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KMU brauchen Reformen: Selbstbehalte streichen, Sicherheiten im Krankheitsfall und weniger Bürokratie

Klein- und Mittelunternehmen (KMU) stehen aktuell vor einigen Herausforderungen.

Karina Stuhlpfarrer Karina Stuhlpfarrer
in Wirtschaft und Finanzen
Lesezeit:5 Minuten
20. Dezember 2024
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Bürokratische Hürden beim Krankengeld, Folgen der COVID-19-Pandemie und hohe Versicherungsleistungen: Österreichs Klein- und Mittelunternehmen (KMU) stehen aktuell vor einigen Herausforderungen. Dabei sind sie eine zentrale Stütze der österreichischen Wirtschaft. Denn KMU beschäftigen 2,4 Mio. Menschen und bringen 60 % der heimischen Wirtschaftsleistung. Seitens des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes werden Forderungen laut, um die KMU mehr zu unterstützen.

Inhalt
92 % aller österreichischer Unternehmen sind KMU oder EPU
KMU beschäftigen 2,4 Mio. Menschen, bringen 60 % der heimischen Wirtschaftsleistung
Schluss mit 20 Prozent Selbstbehalt für Selbstständige
Bürokratische Hürden bei Krankenstand und Krankengeld
Kaum Unterstützung bei Langzeitkrankenstand für Selbstständige
Selbstständige brauchen Reformen bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung
Mehr Fokus auf Qualität und Kleinstunternehmen

Die aktuell vorherrschenden Krisen wie beispielsweise die Inflation und der hohe Anstieg der Energiepreise machen zahlreichen Unternehmer:innen zu schaffen. Daher sollte Österreich besonders in Krisenzeiten einen wirtschaftlichen Fokus auf kleine und mittlere Betriebe legen. Schließlich machen diese 99,8 Prozent unserer marktorientierten Wirtschaft aus und sind somit die zentrale Stütze der österreichischen Ökonomie. Doch gerade in diesen Zeiten stehen Selbstständige vor immer größeren Herausforderungen. Daher ist es notwendig, politische Maßnahmen zu setzen, um Klein- und Mittelunternehmen (KMU) wieder zu stärken und die Bedingungen von Selbstständigen zu verbessern.

92 % aller österreichischer Unternehmen sind KMU oder EPU

Österreichs KMU sind zentraler Bestandteil der Wirtschaft. 2022 zählten rund 601.300 Unternehmen zu den KMU, das sind 99,8 Prozent aller heimischen Unternehmen der marktorientierten Wirtschaft. 92 Prozent aller österreichischen Unternehmen sind Kleinstunternehmen. Davon entfallen 56 Prozent auf Ein-Personen-Unternehmen (EPU) (Betriebe mit einem einzigen Beschäftigen).

KMU beschäftigen 2,4 Mio. Menschen, bringen 60 % der heimischen Wirtschaftsleistung

Im Jahr 2022 erwirtschafteten die KMU Umsätze in Höhe von rund 626 Mrd. Euro. Damit entfielen jeweils fast 60 Prozent der Umsätze sowie der Wertschöpfung der gesamten marktorientierten Wirtschaft auf KMU.  Zudem exportieren 14 Prozent der österreichischen KMU Waren in Drittländer. Gleich viele verkaufen Waren übers Internet. Die KMU sind also eine zentrale Säule der österreichischen Wirtschaft. Im Jahr 2022 gab es rund 601.300 kleine und mittlere Betriebe, die über 2,4 Millionen Arbeitnehmer:innen beschäftigt und rund 54.200 Lehrlinge ausgebildet haben. Besonders die Anzahl der Kleinstunternehmen mit maximal neun Mitarbeiter:innen nahm über die letzten Jahre hinweg stetig zu. Lag die Anzahl dieser im Jahr 2015 noch bei rund 573.000, waren es 2022 bereits rund 678.000 Unternehmen.

Schluss mit 20 Prozent Selbstbehalt für Selbstständige

Die aktuellen wirtschaftlichen Zeiten sind eine besondere Belastungsprobe für Unternehmen. Noch immer gibt es Nachwirkungen von der COVID-19-Pandemie und der Inflation. Die Folge: Steigende Betriebskosten und schwankende Einnahmen. Besonders in dieser Situation wirkt sich der Selbstbehalt von 20 Prozent bei ärztlichen Behandlungen für Selbstständige erheblich aus. Unter einem Selbstbehalt versteht man den finanziellen Anteil, für den die Menschen im Schadenfall selbst aufkommen müssen.

Unternehmer:innen stehen aktuell vor einigen Herausforderungen. Foto: Pixabay
Unternehmer:innen stehen aktuell vor einigen Herausforderungen. Foto: Pixabay

Viele Selbstständige verschieben notwendige Arztbesuche aus Angst vor hohen Kosten, was zu gesundheitlichen Risiken und teureren sowie späteren Behandlungen führen kann. Dies verschärft ihre bereits prekäre finanzielle Situation. Trotz der Versprechungen der Bundesregierung, die Leistungen für Selbstständige anzugleichen, wurden diese nicht umgesetzt. Deshalb fordert der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband die Abschaffung des Selbstbehalts.

