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Home-Office Pflicht kommt nicht: Werden Arbeitnehmer unnötig gefährdet?

Home-Office Pflicht kommt nicht: Werden Arbeitnehmer unnötig gefährdet?

Alina Bachmayr-Heyda Alina Bachmayr-Heyda
in Arbeit & Freizeit
Lesezeit:3 Minuten
20. März 2020
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Das Chaos hält auch nach einer Arbeitswoche unter Ausgangsbeschränkungen an: Einerseits hagelt es überstürzte Kündigungen von Arbeitgebern, die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen von einem Tag auf den anderen ohne Umsätze dastehen.  Auf der anderen Seite halten auch Betriebe offen, die nicht systemkritisch sind – und zwingen ihre Arbeitnehmer, in die Arbeit zu kommen. Denn eine Home-Office-Pflicht gibt es weiterhin nicht. 

Die Regierung verkündet, dass die Maßnahmen bis 13. April verlängert werden. Noch immer ist unklar, wer sich an welche Regeln halten muss – und darf.

Bis nach Ostern sind die Österreicherinnen und Österreicher aufgerufen, das Haus nicht zu verlassen. Immer mehr Städte schließen Spielplätze und Parks. Schulen, Universitäten und Kirchen sind seit einer Woche geschlossen. Scheidungskinder dürfen den Haushalt nicht wechseln.

Österreich steht still. Doch es gibt eine Ausnahme: nämlich die Arbeit. Wenn in einem Betrieb die nötigen Schutzmaßnahmen – ein Meter Abstand zur Sitznachbarin im Büro, Plexiglas-Wand vor der Supermarkt-Kassa – treffen können, dürfen sie weiter arbeiten. Für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heißt das: öffentlicher Verkehr, viel Kontakt zu Menschen, Kinderbetreuung nebenher ohne Großeltern organisieren.

Seit Montag: Chaos

Die Maßnahmen der Regierung brachen über die Betriebe herein und diese wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Soll man nun den Betrieb aufrechterhalten oder nicht? Was ist mit jenen Betrieben, die nicht systemkritisch sind, die ihre Mitarbeiter aber nicht in Homeoffice schicken können?

Arbeitsmarktpolitisch stehen wir nach einer Woche vor einer menschlichen Tragödie: 80.000 Arbeitsplätze hat die Corona-Krise Österreich in der ersten Woche gekostet. Die Arbeitslosigkeit ist innerhalb einer Woche um 25 Prozent (!) gestiegen – das hat es noch nie gegeben. 

Der Kardinalfehler der Regierungsparteien war die Aushebelung der Entschädigungszahlungen nach dem Epidemiegesetz für kleine Betriebe. Genau diese Soforthilfen hätten sie gebraucht – das Fehlen wird in nur einer Woche fast 100.000 Menschen ihre Arbeit gekostet haben.

AMS, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer versuchen in einem nie da gewesenen gemeinsamen Kraftakt, Arbeitnehmer und Unternehmen zu beruhigen: Man möge bitte nichts unterschreiben und niemanden überstürzt entlassen. Man soll die Beschäftigten bitte zur Kurzarbeit anmelden und nicht beim AMS.

VERWIRRUNG UM „FREIWILLIGE“ SCHLIESSUNGEN

Die Telefone im AMS laufen seit Montag heiß. Doch Montag Früh herrscht nicht nur beim AMS Chaos. Unzählige Betroffene posten im Internet, dass sie zwar gerne dem Aufruf der Regierung, zu Hause zu bleiben, gefolgt wären – ihre Chefs sie aber in die Arbeit ordern.

Das Problem: Die Betriebe entscheiden selbst, wie sie mit der Verordnung umgehen. Es gibt außerhalb des Handels keine Vorgaben dazu, wer schließen muss, und welche Sicherheitsmaßnahmen man an den Arbeitsplätzen treffen muss.

Bereits Montag forderte deswegen die Gewerkschaft für Bau und Holz eine Verordnung zur Schließung aller Baustellen. Denn gerade dort gibt es oft schlicht keine Möglichkeit, Abstand zu wahren und sich regelmäßig die Hände zu waschen – und schon gar nicht, in Home-Office zu gehen.

Nicht alle können Home Office machen, solange es keine Pflicht gibt
Nicht nur Gastronomie betroffen: Die Straßen sind leergefegt, das Geschäft bricht ein

WER DARF DER AUFFORDERUNG DES KANZLERS FOLGEN?

Das gilt auch für weitere Betriebe, die trotz der mahnenden Worte des ÖVP-Kanzlers Kurz noch mehr oder weniger ihren normalen Betrieb aufrechterhalten. Denn dieser hält an seinem Appell fest: Man solle es den Angestellten „ermöglichen, von zu Hause aus zu arbeiten, wo möglich.“ Doch in Home-Office können bei weitem nicht alle.

Die Bitte an die ArbeitnehmerInnen, man solle nur zur Arbeit gehen, „wenn das notwendig ist“, verpufft so – denn es sind nicht die Arbeitnehmer, die entscheiden können, ob es „notwendig“ ist, zur Arbeit zu erscheinen.

Nicht wenige haben sich deswegen seit Montag Urlaub genommen, weil Chefs nicht einlenken wollten – so können sie trotzdem der Aufforderung der Regierung nachkommen, auch wenn sie ihr Chef dabei nicht unterstützt. Doch die Regierung muss nun dringend Rechtssicherheit schaffen.

Es ist nach wie vor den Chefs der Unternehmen überlassen, wie sie damit umgehen. Bei denen herrscht vielerorts ebenso Unsicherheit. Denn auch für sie gibt es keine klaren Ansagen, keine Rechtssicherheit.

Das gilt auch für die Hilfestellungen des Bundes. Denn Maßnahmen wie der Erlass von Pacht und Miete können nur jene in Anspruch nehmen, die laut Verordnung schließen müssen. Alle anderen, die den Aufruf des Kanzlers ernst nehmen und ihre Angestellten in Kurzarbeit schicken, um sie zu schützen und die Ausbreitung des Virus einzudämmen, schauen dabei durch die Finger.

Wie lange hält das Verständnis?

Was passiert also mit jenen, die wirtschaftlich gezwungen sind, den Betrieb einzustellen? Und jenen, die das aus Verantwortung ihren Mitarbeitern und der Gesellschaft gegenüber tun? Müssen sich die Arbeitnehmer, die wissen, dass ihre Arbeit aufschiebbar wäre – deren Chefs das aber anders sehen – weiterhin Urlaub nehmen? Wie lange müssen jene, die in nicht systemkritischen Branchen arbeiten, weiterhin zur Arbeit gehen, um ihren Job nicht zu verlieren, obwohl sie wissen, dass sie sich und andere gefährden? Wie lange werden sie noch Verständnis zeigen für Einschränkungen, die nur für ihr Privatleben gelten, während sie täglich zur Arbeit müssen?

Sie alle brauchen dringend Sicherheit. Sonst wird das Verständnis für die Quarantäne-Maßnahmen bald enden.

Parlament Das Thema "Seuchenschutzmaßnahmen" im Parlament

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