Das Bundeskanzleramt muss die von der Opposition eingeforderten Unterlagen an den Ibiza-Untersuchungsausschuss liefern. Das hat am Mittwoch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Nach der Aufforderung der VerfassungsrichterInnen sichert das Bundeskanzleramt die Übermittlung aller geforderten Akten zu.
Da der Bundeskanzler relevante Akten nicht an den U-Ausschuss geliefert hat, wandten sich SPÖ, FPÖ und NEOS an den Verfassungsgerichtshof. Dieser entschied: Fehlende Unterlagen über die Stabsstelle Think Austria müssen ebenso geliefert werden wie die vollständigen E-Mail-Postfächer des Bundeskanzlers, der übrigen Regierungsmitglieder im Bundeskanzleramt sowie mancher Bediensteter des Bundeskanzleramtes.
Think Austria ist jenes Experten-Gremium im Bundeskanzleramt, das Sebastian Kurz eingerichtet hat. Dort saß etwa Markus Braun, der ÖVP-Spender und Ex-Wirecard Chef, gegen den Ermittlungen laufen. Geleitet wird er von Antonella Mei-Pochtler, die vor der Wahl 2017 Österreichs Reichste bei Frühstücken und Expertenrunden zur Unterstützung von Sebastian Kurz versammelte – viele von ihnen spendeten im Wahlkampf für die ÖVP.
Vom VfGH zurückgewiesen wurde der Antrag, bei dem es um die Nachrichten am Mobiltelefon des Kanzlers geht. Dabei geht s aber um keine sachliche Ablehnung, wie die Opposition betont. Im Antrag sein ein Tippfehler passiert, ein falsches Datum angeführt. Das werde man beheben und dann wird der Antrag erneut gestellt.
“Die Akten werden noch heute dem Untersuchungsausschuss übermittelt”, sicherte das Bundeskanzleramt im Gespräch mit der APA zu. Finanzminister Blümel hat hingegen nach der Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes, Unterlagen an den U-Ausschuss zu liefern, so lange gewartet, bis der Bundespräsident einschreiten musste.