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Regierungspläne nach dem Terroranschlag: Unsere Grundrechte als Preis für Nehammers Versagen

Fotocredit: BKA

Fotocredit: BKA/Bundesministerium für Finanzen, Creative Commons Attribution 2.0 Generic

Patricia Huber Patricia Huber
in Politik
Lesezeit:4 Minuten
11. November 2020
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Das Nehammer-Innenministerium und das BVT  haben im Vorfeld des Terroranschlages in Wien viel falsch gemacht. Dafür werden nun in Österreich rechtsstaatliche Normen abgebaut. Und ausgerechnet jenes Ministerium, das diese schweren Fehler gemacht hat, wird mit noch mehr Kompetenzen und Macht ausgestattet. Ein Kommentar.

Terroristen wollen Staaten unter anderem zu übereiltem Handeln zwingen. Sie wollen die demokratische Rechtsordnung samt ihrer Grundrechte erschüttern und unseren Glauben daran ins Wanken bringen.

Terrorexperten raten deshalb stets davon ab, übereilt auf Anschläge mit Gesetzesänderungen zu reagieren. Weil Gesetzesverschärfungen kurz nach Anschlägen meist mit einem Abbau von Grundrechten und einer Schwächung der Prinzipien des Rechtsstaates verbunden sind. Für die Terrorabwehr hilft das meist wenig, aber die extremistischen Terroristen erreichen, was sie wollen: weniger Demokratie und Rechtsstaat, mehr Repression und Überwachung.

Schwere Behördenfehler im BVT

Im Fall des Attentäters von Wien ist die Ausgangslage überhaupt besonders. Unmittelbar nach der Tat wurden immer mehr Details bekannt, die zeigten: Der österreichische Verfassungsschutz hat nicht so gearbeitet, wie wir alle uns das erwarten. Eindeutige Hinweise auf Dschihadisten-Treffen und einen versuchten Munitionskauf führten nicht zur Überwachung des Täters. Sie führten nicht einmal dazu, dass die Verfassungsschützer die Justiz informierten, damit diese den Täter in U-Haft nehmen und seine Bewährung widerrufen kann.

Dass der Terroranschlag in Wien nicht verhindert werden konnte, liegt nicht an Gesetzeslücken: Es liegt an schweren Fehlern im österreichischen Verfassungsschutz – und der fällt in den Verantwortungsbereich des Innenministers.

Hätten Nehammers Behörden nicht schwere Fehler gemacht, wäre es mit der gegebenen Gesetzeslage gut möglich gewesen, dieses Attentat zu stoppen.

Der Innenminister steht daher seit Tagen unter enormem Druck. Die Oppositionsparteien fordern geschlossen seinen Rücktritt. Zur Rettung Nehammers tritt die Regierung jetzt die Flucht nach vorne an: Für das Versagen des BVT und des Innenministeriums sollen jetzt wir alle bezahlen – durch den Abbau rechtsstaatlicher Normen. Die Chuzpe: Ausgerechnet jenes Ministerium, das sich für schwere Fehler verantworten muss, wird mit noch mehr Kompetenzen und Macht ausgestattet.

Anti-Terror-Paket hat nichts mit Wiener Terror-Anschlag zu tun

Alle geplanten Maßnahmen des „Anti-Terrorpakets“ der Regierung haben zunächst eines gemeinsam: Am Lauf der Dinge im Vorfeld der Wiener Terrornacht hätten sie nichts geändert. Will man solche Taten in Zukunft verhindern, müssen die Arbeitsweise und die Personalbesetzung im BVT  im Zentrum der Neuerungen stehen.

Doch die Regierung plant umfassende Maßnahmen ganz anderswo: eine elektronische Überwachung von Gefährdern via Fußfessel, die Unterbringung terroristischer Straftäter im Maßnahmenvollzug und ein Imam-Verzeichnis.

