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Arbeiterkammer erkämpft jeden Tag 2,3 Mio. € für Beschäftigte

Foto: Unsplash+ & AK

Anna Weisz Anna Weisz
in Arbeit & Freizeit, erklärt
Lesezeit:7 Minuten
13. Februar 2025
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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, die 40-Stunden-Woche und gesetzlich geregelter Konsumentenschutz – viele arbeitsrechtliche Standards in Österreich erscheinen uns heute als selbstverständlich. Tatsächlich sind sie aber das Ergebnis jahrzehntelanger Verhandlungen und politischer Auseinandersetzungen. Die Arbeiterkammer war daran maßgeblich beteiligt. Gerade wegen ihrer Rolle als Interessensvertretung von Arbeitnehmer:innen und Angestellten wird die AK immer wider von der Arbeitgeberseite, aber auch Parteien wie der ÖVP, FPÖ oder den NEOS angegriffen. So möchte die FPÖ die Pflichtmitgliedschaft in der AK abschaffen und gleichzeitig auch die sogenannte Kammerumlage senken. Ohne den Arbeiterkammer-Beitrag müsste die AK aber ihr umfangreiches Beratungs- und rechtliches Vertretungsangebot für die Beschäftigten einstellen.

Inhaltsverzeichnis
Für wen ist die Arbeiterkammer da?
Beratung, Bildung, rechtliche Vertretung – die Leistungen der Arbeiterkammer
29.000 Euro Entschädigung für Kellner: Ein Beispiel für die Arbeit der AK
Kammerumlage als Mitglieds-Beitrag: So finanziert sich die Arbeiterkammer
Die gesetzliche Mitgliedschaft als Garant der Unabhängigkeit
Die FPÖ will den Arbeiterkammer-Beitrag abschaffen und so die AK zerschlagen

Für wen ist die Arbeiterkammer da?

Seit ihrer Gründung im Jahre 1920 kämpft die Arbeiterkammer (AK) für die Interessen aller Arbeitnehmer:innen und Angestellten in Österreich. Da die Mitgliedschaft verpflichtend ist, vertritt sie rund 4 Millionen Menschen. Mitglieder erhalten kostenlose rechtliche Beratung und Unterstützung in arbeitsrechtlichen Streitfällen. Außerdem setzt sich die AK immer wieder mit politischen Initiativen dafür ein, dass sich die grundlegenden Arbeitsbedingungen in Österreich und Europa verbessern – die Arbeiterkammer ist nämlich auch ein zentraler Akteur auf europäischer Ebene. Innerhalb der Sozialpartnerschaft verteidigt die AK gemeinsam mit der Gewerkschaft die Anliegen der Beschäftigten gegenüber den Interessensvertretungen der Arbeitgeberseite wie Wirtschaftskammer (WK) oder Industriellenvereinigung (IV). Ein weiterer Aufgabenbereich der Arbeiterkammer ist ein umfassender Konsument:innenschutz.

Beratung, Bildung, rechtliche Vertretung – die Leistungen der Arbeiterkammer

Die konkreten Leistungen der Arbeiterkammer sind vielfältig, eines haben sie alle gemeinsam: Für Mitglieder sind sie kostenlos. So bietet die AK:

  • Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen und juristische Vertretung vor Gericht
    • Hilfe bei Verträgen, Kündigungen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen
    • Unterstützung bei Mutterschutz, Elternkarenz, Mobbing, Diskriminierung
  • Konsumentenschutz
    • Beratung bei Problemen mit Kaufverträgen, Gewährleistung, Reisen
    • Unterstützung bei Finanzdienstleistungen, Datenschutz, Online-Käufen
  • Steuer- und Sozialversicherungsberatung
    • Hilfe bei Steuerausgleich, Pension, Sozialleistungen
    • Beratung zu Pflegegeld, Familienbeihilfe, internationalen Abkommen
  • Bildungs- und Weiterbildungsangebote
    • Beratung zu Aus- und Weiterbildung, Förderungen, Kursen
    • Unterstützung bei Bildungsurlaub, Anerkennung von Qualifikationen
    • Sozialwissenschaftliche Bibliothek
  • Interessensvertretung
    • Mitwirkung an Gesetzen, Vertretung in Gremien, Studien
    • Einsatz für soziale Gerechtigkeit, Gleichstellung, Nachhaltigkeit
  • Online-Rechner
    • Brutto-Netto-Rechner, Familienbeihilfe-Rechner, Pensionsrechner

Die Leistungen der Arbeiterkammer werden von vielen Menschen in Anspruch genommen. Allein im Jahr 2024 hielt die AK etwa 2,3 Millionen Beratungsgespräche ab. Sie genießt auch deswegen ein überdurchschnittlich hohes Vertrauen in der Bevölkerung. Unter den Sozialpartnern liegt sie auf Platz 1, wie der OGM-APA Vertrauensindex vom Oktober 2024 zeigt.

29.000 Euro Entschädigung für Kellner: Ein Beispiel für die Arbeit der AK

Besonders für Menschen in finanziellen Notlagen ist die AK als juristische Vertretung wichtig. So beispielsweise im Falle des Kellners Stanislav C., der nach beinahe 3 Jahrzehnten, die er im selben Betrieb gearbeitet hat, fristlos gekündigt wurde. Er hatte bei einer Hochzeit in der Hektik des Moments vergessen, zwei Flaschen abzurechnen. Als er die Arbeiterkammer über den Fall informierte, standen deren Juristen sofort bereit und reichten Klage ein. Das Gericht gab Stanislav C. recht, er erhielt eine Summe von insgesamt 29.000 Euro als Entschädigung.

