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Schultests: Fast 850.000 Euro Strafe wegen Vergabe an ÖVP-Parteifreunde & rechtswidrigen Ausschreibungen

Das Bildungsministerium ist seit Jänner bereits zwei Mal wegen einer rechtswidrigen Vergabe von PCR-Schultests verurteilt worden. Insgesamt kostet das dem Steuerzahler 850.000 Euro. Grund dafür sind die Vergaben an die Firmen „Covid Fighters“ und Novogenia. Bei den „Covid Fighters“ handelt es sich um ein Unternehmen mit starker ÖVP-Nähe. Der Geschäftsführer kommt, wie Karl Nehammer, aus dem niederösterreichischen ÖAAB. Auch Novogenia soll gute Kontakte zur Volkspartei haben.

Außerhalb Wiens – und sogar in Deutschland – blickt man staunend auf die Bundeshauptstadt. Denn dort funktionieren die PCR-Schultests reibungslos. Bis zu 800.000 PCR-Tests können in den Laboren von Lifebrain analysiert werden. Das Wiener Labor hat seine Kapazitäten ausgebaut und viele Erfahrungen während der Pandemie gesammelt. Daher nahm Lifebrain 2021 auch an einer bundesweiten Ausschreibung für Schultests teil.

Den Zuschlag für das Millionen-Geschäft bekamen aber die beiden Unternehmen Novogenia und die Covid Fighters. Bei den Covid Fighters gibt es enge Kontakte zur ÖVP: So war ÖVP-Landtagsabgeordneter Anton Erber bis April Miteigentümer der COVID Fighters. Geschäftsführer Boris Fahrnberger kommt, wie Karl Nehammer oder Johanna Mikl-Leitner, aus dem niederösterreichischen ÖAAB.

Langjährige Erfahrung in der Labordiagnostik kann das Unternehmen nicht bieten: Wie der Name schon sagt, wurden die Covid Fighters erst zu Beginn der Pandemie gegründet. Es gehört zum IT-Unternehmen Artichoke Computing GmbH, das im November 2019 gegründet wurde.

Bis zu 800.000 PCR-Tests kann „Lifebrain“ täglich auswerten. (Foto: Lifebrain/Pressefotos)

Lifebrain legt Beschwerde gegen Ausschreibung ein – und wendet sich an das Bundesverwaltungsgericht

Lifebrain legte Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Der Ausschreibungstext sei auf die Covid Fighters, und vor allem Novogenia, zugeschnitten worden, so der Verdacht. Liest man die Ausschreibung, fallen tatsächlich die besonders spezifischen Kriterien des Bundes auf. So werden etwa ausgerechnet jene Schriftgröße und Schriftart als Muss-Kriterien definiert, die auch die Novogenia GmbH verwendet. Außerdem wurde festgelegt, dass die Tests aus maximal zwei Komponenten bestehen dürfen – die Tests von Lifebrain enthalten, anders als die Tests von Novogenia und Covid Fighters, zusätzlich einen Strohhalm und damit drei Komponenten. Schon am 24. August 2021 ließ sich Bundesminister Heinz Faßmann in der Zeit im Bild 2 mit den Testkits von Novogenia für die Schulen ablichten – obwohl die Ausschreibung noch bis 6. September lief.

Letztlich zog Lifebrain die Beschwerde zurück, weil die Bundesbeschaffung GmbH selbst einlenkte und die Ausschreibung widerrief. Diesmal bekam die Bietergemeinschaft „Arge molekulare Diagnostik“ den Zuschlag. Teil davon sind die Privatklinik „Tauernklinikum“ in Zell am See, die Thalgauer Firma Procomcure sowie ein Wiener und Grazer Labor.

Gericht hat entschieden: Vergabe war rechtswidrig – 500.000 Euro Strafe verhängt

Parallel zu dieser Beschwerde leitete Lifebrain jedoch auch ein Feststellungsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein. Lifebrain ersuchte das Gericht um Feststellung, ob seitens des Bildungsministeriums bzw. der Bundesbeschaffungsbehörde gegen das Vergabegesetz verstoßen worden ist.

Am 21. Jänner 2022 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass der Zuschlag nicht nach dem Billigstbieter-Prinzip erfolgt ist und daher rechtswidrig war. Das Wissenschaftsministerium wurde aufgrund der gesetzwidrigen Vergabe zu einer Strafe von 500.000 Euro verurteilt.

