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Für 3.450 Kinder fehlt jetzt die Nachmittagsbetreuung

SPÖ Wahlprogramm fördert Kinder

Kinder lernen am besten voneinander und zusammen.

Jakob Zerbes Jakob Zerbes
in Arbeit & Freizeit, Bildung, Frauen & Gleichberechtigung, Politik, Schwarz-Blau
Lesezeit:3 Minuten
28. Mai 2018
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Seit Februar müssen Eltern in Oberösterreich für ihre Kindergartenkinder eine Gebühr von 42 bis 110 Euro pro Monat für die Betreuung am Nachmittag bezahlen. In vielen Gemeinden wurden mehr als die Hälfte der Kinder abgemeldet und Kinder-Gruppen haben bereits geschlossen.

Mindestens 3.450 Kinder sind bereits ohne Nachmittagsbetreuung

Seit der Einführung der Kindergarten-Steuer in Oberösterreich wurden 1.800 Kinder von der öffentlichen Nachmittagsbetreuung abgemeldet, ungefähr doppelt so viele haben die Nachmittagsbetreuung reduzieren müssen. Die Rechercheplattform „Addendum“ nach einer Befragung aller 442 oberösterreichischen Gemeinden spricht von 3.45o Kinder.

Die zuständige Landesrätin Christine Haberlander (ÖVP) wollte im August 2018 Zahlen vorlegen. Keine Zahlen gibt es von den zahlreichen privaten Betreuungseinrichtungen. Der Zahl der abgemeldeten Kinder könnte also auch um einiges höher ausfallen.

In zahlreichen Gemeinden sind offenbar mehr als die Hälfte der Kinder abgemeldet worden. Für den Herbst wird nun befürchtet, dass es zu weiteren Schließungen von Kindergruppen kommen wird, weil sich deren Betrieb mit zu wenigen Kindern nicht mehr auszahlt.

Angepeilte Steuereinnahmen werden nicht erreicht

Die oberösterreichischen ÖVP-FPÖ Regierung hatte durch die Gebühren zusätzliche Steuereinnahmen von 13 bis 15 Millionen Euro erhofft. Daraus wird wohl nichts, da den Gemeinden nun zusätzliche Kosten entstehen, bestätigt auch Edith Bürgler-Scheubmayr, Geschäftsführerin der Caritas für Kinder und Jugendliche.  Teilweise zahlen die Gemeinden nun Tagesmütter oder übernehmen die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung.

Kinderbetreuungsgebühr – Wer muss was zahlen

Braucht man an 5 Tagen Kinderbetreuung am Nachmittag zahlt man zwischen 42 und 110 Euro pro Kind im Monat. 3 Prozent des Brutto-Familieneinkommens beträgt der Beitrag laut “Elternbeitragsverordnung 2018” – obwohl die Kinderbetreuung in Oberösterreich zu den schlechtesten in Österreich gehört. Eltern zahlen zwar weniger, wenn sie nicht jeden Nachmittag die Betreuung für ihre Kinder nutzen, allerdings sieht die Verordnung lediglich eine 2-, 3- oder 5-Tages-Betreuung vor. Wer also die Betreuung an nur einem Tag (oder an vier Tagen) nutzt, zahlt einen Tag drauf.

Viele Eltern sind verunsichert

Viele Eltern sind verunsichert, auch Simone Grochar Sie hat zwei Kinder: ihre Tochter ist fünf Jahre alt, der Sohn zwei, und während die Fünfjährige im Kindergarten ist, ist ihr Bruder in einer Krabbelstube. Ob sie auch in Zukunft Nachmittagsbetreuung für ihre Kinder hat, weiß sie nicht.

Simone pendelt aus einer kleinen Gemeinde nach Linz – das ist eine Stunde Fahrtzeit pro Richtung. Sie war bereits auf ihre Familie und Tagesmütter angewiesen, um ihre Kinder versorgt zu wissen und gleichzeitig arbeiten zu können. Fällt jetzt die Nachmittagsbetreuung aus, kann sie ihren Job kaum mehr machen.

Die Schwierigkeiten sind nicht neu: Die Betreuung war in Oberösterreich immer schon schlecht. Jetzt wird es noch schwerer:

„Ohne Nachmittagsbetreuung kann ich nur mehr drei Stunden in der Arbeit sein – mit 2 Stunden Fahrtzeit rechnet sich das nicht. Ich müsste meine 25 Stunden auf 15 kürzen. “, sagt Grochar.

Ob sie im Herbst Nachmittagsplätze für ihr Kind in der Krabbelstube hat, kann ihr niemand sagen. Was sie ihrem Chef sagen soll, weiß sie nicht.

Auch Mindestgröße von Gruppen wird hinaufgesetzt

Dass es keine Nachmittagsbetreuung geben wird, liegt nicht nur an den Abmeldungen: Die Landesregierung hat auch die Anzahl an Kindern, die es braucht, um einen Gruppe zu eröffnen, erhöht. Eine klare Regelung gab es bis zur neuen Verordnung nicht, doch in der Realität waren etwa sieben Anmeldungen notwendig.

