Aufrechterhaltung ihrer Macht. Und die Mächtigen sind dort fast ausschließlich Männer, es sind patriarchale Strukturen. Und genau diese stellen sich in Polen, aber auch in Ungarn, gegen die Gleichberechtigung von Frauen. Sie stellen sich auch gegen die Gleichberechtigung von Minderheiten, wie Homosexuellen und Transpersonen, und sie stellen sich gegen den Rechtsstaat. Die Mächtigen wollen selbst Regeln aufstellen und jeden Widerstand verhindern.
Kontrast: Neben Polen gibt es auch von den EU-Ländern Slowakei und Tschechien Widerstand gegen die Istanbul-Konvention. Ungarns Parlament hat ganz gegen die Ratifizierung gestimmt. Kirchliche Vertreter warnen vor einer versteckten „Gender-Agenda“ – was steckt dahinter?
Evelyn Regner: Ich möchte Eins betonen: So sehr ich mich für die Rechte von LGBTIQ (Anm.: Homosexuellen und Transgenderpersonen) und Genderfragen einsetze, darum geht es in der Istanbul-Konvention nicht. In der Istanbul-Konvention geht es um den Schutz vor Gewalt für Frauen. Nicht um LGBTQI-Rechte. Das ist nicht in der Istanbul-Konvention drin.
Von Staaten wie der Slowakei, Bulgarien oder Ungarn, aber vor allem auch von der Kirche, wird immer wieder argumentiert bei der Istanbul-Konvention geht es um die Rechte von Homosexuellen und Transgenderpersonen – das ist Themenverfehlung!
Rechtsexperten haben dazu extra ein Gutachten erstellt: Denn auch Armenien äußerte solche Bedenken und als Armenien der Konvention beitreten sollte, hat der Europarat auf Wunsch des Landes ein Gutachten erstellen lassen. Rechtsexperten und Wissenschaftler halten in diesem Gutachten ausdrücklich fest, dass es in der Istanbul-Konvention um den Schutz vor Gewalt für Frauen geht. Und es ist komplett unverständlich, dass sich die Kirche dagegen sperrt. Sie interpretiert da absichtlich etwas hinein, das nicht in der Istanbul-Konvention steht. Und dasselbe gilt für Polen und die genannten Staaten.
Das bedeutet in Wirklichkeit, dass diese Staaten es gut heißen, dass Frauen doch geschlagen werden, dass Frauen keine Hilfsnotrufnummern bekommen, dass sie es gut heißen wenn all diese absolut notwendigen Maßnahmen um Frauen zu schützen, nicht gesetzt werden.
Kontrast: Kirchenvertreter sehen durch die Istanbul-Konvention einen Angriff auf traditionelle Werte. Warum verletzt Gewaltschutz für Frauen christliche Werte?
[Anm.: Die Slowakei hatte das Abkommen bereits 2011 unterzeichnet. Der Widerstand konservativer Kreise und vor allem der politisch einflussreichen katholischen Kirche hatten aber eine Ratifizierung verhindert. So auch die katholische Kirche in Tschechien. Der ehemalige tchechische Bildungsminister und heutige Pfarrer Petr Piťha warnt etwa: “Das Papier sorgt bloß für Unfreiheit, und das alles unter Druck der sogenannten Homosexualisten und Gendristen.” Auch sieht er das Wohl von Kindern bedroht.]
Evelyn Regner: Christliche Werte werden hier wirklich ad absurdum geführt. Man soll das Gebet auswendig lernen, aber über den eigenen Körper soll man nichts lernen. Nächstenliebe wird in den eigenen vier Wänden ausgesetzt. Das ist die arge Geschichte, die wir oft sehen: Nach außen schön tun, aber nach innen schauen wir nicht genau hin.
Die Rolle der Kirche halte ich in diesem Zusammenhang für verwerflich. Ich bedaure das sehr, denn ich arbeite gerade auch mit der Caritas und anderen kirchlichen Organisationen, nicht nur zum Flüchtlingsschutz, sondern auch zum Schutz vor Frauen oftmals sehr eng zusammen. Aber in der Hinsicht kann ich nur wirklich dafür plädieren: “Legen Sie ihre Scheuklappen ab in der Kirche, und lesen Sie sich die Istanbul-Konvention durch! Da geht es um den Schutz von Frauen. Das ist nicht schlimm, sich dafür einzusetzen!”
