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Polizeigewalt: „Ordnung schaffen“ heißt nicht, alles unterdrücken und Rechte missachten zu dürfen

Die Bilder eines Demonstranten, dessen Kopf von Polizeibeamten unter einen Polizeiwagen gedrückt wurde, ging viral. Es hat auch in Deutschland Diskussionen über Polizeigewalt ausgelöst. Martin Kirsch ist Polizist in Hessen und ist im Vorstand im Verein PolizeiGrün. Er ist überzeugt: „Ordnung schaffen“ darf nicht heißen, jede Unruhe zu unterdrücken – und Rechte von Menschen unverhältnismäßig einzuschränken.

Vor kurzem kam es am Rande einer Demonstration für Klimaschutz in Wien zu Festnahmen durch Polizisten vor Ort. Dabei entstanden teilweise unschöne Bilder, die dank Twitter bis nach Deutschland geschwappt sind und auch hier unter Polizisten zu Diskussionen führten. Ich halte das Vorgehen, das auf diversen Videos zu sehen war, teilweise für unverhältnismäßig, teilweise für fahrlässig bis grob fahrlässig und mit meinem Selbstverständnis als Polizist nicht vereinbar. Nach aller Aufregung ist die Aufarbeitung aber vor allem Sache der Österreichischen Gewalten: Politik, Justiz und Polizei.

„Ordnung schaffen“ darf nicht heißen, alles zu unterdrücken

Einige der Kommentare von meinen Kollegen ließen bei mir den Eindruck entstehen, dass es ihnen nur darum geht, Ordnung herzustellen. Frei nach dem Motto: „Selbst schuld, wenn man an den Rand des Todes kommt. Man muss sich bei der Festnahme ja nicht wehren!“ Das ist nicht meine Auffassung von Polizeiarbeit, und es ist auch nicht die Polizeiarbeit, wie sie ein Rechtsstaat mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung braucht.

Recht und Ordnung bedeutet im juristischen Sinne nicht, dass „Ordnung herrscht“, sprich: dass alle Unruhe unterdrückt wird. Viel mehr bedeutet es, dass die Gesetze, und zwar alle Gesetze, eingehalten werden.

Dazu gehört, quasi als Mutter aller Gesetze, auch die Verfassung, von der sich alle anderen Gesetze ableiten. Beispielsweise die Strafprozessordnung (StPO) oder das Versammlungsgesetz. Beides sind Normen, die der Staatsgewalt deutliche Schranken setzen.

Demonstrieren ist ein Recht, körperlich unversehrt bleiben ist ein Recht

Die Strafprozessordnung macht klar, dass auch Beschuldigte Rechte haben. Sie setzt Grenzen, zum Beispiel, wenn es um das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder um das Sicherstellen eines fairen Verfahrens geht. Wenn man in diese Grundrechte eingreift, gilt es, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Das Versammlungsgesetz stellt die Polizei vor besondere Aufgaben: Sie muss darauf achten, dass durch die Versammlung (z.B. eine Demonstration) keine Gefahren für Andere ausgehen. Aber sie muss auch gewährleisten, dass die Versammlungsteilnehmer ihr Recht ordnungsgemäß wahrnehmen können. Das liest sich vielleicht wie eine banale Selbstverständlichkeit. Ich habe aber manchmal den Eindruck, dass es doch nicht allen klar ist. Dass einige die StPO als lästiges Hindernis sehen und bei Versammlungen vor allem daran denken, den „Unruheherd“ zu kontrollieren. Ich halte diese Haltungen für falsch.

Bedenken sollte man das auch noch an anderer Stelle: Von Polizeiseite werden gerne immer mehr Eingriffsbefugnisse gefordert, um für Sicherheit zu sorgen. Das ist in meinen Augen sehr bedenklich. Denn hier gerät aus den Augen, was die Polizei per Definition auch tun muss: Die Verfassung und die damit einhergehenden Grundrechte achten, wahren und beschützen.

Martin Kirsch, Jahrgang 1983, ist seit 2006 Schutzpolizist im gehobenen Dienst in Hessen. Er ist im Vorstand des Vereins PolizeiGrün aktiv. Seit 2017 ist er im Schichtdienst tätig.

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