Nun braucht es zehn Kinder im Kindergarten bzw. sechs Kinder in der Krabbelstube. In Niederösterreich, das ebenfalls Gebühren einhebt, sind nur drei Anmeldungen für eine Krabbelstube notwendig. Im Ballungsraum Wien sind Mindestgrößen für Gruppen kein Thema  – Kinderbetreuung-Gebühren gibt es dort auch keine.

Nicht nur Betreuungsplätze, auch Arbeitsplätze gehen verloren

Gruppen schließen heißt MitarbeiterInnen kündigen. Zumindest werden aber Stunden gekürzt. Das ist nicht nur für die betroffenen KinderbetreuerInnen ein Problem. Gruppen zu planen, ist mit den strengeren Regeln gerade in kleineren Gemeinden kaum mehr möglich. Schließlich sind Kündigungsfristen einzuhalten und auch die Reduktion von Stunden können in laufenden Verträgen nicht einseitig verordnet werden.

Familienbonus ist weg, bevor er da ist

Während der Familienbonus für 2019 versprochen wurde, belastet das schwarz-blau-regierte Oberösterreich Familien bereits mit Februar diesen Jahres. Wenn die Familien Nachmittagsbetreuung nutzen wollen, bleibt unterm Strich nur jenen Familien etwas vom Familienbonus, die über dem Durchschnitt verdienen. Das liegt auch daran, dass bei der Kindergartensteuer das Familieneinkommen herangezogen wird, aber nur ein Elternteil die Steuergutschrift nutzen kann. Dass der Familienbonus nur Besserverdienern was bringt und finanziell schwächeren Familien leer ausgehen, hat kontrast.at bereits berichtet.

Kindergarten-Steuer frisst Familien Bonus auf

Beispiel 1: Familieneinkommen liegt bei 3.700 Euro brutto
Das Familieneinkommen liegt bei 3.700 Euro brutto, das entspricht dem Median-Einkommen von Oberösterreichs Familien. Verdient ein Elternteil 1.300 Euro und der andere Elternteil 2.400 Euro, dann erhält die Familie ab über den Familienbonus 1.500 Euro mehr. Für den Kindergarten muss sie aber 1.210 Euro im Jahr zahlen. Von den versprochenen 1.500 Euro bleiben letztlich nur 290 Euro – monatlich sind das 15 Euro.
Beispiel 2: Familieneinkommen 3.100 Euro brutto
Das Familieneinkommen liegt bei 3.100 Euro brutto, das Einkommen ist zwischen den Elternteilen gleicher verteilt. Ein Elternteil verdient 1.700 Euro brutto, der andere 1.400 Euro. Der Familienbonus wird ausschließlich vom höheren Vermögen abgezogen, die 1.400 Euro liegen unter der Grenze und werden nicht entlastet. Das bringt der Familie 483 Euro mehr im Jahr. Allerdings muss sie für die Nachmittagsbetreuung 1.023 Euro im Jahr zahlen. Unterm Strich verliert die Familie 540 Euro im Jahr.
Beispiel 3: Alleinerzieherin 1.400 Euro brutto
Eine Alleinerzieherin verdient 1.400 Euro. Ihr Einkommen ist zu niedrig für den Familienbonus, sie bekommt keine Entlastung. Trotzdem muss sie 462 Euro für die Kinderbetreuung zahlen.

 

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13 Kommentare
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Regina Kummetz
Regina Kummetz
7. Juni 2018 06:17

Verstehe ich das richtig? Der Familienbonus ist vom EInkommen abhängig? Je höher das Einkommen desto höher der Bonus?

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Kathrin Glösel
Kathrin Glösel
Reply to  Regina Kummetz
7. Juni 2018 16:21

Das ist korrekt, ja! Hier ist eine Übersicht: https://kontrast.at/klientelpolitik-fuer-wen-die-regierung-milliarden-locker-macht/#18-milliarden-fr-familien-mit-gutem-einkommen-

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karo
karo
12. März 2018 21:05

Ich muss ehrlich sagen was soll das ? gratis alles gut und schön ! wir haben für unsere kinder auch bezahlt und es war gut so. Ich habe gerne dafür meinen Beitrag geleistet weil im angrenzenden anderen Bundesland die beiträge um vieles höher waren als hier. .Die jenigen die wirklich unterstützung brauchen sollen auf jeden fall weniger bezahlen müssen das rauszufinden wird wohl nicht so schwer sein, hat früher auch funktioniert. bei uns im Ort sind soviele kinder angemeldet das wir eine weitere gruppe brauchen.

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Mu•
Mu•
21. Februar 2018 01:41

Jedes einzelne Kind ist besser als 5 Trilliarden Politiker zusammen. Man tausche das eine gerne gegen das andere. Dann nimmt die Weltbevölkerung wenigstens keinen weiteren Schaden.