Kontrast: Die Corona-Krise trifft Frauen stark: Sie werden häufiger arbeitslos und müssen einen größeren Teil der unbezahlten Arbeit im Haushalt verrichten. Und auch die Fälle von häuslicher Gewalt stiegen in einigen EU-Ländern drastisch an. Die EU hat vor kurzem ein neues Budget für die nächsten sieben Jahre beschlossen: Wie sieht es hier mit Mitteln für Frauen aus?
Evelyn Regner: Ja, Gewalt gegenüber Frauen ist in manchen Ländern leider dramatisch gestiegen. Es muss aktiv in den Gewaltschutz und die Prävention investiert werden. Aber wir müssen auch noch woanders ansetzen: Als Frauenausschuss im Europäischen Parlament fordern wir, dass die finanziellen Mittel der EU auch in den Bereichen eingesetzt werden wo sie Frauen zu Gute kommen. Denn was wir nach der Krise im Jahr 2008 gesehen haben: Viele Frauen im Dienstleistungssektor haben schleichend ihre Arbeit verloren, die finanziellen Mittel wurden vor allem in anderen Bereichen eingesetzt.
Es ist aber unsere Realität, dass in den am meisten von der Krise betroffenen Bereichen vor allem Frauen arbeiten! Diese Krise ist vor allem eine echte Frauen-Krise! Das heißt 75 Prozent der Systemerhalter sind Systemerhalterinnen, Frauen! Vom Krankenhaus, zur Kinderbetreuung zum Supermarkt. Arbeitslosigkeit bei Frauen explodiert gerade.
Der Frauenausschuss will, dass die Hälfte des Budgets auch der Hälfte der Bevölkerung zu Gute kommt – also den Frauen. Darüber bin ich mit EU-Budgetkommissar Johannes Hahn und den anderen Ausschuss Vorsitzenden im Austausch. Das Europaparlament wird hier massiv Druck machen!
Kontrast: Gegen die EU-Länder Ungarn und Polen laufen gerade sogenannte Artikel-7 Verfahren wegen Verletzungen gegen den Rechtstaat (kontrast.at hat bereits berichtet). Das Europäische Parlament hat bei den Budget-Verhandlungen betont, wie wichtig die Einhaltung der Rechtstaatlichkeit in der EU ist. Gibt es mit dem neuen Budget die Möglichkeit Druck auszuüben damit etwa Staaten wie Polen und Ungarn die Rechtsstaatlichkeit einhalten? Und kann der Gewaltschutz für Frauen damit verknüpft werden?
Evelyn Regner: Natürlich, das ist ein wichtiger Teil davon. Also, dass Polen die Istanbul-Konvention nicht umsetzen will, eigene Homosexuellen und Transgender „freie“ Zonen schafft und den Sexualkundeunterricht in den Schulen abschafft – das sind absolute No-Gos!
Die Rechtstaatlichkeit, also die Sicherheit, dass jeder und jede Bürgerin in der EU vor willkürlichem staatlichen Handeln geschützt wird, weil sich alle staatlichen Institutionen an demokratische Gesetze und die Verfassung zu halten haben, ist ein absoluter Grundwert, der in der ganzen EU garantiert sein muss. In Polen und Ungarn ist das derzeit nicht der Fall. Das Europäische Parlament setzte sich nun dafür ein, die finanziellen Mittel des EU-Budgets als Druckmittel zu verwenden. [Anm: Polen und Ungarn sind Netto-Empfänger von EU-Gelder]. Das wurde bei den Verhandlungen der Regierungschefs leider nicht stark genug im neuen Budget verankert (kontrast.at hat bereits berichtet).
Da wird das Europäische Parlament jetzt dran bleiben müssen – es muss ein neuer Kontrollmechanismus eingeführt werden. Das Artikel 7-Verfahren ist momentan das stärkste Mittel, hat aber den Nachteil aufgrund der komplizierten Strukturen so lange zu dauern.