„Einen Anwalt hätte ich mir nicht leisten können, aber der Herr Hahnenkamp von der AK hat für mich gekämpft, wie ein Löwe. (…) Es ist mir nicht ums Geld gegangen, sondern um meinen Namen“, erzählt Stanislav C.

Über weitere solcher Fälle kann man sich hier informieren.

Kammerumlage als Mitglieds-Beitrag: So finanziert sich die Arbeiterkammer

 

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Das Prinzip ist simpel: 4 Millionen Arbeitnehmer:innen zahlen jeweils monatlich kleine Beiträge, um jederzeit sämtliche Leistungen der Arbeiterkammer in Anspruch nehmen zu können. Mit „kleinen Beiträgen“ sind 0,5 % eines monatlichen Bruttogehalts gemeint. Durchschnittlich zahlen Beschäftigte 11 Euro Kammerumlage im Monat, der Höchstbeitrag liegt bei 19 Euro. Auch Menschen, die gerade dieses Geld nicht aufbringen können, stehen diese Leistungen zu. Das sind beispielsweise Lehrlinge, Karenzierte oder Zivildiener. Rund 803.000 Mitglieder sind beitragsbefreit. Bei den Zahlungen wird also darauf geachtet, dass sich alle mit einem gerechten und somit für sie leistbaren Anteil beteiligen. Um das sicher gewährleisten zu können, ist der AK-Beitrag gesetzlich geregelt. Insgesamt standen der Arbeiterkammer 2023 rund 608 Millionen Euro aus den Beiträgen der Beschäftigten zur Verfügung. Damit konnten im selben Jahr 645 Millionen Euro für mehr als vier Millionen Mitglieder (4.026.000) Euro erstritten werden. Im Jahr 2024 waren es dann sogar 824 Millionen Euro.

„Das sind rund 28 Prozent mehr als 2023, eine beachtliche Menge, die ohne unseren Einsatz für die Arbeitnehmer:innen verloren gewesen wäre. Es macht also einen gewaltigen Unterschied für sehr viele Menschen aus, ob es uns gibt oder nicht“, sagt AK-Direktorin Silvia Hruška-Frank.

Die gesetzliche Mitgliedschaft als Garant der Unabhängigkeit

Der verpflichtende Arbeiterkammer-Beitrag ist eine wichtige Voraussetzung, um die Leistungen der AK zu ermöglichen. Die Arbeiterkammer finanziert sich ausschließlich über diese Beiträge. Das garantiert ihre Unabhängigkeit und stellt sicher, dass sie allein im Interesse der Arbeitnehmer:innen handelt.

Die AK gehört ihren Mitgliedern, eben den 4 Millionen Beschäftigten, diese können bei den AK-Wahlen über die inhaltliche Ausrichtung und die Positionierung der Arbeiterkammer nach außen, mitbestimmen. In der Hauptversammlung, also dem „Arbeitnehmer:innen-Parlament“, beschließen die gewählten Kammerrät:innen dann das Budget. Die AK verwaltet sich so also auf demokratische Weise selbst.

Durch die gesetzliche Mitgliedschaft sind alle Leistungen der AK auch kostenlos. Mit den vielen kleinen Beiträgen steht ihr dafür genügend Budget zur Verfügung. Für viele Beschäftigte wie Stanislav C. wäre ein privater Anwalt sonst viel zu kostspielig. Denn gerade Menschen, die vor kurzem ihren Job verloren haben oder anderweitig im Arbeitsumfeld diskriminiert wurden, haben oft wenig finanzielle Ressourcen, um ihre Rechte mit einem privaten Anwalt durchzusetzen.

Da die Arbeiterkammer 4 Millionen Beschäftigte vertritt, hat sie auch ein großes politisches Gewicht, das sie in der Sozialpartnerschaft oder gegenüber der Regierung einbringen kann. Ihre Expertise macht sie unverzichtbar: Mit wissenschaftlichen Studien, gut begründeten Stellungnahmen und Kampagnen setzt sie sich für Millionen Menschen in Österreich ein.

Die FPÖ will den Arbeiterkammer-Beitrag abschaffen und so die AK zerschlagen

Immer wieder spricht sich die FPÖ gegen den Arbeiterkammer-Beitrag aus: so zum Beispiel in ihrem Wahlprogramm oder den gescheiterten Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP. Bereits 2015 plädierten Abgeordnete der Partei für die Abschaffung der AK-Pflichtmitgliedschaft und Senkung der Beiträge. 2017 wollte der damalige FPÖ-Chef Strache die Abschaffung des „Kammerzwangs“ zur Koalitionsbedingung mit der ÖVP machen. Und auch Herbert Kickl schießt immer wieder gegen die Pflichtmitgliedschaft und versucht so die Arbeiterkammer zu schwächen.

Die Argumente sind dabei immer die Gleichen: Das Feindbild für die FPÖ ist vor allem die Höhe der AK-Beiträge, die laut FPÖ eine finanzielle Zumutung für Arbeitnehmer:innen sind. Sie will die angeblichen „Zwangsbeiträge“ durch eine Wahlfreiheit ersetzen. Was hier auf den ersten Blick gut klingt, bedeutet tatsächlich, dass die AK dann viele Menschen nicht mehr vertreten kann.

Mit den Plänen der Freiheitlichen wäre das umfassende Serviceangebot und der Rechtsschutz der Arbeitnehmer:innen gefährdet. Ohne eine starke Interessensvertretung, die tatsächlich auch für alle Beschäftigten sprechen kann, fänden die Anliegen dieser 4 Millionen Menschen in der Politik kaum Gehör.

Extrem – das will Kickl: Arbeiterkammer zerschlagen, Fahndungslisten für Andersdenkende, gegen Klimaschutz

Dieser Artikel wurde am 13.02.2025 veröffentlicht und am 18.02.2025 aktualisiert.

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