So heißt es konkret im Urteil:

„Dem Antrag (der Firma Lifebrain, Anmk.) „festzustellen, dass der Zuschlag zugunsten der Artichoke Computing GmbH vom 19.08.2021 wegen eines Verstoßes gegen das Bundesvergabegesetz, den hierzu ergangenen Verordnungen oder unmittelbar anwendbares Unionsrecht nicht gemäß den Angaben in der Ausschreibung dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt wurde“ wird gemäß § 342 BVergG 2018 stattgegeben. Es wird festgestellt, dass der Zuschlag zugunsten der Artichoke Computing GmbH vom 19.08.2021, Vertragsnummer 5301.03891.001.11, wegen eines Verstoßes gegen das Bundesvergabegesetz nicht gemäß den Angaben in der Ausschreibung dem Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt wurde.“

Und weiter:

„Dem Antrag „festzustellen, dass der Zuschlag zugunsten der Artichoke Computing GmbH vom 19.8.2021 aufgrund der Rahmenvereinbarung „SARS-CoV-2 (Covid-19) Testungen“ (BBG-GZ: 5301.03891) wegen eines Verstoßes gegen § 155 Abs 5 bis 9 BVergG rechtswidrig war“ wird gemäß § 342 BVergG 2018 stattgegeben. Es wird festgestellt, dass der Zuschlag zugunsten der Artichoke Computing GmbH vom 19.08.2021, Vertragsnummer 5301.03891.001.11, aufgrund der Rahmenvereinbarung „SARS-CoV-2 (Covid-19) Testungen“ (BBG-GZ: 5301.03891) wegen eines Verstoßes gegen § 155 Abs 5 bis 9 BVergG rechtswidrig war.

schultests vergabe rechtswidrig; Labor von Lifebrain

Lifebrain wandte sich an das Bundesverwaltungsgericht und bekam Recht: Die Vergabe an die Covid Fighters war rechtswidrig. (Foto: Lifebrain Pressefoto/Philipp Lipiarski)

350.000 Euro Strafe: Auch Vergabe an Novogenia war rechtswidrig

„Seitens des ÖVP-geführten Bildungsministeriums wurden gängige Vergabekriterien missachtet, damit ein befreundetes Unternehmen den Auftrag erhält. Den österreichischen SteuerzahlerInnen sind dadurch immense Mehrkosten entstanden“ kritisiert der SPÖ-Abgeordnete Rudolf Silvan.

Auch die Vergabe von Schulgurgeltests an die Bietergemeinschaft WEMS/Novogenia wurde am 3. März für rechtswidrig erklärt. Laut Silvan weist auch dieses Bieterkonstrukt ein Naheverhältnis zur niederösterreichischen Volkspartei auf.

Das Bundesverwaltungsgericht spricht von einem „schweren Verstoß“ und einer „großen Schädigung“. Mit Novogenia soll auch nicht der günstigste Anbieter den Zuschlag erhalten haben: Die Logistikkosten waren im Angebot von Novogenia drei bis viermal höher. Neben den so entstanden Mehrausgaben kostet diese rechtswidrige Vergabe das Bildungsministerium 350.000 Euro Strafe.

„Einmal mehr bestätigt sich damit unsere Einschätzung, dass die Vergabeverfahren für die Schul-PCR-Tests mehr als fragwürdig und bei weitem nicht korrekt abgelaufen sind“, hielt Michael Havel, Geschäftsführer der Lifebrain-Labors, in einer ersten Stellungnahme fest.

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saloo
saloo
24. Januar 2022 15:03

Nicht wir Steuerzahler sollen zahlen nein die verantwortlichen welch den auftag vergeben haben sie wurden dafür auch fürstlich bezahlt oder was auch immer und von Wem.POlitiker müssen verantwortung für ihr tun übernehmen müssen

F. Wagner
F. Wagner
23. Januar 2022 00:09

Warum muss die Republik und damit der Steuerzahler die Strafe bezahlen und nicht die Rädelsführer dieses kriminellen Aktes, namens ÖVP und Grüne?

Nox
Nox
Reply to  F. Wagner
23. Januar 2022 14:43

Absolut richtig … der steuerzahler kann 2x zahlen und der verursacher wird nicht belangt

Monikaluise
Monikaluise
Reply to  F. Wagner
23. Januar 2022 20:00

Warum müssen wir, die Steuerzahler immer für diese korrupten Politiker immer herhalten? Wenn diese Steuerbeträge die uns gestohlen wurden, zurückbezahlt wurden, könnten die Pflegekräfte samt sämtliche Krankenhaus Bediensteten, Familien mit kleinen Einkommen usw. unterstützt werden.

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