Die Maklergebühren für eine vermittelte Wohnung soll in Zukunft der Vermieter und nicht mehr der Mieter bezahlen. Für den Antrag des SPÖ im Parlament war eine satte Mehrheit zu erwarten, denn ÖVP-Chef Sebastian Kurz hatte sich nur wenige Wochen davor für die Abschaffung der Maklergebühren für Mieter ausgesprochen. Doch es kam anders: anstatt das sogenannte “Auftraggeberprinzip” zu beschließen, stoppten die Abgeordneten der ÖVP die mieterfreundliche Makler-Regelung.
In der Regel zahlen heute die Mieter die Maklergebühr. Jeder Wohnungssuchende kennt das: Obwohl man die Wohnung über eigene Recherche gefunden hat, muss man zwei Monatsmieten Provision an die Makler zahlen – zusätzlich zur Kaution. Aus Sicht des Mieters ist es eine Gebühr fürs Aufsperren der Wohnung, die Maklerarbeit findet nämlich für den Vermieter statt: Der erspart sich die Vermittler-Arbeit.
Die SPÖ bekämpft dieses Problem schon lange. So senkte sie vor einigen Jahren die maximalen Maklergebühren von drei auf zwei Monatsmieten. Mehr war damals in der Koalition mit der ÖVP nicht zu holen. Jetzt startete sie einen neuen Anlauf zur Abschaffung der Maklergebühren für Mieter.
Kurz kündigt Zustimmung an
Und überraschend kündigte Sebastian Kurz in der ORF Sendung “Mein Wahlomat” an, ebenfalls für eine Auftraggeberprinzip zu sein:
“Aus meiner Sicht könnten wir hier das deutsche Vorbild übernehmen, also festlegen, dass derjenige die Maklergebühren bezahlen muss, der auch den Auftrag gibt. Das ist im Regelfall – bei einem Mietvertrag – der Vermieter.” – ÖVP Obmann Sebastian Kurz in der ORF Sendung “Mein Wahlomat”
SPÖ und ÖVP schienen in der Frage der Maklergebühren einig. Doch als die SPÖ bei der Sondersitzung einen Antrag einbrachte, der eine gerechte Makler-Regelung beschließen wollte, war die ÖVP dagegen. Den Fristsetzungsantrag der SPÖ lehnt die ÖVP ab. Der hätte einen Beschluss noch nächste Woche ermöglicht, die Maklergebühren hätte der Vermieter zahlen müssen.
Im Übrigen hat die ÖVP im Wahlkampf 2017 über 500.000 Euro aus der Immobilien-Branche erhalten.