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Verfassungsrechtler Mayer: Der Bundeskanzler kann nicht machen, was er will!

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Inserate-Korruption „Unsere Medienlandschaft ist in einem besorgniserregenden Zustand“

Patricia Huber Patricia Huber
in Sicherheit & Justiz
Lesezeit:3 Minuten
16. Juni 2021
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Zwölf namhafte Persönlichkeiten aus Justiz, Politik und Beamtenschaft haben das Volksbegehren gegen Korruption und für den Rechtsstaat gestartet. Darunter der Verfassungsexperte Heinz Mayer. „Es hat einen gewaltigen Knacks gegeben“, sagt Mayer zu den Angriffen auf die Justiz und zum Umgang mit dem Untersuchungsausschuss. Mayer kritisiert auch die Vermischung von Öffentlichem und Privatem in Ämtern und kritisiert, dass sich die „Familie“ staatliche Funktionen untereinander aufteilt. Er findet, man muss dringend Parlament und Gewaltenteilung stärken.

Wozu brauchen wir ein Volksbegehren gegen Korruption?

Kontrast.at: Warum braucht es in Österreich ein Volksbegehren gegen Korruption?

Heinz Mayer: Unsere politische Situation hat einen Qualitätssprung gemacht. Korruption hat es natürlich immer gegeben. Die Frage ist aber: Wie geht man in politisch verantwortungsbewussten Positionen damit um? Und da hat es einen gewaltigen Knacks gegeben. Also diese Vermischung von Öffentlichem und Privatem, gleichzeitig das Verfolgen von Kritikern, von Medien, von Journalisten, aber auch von Vertretern der Zivilgesellschaft – Stichwort katholische Kirche. Das hat es in dieser Form bisher nicht gegeben. Ich kann mich an sowas jedenfalls nicht erinnern.

heinz mayer volksbegehren gegen korruption
Verfassungsrechtler Heinz Mayer gemeinsam mit der ehemaligen WKStA-Anwältin Christina Jilek, dem ehemaligen ÖVP-Justizsprecher Michael Ikrath und Martin Kreutner, dem früheren Leiter der internationalen Antikorruptionsakademie bei der Präsentation des Volksbegehrens. (c) Zerbes

Und wenn der Bundeskanzler sich hinstellt und die Staatsanwaltschaft pauschal als ‚rotes Netzwerk‘ bezeichnet und sagt: „Die haben schwere Fehler gemacht“, ohne einen einzigen zu nennen, dann ist das ein massiver Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz. Und da kann man nicht zuschauen. Denn wenn das einmal funktioniert, dann probieren es auch die Nachfolger wieder.

Gibt es für den Vorwurf, dass da ‚rote Netzwerke‘ am Wirken sind, irgendwelche Beweise?

Heinz Mayer: Nein, ich habe keinen gehört. Ich halte das auch nicht für richtig. Und selbst wenn der Bundeskanzler den Verdacht hätte, dann muss er sich sehr genau überlegen, was er als Bundeskanzler über eine wichtige Institution des Staates sagt. Es ist ein Unterschied: Wenn ein Rechtsanwalt eine Person verteidigt und die WKStA kritisiert – der kann schon einmal unsachlich auch werden. Das schadet nicht. Aber wenn der Bundeskanzler und eine Ministerin das machen, und das ständig trommeln, dann ist das verheerend.

Worin besteht der Unterschied, wenn es der Bundeskanzler macht?

Heinz Mayer: Weil der Bundeskanzler in einer verantwortungsvollen Position ist. Und dem hört man mehr zu. Wenn der Bundeskanzler so etwas sagt, dann gibt’s eben viele Leute, die orientieren sich irgendwie auch daran. An dem, was ich sage oder was irgendjemand aus der Bevölkerung sagt, orientiert sich wahrscheinlich fast niemand.

Warum man Gewaltentrennung stärken muss

Ein wichtiger Punkt im Volksbegehren ist die Gewaltentrennung. Die ist Ihrer Meinung nach auch unter Beschuss?