Es braucht also ein schnelles und wirksames Mittel um diese Missstände in Ungarn und Polen zu kontrollieren – sonst fließen die neuen EU-Gelder und verschwinden in regierungsnahen Kreisen die sich weiter bereichern.
Kontrast: Bis jetzt wurde die Istanbul-Konvention von 21 EU-Ländern ratifiziert, 6 EU-Länder fehlen also. Gibt es einen Plan B der EU, wenn sich diese Länder weiter weigern?
Evelyn Regner: Ja gibt es – ein großes Ja!
Das ist gerade ein riesengroßes Thema, auch die deutsche Ratspräsidentschaft ist extrem dahinter! Faktum ist aber: Polen will die Istanbul-Konvention nicht mehr anwenden, obwohl sie sie schon unterzeichnet haben. Ungarn hat die Istanbul-Konvention nicht unterzeichnet. Also hat man da jetzt eine Spaltung in der Union. Und die EU als Organisation hat die Istanbul-Konvention zwar auch unterzeichnet, darf sie aber erst dann umsetzen, wenn alle EU-Länder sie einzeln ratifiziert haben, so funktioniert der Europarat. Es geht also rechtlich nicht, dass die EU-Kommission das ratifiziert wenn ein paar Staaten fehlen.
Aber es gibt immer einen Plan B: Wir brauchen uns nicht erpressen lassen von Polen, Ungarn und Co! Der absolut überwiegende Anteil von EU-Mitgliedsstaaten sieht das anders, und man darf sich da nicht von einzelnen Ländern unter Druck setzen lassen.
Wenn es also nicht gelingt, die übrigen Länder dazu zu bewegen, die Istanbul-Konvention zu ratifizieren, dann wird der Inhalt der Istanbul-Konvention rausgelöst und die EU-Kommission macht einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Gewaltschutz von Frauen. Dieser kann dann mit einer qualifizierten Mehrheit EU-weit umgesetzt werden. So kann umgangen werden, dass im Europarat alle einzeln zustimmen müssen.
Das Europäische Parlament hat das lange gefordert, und steht diesbezüglich mit der Kommissarin Helena Dalli für Gleichheitspolitik in Absprache. Die Istanbul-Konvention des Europarates kann eine Richtlinie der Europäischen Kommission werden.
Kontrast: Warum nicht gleich so?
Evelyn Regner: Der Charme der Istanbul-Konvention wäre gewesen, dass die in ihr geforderten Maßnahmen wesentlich schneller umgesetzt werden hätten können. Denn eine EU-Richtlinie braucht immer länger, um verhandelt und beschlossen zu werden.
Aber wir im Europäischen Parlament sind von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt, und wir lassen uns nicht unterkriegen von dem was ein paar machistische, ins autoritäre abgleitende Regierungschefs und Regierungen machen! Sicher nicht! Die Hälfte der Menschheit sind Frauen. Gewaltschutz ist die absolute Grundbedingung, dass Frauen finanziell und ökonomisch unabhängig sein können. Das ist eine Grundbedingung für eine Gesellschaft, die auf Respekt und Gleichwertigkeit basiert.
Hier findest du eine Liste der Mitglieder des Europarates und siehst ob sie die Istanbul-Konvention bereits ratifiziert haben.
Zitat aus dem Artikel: In der Istanbul-Konvention geht es um den Schutz vor Gewalt für Frauen. Nicht um LGBTQI-Rechte.
Hier muß ich korrigieren – doch, es geht um Gendern – allerdings geschickt versteckt in den Formulierungen. In diesem Artikel ist das Problem sehr gut beschrieben: https://jungefreiheit.de/debatte/kommentar/2020/unter-falscher-flagge/
Die im Artikel genannten Länder wollen eben genau dieses Gendern nicht haben – das muß man akzeptieren. Der Schutz von Frauen, Kindern, “anders gepolten” etc. ist in den jeweiligen Verfassungen und Gesetzen dieser Länder ausreichend garantiert und es braucht keine weiteren Regelungen.
Man muß bei solchen Dokumenten zwischen den Zeilen lesen !
Daß ausgerechnet der Europarat ein positives Gutachten erstellt verwundert überhaupt nicht – man muß aber nicht alles glauben, was darin steht. Das komplette Dokument selbst lesen und interprätieren wirkt Wunder.