„Upskirting“ – Das heimliche unter den Rock Fotografieren wird strafbar. Der Nationalrat schließt sich damit der langjährigen Forderung von Frauenverbänden und der SPÖ an. Noch im Juli soll ein Gesetz vorgelegt werden.
Das es „nun endlich eine strafrechtliche Handhabe gegen das ungefragte, voyeuristische Fotografieren oder Filmen unter den Rock einer Frau gibt“, ist für SPÖ-Justizsprecherin Yildirim erfreulich. Die SPÖ fordert das Verbot bereits seit eineinhalb Jahren. Jetzt haben die Regierungsparteien sich der SPÖ-Initiative angeschlossen. Das Gesetz soll bereits im Herbst kommen.
Bis dahin muss die Regierung aber auch noch liefern. Justizministerin Zadic verwies darauf, dass noch Fragen zu klären sind. So ist offen, ob bereits die bloße Aufnahme oder erst die Veröffentlichung der Fotos strafbar sein wird. Noch im Juli soll ein Gesetz vorgelegt werden.
SPÖ weist auf Lücken hin
Die SPÖ hatte ursprünglich eine weitergehende Regelung beantragt. Sie erinnert an den Fall eines Fußballtrainers einer niederösterreichischen Frauenmannschaft, der seine Spielerinnen ohne deren Einwilligung nackt in der Umkleidekabine gefilmt hatte, und der mangels gesetzlicher Bestimmung nicht angeklagt werden konnte.
„Für mich ist klar, dass das Anfertigen von Nacktfotos ohne das Wissen oder die Einwilligung der Betroffenen gar nicht geht und unter Strafe gestellt werden soll. Im Antrag der SPÖ war ein Verbot vorgesehen. Ich hoffe, dass wir hier über die Parteigrenzen hinweg noch nachbessern können“, so Yildirim.