Heinz Mayer: Die Gewaltentrennung ist insofern unter Beschuss, als dass versucht wird, die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zu unterminieren. Durch einen befangenen Vorsitzenden (Anmk. Wolfgang Sobotka, ÖVP), der in einer noch nie dagewesenen Rüpelhaftigkeit Abgeordnete zurechtweist und unterbricht, Fragen nicht zulässt und so weiter. Das ist natürlich ein verheerendes Signal nach außen und das blockiert auch die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses. Und wenn das Finanzministerium Unterlagen nicht vorlegt, obwohl es die vorlegen muss, nach dem Spruch eines Verfassungsgerichts, dann ist das natürlich eine Blockade der Gewaltentrennung und der damit verbundenen Kontrolle.

Sie beschäftigen sich schon lange mit der österreichischen Justiz und sind ein Teil davon. Ist das jetzt eine neue Qualität, wie sich die Politik gegen die Justiz stellt?

Heinz Mayer: Ja, wir haben eine neue Qualität. Das hängt mit verschiedenen Dingen zusammen. Wie ich schon gesagt habe, dieses Vermengen von Öffentlichem und Privatem. Die „Familie“ teilt sich untereinander die staatlichen Funktionen auf. Dann noch der Umgang mit Kritik.

An dem Tag, an dem bekannt wird, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt, stellt sich der Bundeskanzler ins Fernsehen und betont, er sei zweimal mit seinem Team gewählt worden. Erstens hat ihn nur zirka ein Drittel gewählt. Und: Was soll das heißen? Heißt das, deswegen kann er machen, was er will?

Deswegen darf er nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil er die Mehrheit bei einer Wahl erobert hat? Also, das ist ein Selbstverständnis, das da sichtbar wird, das für Demokratie und Rechtsstaat verheerend ist.

Parlament Das Thema "Volksbegehren" im Parlament

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Untersuchungsausschuss

Der Nationalrat kann zur Kontrolle der Vollziehung Untersuchungsausschüsse einsetzen. Die Gerichte und alle anderen Behörden sind verpflichtet, dem Ersuchen dieser Ausschüsse ohne Beweiserhebungen Folge zu leisten und alle öffentlichen Ämter haben auf Verlangen ihre Akten vorzulegen. Da es bei den letzten Untersuchungsausschüssen massive Kritik an den mangelnden Verfahrensbestimmungen (Verweis auf die StPO) und den nicht ausreichenden Rechtsschutzbestimmungen für jene Personen, die vor einem Untersuchungsausschuss angehört werden, gegeben hat, wurden Ende 1997 Verfahrensbestimmungen für Untersuchungsausschüsse beschlossen, die nunmehr eine Dreiteilung des Verfahrens in Beweisbeschluss und Vorbereitung der Sitzungen, Sitzungen und Beweisaufnahme sowie Berichterstattung vorsehen. Weiters wurde klargestellt, dass im Sinne der Wahrheitsfindung das Amtsgeheimnis gegenüber dem Untersuchungsausschuss nicht gilt, wobei jedoch im Interesse der staatlichen Sicherheit sensible Fragen in vertraulichen Sitzungen

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Demokratie

Demokratie bedeutet „Volksherrschaft“. In modernen Demokratien entscheidet die Bevölkerung meist nicht über jede Frage selbst, sondern wählt Vertreterinnen und Vertreter. Diese treffen politische Entscheidungen im Parlament oder in der Regierung. Wichtig sind freie und faire Wahlen, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und der Schutz von Minderheiten. Auch Mehrheiten müssen sich an die Verfassung halten. In Österreich dürfen österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren bei Nationalratswahlen wählen. Bei Wahlen entscheiden sie, welche Parteien und Personen sie im Parlament vertreten sollen. Das nennt man repräsentative Demokratie. Zu einer Demokratie gehört auch Meinungsfreiheit. Menschen dürfen ihre Meinung äußern und die Regierung kritisieren. Die Meinungsfreiheit hat aber Grenzen, zum Beispiel wenn jemand andere bedroht, gegen Gruppen hetzt oder nationalsozialistische Verbrechen leugnet oder verharmlost. In einer

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ÖVP

Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) ist eine der traditionellen Großparteien Österreichs. Sie vertritt vor allem bürgerlich-konservative Werte. Traditionell gilt sie als Interessenvertreterin der Wirtschaft, der Bauern sowie der römisch-katholischen Kirche.

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