ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss

U-Ausschuss wird Thomas Schmid behördlich vorführen lassen

Thomas Schmid versucht mit allen Mitteln einer Befragung im U-Ausschuss zu entgehen. Er lebt mittlerweile im Ausland und ignorierte mehrere offiziell zugestellte Ladungen. Jetzt beantragt der U-Ausschuss, dass das Innenministerium für sein Erscheinen im U-Ausschuss sorgen soll.  

Thomas Schmid ist eine zentrale Person in mehreren Korruptionsskandalen rund um die ÖVP und Sebastian Kurz. Als ehemaliger Generalsekretär im Finanzministerium, ÖBAG-Chef und Kurz-Freund war er involviert in eine Reihe von fragwürdiger Postenbesetzungen, gekaufte Umfragen, Steuernachlässe für Superreiche und den Glücksspielkonzern Novomatic. Die Chats aus seinem Handy, die er erfolglos zu löschen versucht hatte, enthüllten eine Vielzahl an Vorwürfen. Unzählige Ermittlungen laufen u.a. wegen Untreue, Bestechlichkeit, Bestechung und Amtsmissbrauch gegen ÖVP-Politiker und ihr Umfeld.  Auch gegen Schmid wird ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Niederländische Gerichtsvollzieher stellten Ladung zu

Seit Monaten versucht der ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss, Thomas Schmid zur Befragung zu laden. Doch dieser lebt mittlerweile im Ausland und hat seinen offiziellen Wohnort in Österreich aufgegeben. Der U-Ausschuss konnte herausfinden, dass Schmid sich in den Niederlanden aufhält und ließ ihm mehrfach eine Ladung mit Dringlichkeitshinweis zustellen – unter anderem durch die österreichische Botschaft in Den Haag und niederländische Gerichtsvollzieher. Doch bis heute kam der Ex-ÖBAG-Chef der Aufforderung nicht nach. Auch auf anderen Wegen nahm Thomas Schmid keinen Kontakt mit dem Parlament auf.

U-Ausschuss ordnet Festnahme an

Aus diesem Grund wird im U-Ausschuss am Donnerstag ein sogenannter „Vorführungsbeschluss“ gefasst. Gerichtet an den Innenminister, ist die Polizei jetzt damit beauftragt, ihn ausfindig zu machen und dafür zu sorgen, dass er sich nicht weiter der Befragung vor dem U-Ausschuss entziehen kann. „Zum Zwecke der Vorführung sind die Sicherheitsbehörden berechtigt, Zwangsgewalt in erforderlichem und angemessenem Ausmaß anzuwenden“, heißt es im Beschluss.

Die Festnahme-Anordnung stellt die Ultimo Ratio dar – wenn kein anderer Weg möglich ist, wird Thomas Schmid im Falle seiner Auffindung ins Polizeianhaltezentrum überstellt. Zusätzlich hat der U-Ausschuss eine Beugestrafe in Höhe von 10.000 Euro beantragt. Es wäre das erste Mal in der Geschichte der Republik, dass die Polizei im Auftrag des U-Ausschusses eine in Freiheit befindliche Person dem U-Ausschuss ausliefert.

Die Chronologie der Ladungen

Am 26. Jänner 2022 wurde Thomas Schmid rechtmäßig als Auskunftsperson für den 2.3.2022 geladen.

27. Jänner
Die Parlamentsdirektion nimmt Kontakt zu seinem Rechtsanwalt vom Ibiza-U-Ausschuss auf.

28. Jänner
Die Assistentin des Rechtsanwaltes bestätigt, die Bitte für einen Rückruf zu übermitteln.

31. Jänner
Der Rechtsanwalt gibt Auskunft, dass keine Vollmacht in dieser Sache bestünde und er das Ersuchen zur Kontaktaufnahme an Schmid weiterleiten könne.

8. Februar
Die Ladung wird per RSA-Brief an Schmid versendet und am 10. Februar durch Hinterlegung zugestellt.

19. Februar
Der Anwalt von Thomas Schmid schreibt der WKStA, dass Schmid für den U-Ausschuss erreichbar sei.

23. Februar
Thomas Schmid bestätigt den Erhalt der Ladung und sagt aufgrund eines Auslandsaufenthalts ab. Er teilt mit, dass er seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt habe.