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Andi
Andi
10. Februar 2018 07:36

Ich verstehe das Teater nicht als unsere Tochter noch in den Kindergarten gang ist schon länger aus war es kein Thema wir mußten zahlen also wiso soll es jetzt anders sein

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Petra
Petra
9. Februar 2018 22:00

Ich gratuliere euch zur asozialsten Regierung seit den 40er-Jahren: Gratulation!
An Tusch auf die ÖVP/FPÖ-Kloakensituation: Da ÖVP an Tusch! Da ÖVP an Tusch! Da ÖVP an Tusch! Da FPÖ an Tusch! Da FPÖ an Tusch! Da FPÖ an Tusch!

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Kainz
Kainz
9. Februar 2018 21:16

Ich finde den Tarif zu hoch!!!
Vor dem „gratis Kindergarten“
War glaube ich die Berechnung für den Vormittag von 42-145 Euro (bin mir nicht 100% sicher) und jetzt der Nachmittag…. In unserem Fall von 13:00 bis 15:00 maximal 16:00 Uhr, weil länger hat der Kindergarten nicht offen… Ist zuviel…
Da fände ich es besser sie führten wieder für alle einen kleinen Betrag ein…

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Alfred
Alfred
9. Februar 2018 17:08

Es wäre wirklich interessant, wie die Situation in NÖ aussieht. Das Volk hat gewählt, also muß man auch mit den Konsequenzen der Politik
umgehen lernen. Gescheit wählen und sich nicht durch verführerische Versprechungen täuschen lassen. Also: DENKEN vor wählen.

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NINI
NINI
9. Februar 2018 15:26

Hier wird nur aus Oberösterreich berichtet! Aber wie sieht es in den anderen Bundesländern aus??

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Aber nur, weil ihr soviel kostet:
Aber nur, weil ihr soviel kostet:
9. Februar 2018 13:57

ÖVP – Staatliche Zuschüsse 2017: 57,4 Mill. €
SPÖ – Staatliche Zuschüsse 2017: 55,2 Mill. €
FPÖ – Staatliche Zuschüsse 2017: 43,6 Mill. €

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blubb
blubb
8. Februar 2018 17:44

sorry aber die Berechnungen passen in meinen Augen garnicht. bei den Alleinerziehenden müssen finanzielle Unterstützungen und Alimente auch dazu gerechnet werden, die Familien nicht bekommen … es wäre schön wenn man bei der Realität bleibt

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Jakob Zerbes
Jakob Zerbes
Reply to  blubb
8. Februar 2018 21:48

Hallo, ich freue mich, dass mein Artikel mit kritischen Auge gelesen wird.
Allerdings wären Alimente und finanzielle Unterstützungen nur dann für die Berechnung relevant, wenn sie versteuert werden müssen. In diesen Fall würde ein höherer Familienbonus rauskommen. Dem ist aber nicht so.
Sollten die Alimente zum Brutto-Familieneinkommen gezählt werden, würde allerdings höhere Nachmittagsbetreuungsgebühren anfallen. Das würde bedeutet, dass weniger vom Familienbonus bleibt, bzw. die Familien höher belastet werden, also mehr Zahlen müssten. Falls diese eingerechnet werden, gebe ich Ihnen Recht: in Realität werden AlleinerzieherInnen noch höher belastet. Ich werde versuchen herauszufinden, ob Alimente zum Brutto-Familieneinkommen gerechnet werden.
Ich hoffe, ich konnte ihr Missverständnis aufklären.

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Mag. Helmut Hackl
Mag. Helmut Hackl
Reply to  Jakob Zerbes
10. Februar 2018 21:33

Ja, die Alimente werden zum Familieneinkommen dazugerechnet. § 2 Abs.5 OÖ Elternbeitragsverordnung:

(5) Zum Einkommen zählen auch alle sonstigen Bezüge, Beihilfen und Pensionen, wie zB:
– Kinderbetreuungsgeld für das Kind,
– Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie gleichgestellte Leistungen wie Pensionsvorschuss,
Übergangsgeld, Sonderunterstützung, Weiterbildungsgeld und Überbrückungshilfen,
– Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalts nach dem Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG),
– Studienbeihilfe,
– Wochengeld,
– Pensionen und Renten inkl. Ausgleichszahlungen,
– Krankengeld,
– Unterhaltsleistungen für die Eltern und das Kind,
– Zivildiener-/Wehrpflichtigenentgelt,
– Sozialhilfe oder vergleichbare soziale Transferleistungen

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Zitat: Ich appelliere an jede und jeden Einzelnen, die demokratischen Errungenschaften nie als selbstverständlich anzusehen, den europäischen Geist und offenen Dialog zwischen den Völkern weiterhin mit Leben zu erfüllen und aktiv zu praktizieren. Denn in unserer Unterschiedlichkeit liegt auch unsere Stärke. Brigitte Bierlein

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