Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei Bestimmungen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes der türkis-blauen Regierung aufgehoben: Sowohl die Kürzungen ab dem zweiten Kind und auch bei Lernschwachen sind verfassungswidrig. Eine gute Nachricht für die Menschlichkeit.
Die Kürzung der Mindestsicherung war das Prestigeprojekt der türkis-blauen Regierung: Am härtesten hätte die „Sozialhilfe Neu“ Kinder, Lernschwache und Menschen mit schlechten Deutschkenntnissen getroffen. Doch 21 SPÖ-Mitglieder des Bundesrates haben Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht – und in wesentlichen Teilen Recht bekommen.
Kinder müssen nicht von 1,50 Euro am Tag Leben
Der VfGH hat kurz vor Weihnachten wichtige Teile des Gesetzes aufgehoben. So wollte die türkis-blaue Regierung die Mindestsicherung ab dem zweiten Kind drastisch kürzen. Für das 1. Kind waren 216 Euro vorgesehen, das zweite Kind hätte nur mehr 129 Euro und jedes weitere nur noch 43 Euro monatlich bekommen – das sind 1,50 Euro am Tag. Über 54.400 Familien mit drei oder mehr Kindern wären von diesen Kürzungen betroffen gewesen.
“In dieser Regelung liegt eine sachlich nicht gerechtfertigte und daher verfassungswidrige Schlechterstellung von Mehrkindfamilien; insbesondere kann diese Regelung dazu führen, dass der notwendige Lebensunterhalt bei Mehrkindfamilien nicht mehr gewährleistet ist”, urteilt der Verfassungsgerichtshof.
300 Euro weniger für Lernschwache
Außerdem wollte die Regierung Kurz auch Leuten die Mindestsicherung kürzen, die schlecht Deutsch oder Englisch sprechen – und zwar um über 300 Euro auf 575 Euro im Monat. Auf ein Niveau, auf dem niemand in Österreich leben kann. Dadurch wollte Schwarz-Blau die Kürzungen bei allen rassistisch rechtfertigen. Doch tatsächlich hätte die Regelung lernschwache Menschen getroffen, die keinen Pflichtschulabschluss machen können.
703,56 Euro geben die ärmsten Österreicher im Schnitt für Wohnen, Energie, Lebensmittel, Körperpflege und Kleidung aus, wie die Konsumerhebung errechnet hat. Das sind um mindestens 170 Euro mehr, als durch die gekürzte Sozialhilfe abgedeckt ist. Das hätte bedeutet: Viel mehr Menschen in Österreich müssen hungern oder auf der Straße leben.
Der Verfassungsgerichtshof kritisiert, dass “Personen aus mannigfaltigen Gründen (Lern- und Leseschwächen, Erkrankungen, Analphabetismus uvm.) nicht in der Lage sein können, ein derart hohes Sprachniveau zu erreichen, aber dennoch am Arbeitsmarkt vermittelbar sein können. Diese Regelung verstößt deshalb gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil es viele Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, für die weder Deutsch- noch Englischkenntnisse auf diesem Niveau erforderlich sind.”