Der Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher bereitet bereits jetzt große Probleme in Österreich. Von der Vernachlässigung der Häftlinge bis hin zu menschenrechtlichen Bedenken hat der Maßnahmenvollzug mit viel Kritik zu kämpfen. 2015 kam es sogar zu einer Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Seit Jahren wird an einer Reform gebastelt – bis jetzt ohne Ergebnis. Schon heute gibt es zu wenig Geld und zu wenige Ressourcen für ordentliche Haftbedingungen im Maßnahmenvollzug. Kommen da jetzt noch IS-Sympathisanten und Syrien-Rückkehrer dazu, kann das eine toxische Mischung werden. Ob Österreich ein menschenrechtlich fragwürdiges Parallel-Gefängnis braucht und will, um der Bedrohung durch jugendliche Extremisten Herr zu werden, ist zu bezweifeln.

Rechtsstaat und Härte für Terroristen sind kein Widerspruch

Auf menschenrechtliche und rechtsstaatliche Standards zu bestehen und ein hartes Vorgehen gegen Terroristen sind kein Widerspruch. IS-Sympathisanten müssen gut überwacht werden (wie im Rahmen der erweiterten Gefahrenforschung im polizeilichen Staatsschutzgesetz möglich). Es braucht Beamte mit guter Szenekenntnis und einen funktionierenden Austausch zwischen Polizei, Deradikalisierungsprogrammen und Justiz, um Täter bei drohender Gefahr in U-Haft zu stecken.

Den Rechtsstaat auszuhöhlen schwächt nicht die Extremistische Szene, sondern unsere demokratische, freie Gesellschaft. Auch Guantanamo hat Al-Kaida und den Taliban wohl weniger geschadet als dem Selbstverständnis der USA als zivilisiertem Rechtsstaat.

„Die Unterbringung terroristischer Straftäter im Maßnahmenvollzug ist eine völlig unnötige Aushöhlung des Rechtsstaates und nur Wasser auf die Mühlen des Jihadismus. Diese Gruppen predigen ihren AnhängerInnen ohnehin schon die ganze Zeit, dass unser Gerede von Rechtsstaat, Menschenrechten und Demokratie nur leeres Gewäsch ist. Schaut, dass das BVT und die LVTs funktionieren, dann braucht man keine neuen Gesetze!“, schreibt der Politikwissenschaftler und Dschihad-Experte Thomas Schmidinger auf Facebook.

Nach dem Terrorismus-Paragraphen Entlassene vorbeugend elektronisch per Fußfessel zu überwachen, klingt da schon annehmbarer. Doch auch hier gilt: Ohne funktionierende Behördenarbeit hilft auch eine Fußfessel nach Verbüßung der Haftstrafe nichts – denn im Fall der Attentäter lagen Infos zum Munitionskauf und zu Dschihadistentreffen ebenso vor, wie die Ankündigung der Tat auf seinem Instagram-Account.

Hyperaktive Gesetzesänderungen zeigen Schwäche

Weitere Punkte umfassen die Möglichkeit zur Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach einer Terror-Verurteilung, Führerscheinentzug und strengere Waffengesetze sowie eine „Ergänzung der Straftatbestände zur effektiven Bekämpfung des religiös motivierten politischen Extremismus (politischer Islam)“. Extremistische Vereine und Kultusstätten will man bei Terrorismuspropaganda leichter schließen können, es soll dafür ein Imameverzeichnis geben. Es bleibt zu hoffen, dass der Verfassungsschutz durch eine konsequente Beobachtung der islamistischen „Szene“ bereits über ein „Verzeichnis“ von Hasspredigern und verfassungsfeindlichen Imamen verfügt – alles andere würde das nächste Behördenversagen offen legen.

Befreit das BVT vom ÖVP-Zugriffe!

Ein konkretes Gesetz soll bis Anfang Dezember vorliegen. Welche Maßnahmen die Regierung als Antwort auf den Terror vorschlägt, entscheidet über unsere Gesellschaft in den nächsten Jahren. Ein hartes Vorgehen gegen IS-Sympathisanten und potenzielle Terroristen heißt zuallererst: Den BVT vom ÖVP-Zugriff zu befreien und den Verfassungsschutz so aufzustellen, dass die Terrorabwehr wirklich funktioniert. Hyperaktive Gesetzesänderungen  zeigen hingegen Schwäche: Beim ersten Angriff auf uns, sind wir bereit, an unseren Grundfesten des Rechtsstaates zu rütteln. Willkürlich werden Gesetze verschärft, ohne Begründung im Tatverlauf – nur um vom Zustand des BVT abzulenken.

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