25. Februar
Eine Meldeabfrage der Parlamentsdirektion ergibt, dass Schmid tatsächlich keinen Wohnsitz mehr in Österreich hat.

2. März
Die Parlamentsdirektion fordert Belege dafür, dass er tatsächlich ins Ausland gereist sei. Schmid kommt dem Ersuchen nicht nach und erscheint nicht vor dem U-Ausschuss.

8. März
Schmid erscheint zu einer Beschuldigteneinvernahme bei der WKStA in Wien.

10. März
Der U-Ausschuss beantragt eine Beugestrafe, weil er der Ladung nicht nachkam. Der U-Ausschuss fordert u.a. verschiedene Ministerien sowie die österreichische Botschaft in den Niederlanden dazu auf, mögliche Zustelladressen zu erheben.
Die Parlamentsdirektion stellt eine neuerliche Ladung für den 6. April an seinen früheren Wohnsitz, seinen Rechtsanwalt sowie das Bundesverwaltungsgericht zu.

29. März
Der Rechtsanwalt retourniert die Zustellung, weil er in dieser Sache Schmid nicht vertrete.

31. März
Die Ladung wird an einem weiteren früheren Wohnsitz hinterlegt. Sie wird nicht abgeholt und am 25. April an die Parlamentsdirektion retourniert.

4. April
Auch das Bundesverwaltungsgericht retourniert die Ladung, weil diese faktisch für das BVwG nicht möglich ist. Aber das Gericht verhängt eine Beugestrafe.

6. April
Thomas Schmid erscheint nicht vor dem U-Ausschuss.

17. Mai
Die Parlamentsdirektion fordert Schmid per Mail zur Kontaktaufnahme auf. Die Mail bleibt unbeantwortet.

1. Juni
Inzwischen steht ein neuer Befragungstermin fest: der 30. Juni. Die Parlamentsdirektion hat außerdem aus den Akten des Justizministeriums erfahren, dass Schmid seinen Wohnsitz in die Niederlande verlegt hat. Es wird entschieden, dass die Zustellung über den Amtsweg erfolgen soll.

17. Juni
Durch das Außenministerium wurde die Ladung auf dem Wege der Diplomatiepost an die österreichische Botschaft in Den Haag übermittelt.
Der Gerichtsvollzieher konnte die Adresse von Thomas Schmid herausfinden, aber ein erster Zustellversuch bleibt erfolglos. Kurz darauf scheitert auch ein zweiter Versuch.

23. Juni
Auch der dritte Zustellversuch durch den Gerichtsvollzieher ist nicht erfolgreich.
Die Ladung wird mit einem Dringlichkeitsverweis in den Postkasten von Thomas Schmid eingeworfen.

Im Vorführungsbeschluss ist festgehalten, dass Thomas Schmid aufgrund der medialen Berichterstattung, seinem Verfahren bezüglich der Beugestrafe sowie seiner Schlüsselrolle im U-Ausschuss „erwartbar und absehbar“ gewesen ist. Dennoch reagierte er auf keinen der Kontaktaufnahmeversuche und bot auch keinen passenden Befragungstermin an.

„Nachdem sich die Auskunftsperson MMag. Thomas SCHMID daher fortgesetzt und nachrichtenlos der Befragung durch den Untersuchungsausschuss entzogen hat, wird der gegenständliche Vorführungsbeschluss getroffen“, so das Resümee im Beschluss der Abgeordneten.

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accurate_pineapple
accurate_pineapple
4. September 2022 09:47

Kriminelle Politgestalten können tun was sie wollen. Keine Konsequenzen zu befürchten. Die Gesetze wurden hoffentlich vorher i sinne der Akteure angepasst. Als Bürger bekommt man vermittelt: wir tun was wir wollen. Es gibt keine politische Verantwortung. Im Gegenteil. Man wird befördert. Siehe NÖ.

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