Bürokratische Hürden bei Krankenstand und Krankengeld

Besonders wenn es um das Thema Krankenstand und Krankengeld geht, stehen Selbstständige derzeit vor einigen Herausforderungen. Denn sie müssen einige Bedingungen erfüllen, wenn sie während eines Krankenstandes Unterstützungsleistungen von der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS)  beziehen möchten.

Die Ärztin oder der Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Erkrankung bestätigen. Die Meldung dieser Bestätigung muss dann innerhalb von zwei Wochen bei der SVS eingehen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, hat das schwerwiegende Folgen für Selbstständige: Das Krankengeld / die Unterstützungsleistung darf bis zum Zeitpunkt der Meldung nicht ausbezahlt werden. In der Praxis erhalten Unternehmer:innen aufgrund der komplizierten Verfahren oft keine oder nur teilweise Unterstützung, obwohl sie krank sind und nicht arbeiten können.

Um diese Situation zu verbessern, gibt es eine Reihe von Vorschlägen. So könnte etwa die Krankmeldung für Selbstständige vereinfacht und die Regelung für Arbeitnehmer:innen angeglichen werden. Dies würde bedeuten, dass der Krankenstand dann endet, sobald eine Gesundschreibung durch den Hausarzt oder die Hausärztin erfolgt. Somit müssten Selbstständige keine zusätzliche Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit erbringen.

Um während eines Krankenstandes Unterstützungsleistungen beziehen zu können, müssen Selbstständige einige bürokratische Hürden überwinden. Foto: Pixabay.
Um während eines Krankenstandes Unterstützungsleistungen beziehen zu können, müssen Selbstständige einige bürokratische Hürden überwinden. Foto: Pixabay.

Ganz unabhängig davon, wie lange der Krankenstand dauert, sollten Selbstständige ab dem vierten Tag der Erwerbsunfähigkeit eine Unterstützungsleistung erhalten.

Kaum Unterstützung bei Langzeitkrankenstand für Selbstständige

Besonders prekär wird die Situation für Selbstständige bei schwereren und längeren Erkrankungen. Denn Unternehmer:innen erhalten nur für 20 Wochen eine Unterstützungsleistung von gerade einmal 32 Euro pro Tag. Danach gibt es kein Krankengeld mehr. Nach einer Wartezeit von 26 Wochen, in der sie finanziell ganz auf sich alleine gestellt sind, können sie aufgrund derselben Krankheit erneut eine Unterstützungsleistung ansuchen.

Faktisch bleibt Unternehmer:innen damit nur die Wahl zwischen: Gesundheit schützen oder das Unternehmen schützen. Besonders problematisch ist das für Ein-Personen-Unternehmen und Selbstständige mit wenigen Mitarbeiter:innen. Daher fordert der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband, dass die Bezugsdauer von Krankengeld auf 52 Wochen anzupassen. Zudem soll die Wartefrist auf 13 Wochen verkürzt werden, um so die Selbstständigen im Falle einer längeren Krankheit zu entlasten.

Selbstständige brauchen Reformen bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Doch nicht nur hinsichtlich des Krankengeldes gibt es Ausbaubedarf, sondern auch im Hinblick auf die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Die seit Beginn des Jahres 2009 geregelte freiwillige Arbeitslosenversicherung sieht vor, dass Unternehmer:innen innerhalb von sechs Monaten ab Verständigung die bestehende Versicherung in Anspruch nehmen können. Dabei ist die getroffene Entscheidung für acht Jahre bindend. Unternehmer:innen, die sich erst später für das Modell entscheiden, haben frühestens nach diesen acht Jahren die Möglichkeit, Teil der freiwilligen Arbeitslosenversicherung zu sein.

Diese Bindefrist kann für die Selbstständigen allerdings einige Probleme mit sich bringen. Daher sollte ein Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung jederzeit erfolgen können. Es sollte außerdem allen Unternehmer:innen frei stehen, die Versicherung jährlich zu kündigen. Durch niedrigere Beiträge, eine kürzere Bindefrist und eine frühere Einstiegsmöglichkeit kann der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung erheblich vereinfacht und vergünstigt werden.

Ausbaubedarf herrscht auch bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Foto: Pixabay
Ausbaubedarf herrscht auch bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige. Foto: Pixabay

Mehr Fokus auf Qualität und Kleinstunternehmen

Im Jahr 2022 zählten rund 601.300 Unternehmen zu Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in Österreich. Das sind 99,8 Prozent aller heimischen Unternehmen der marktorientierten Wirtschaft. Die KMU sind somit eine zentrale Stütze unserer Wirtschaft. Besonders auch im Hinblick auf die KMU und um diese weiter zu fördern, ist es wichtig, den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken. Das soll mithilfe folgender Maßnahmen geschehen: Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sollten österreichische Kleinstbetriebe stärker berücksichtigt werden. Dabei sollte mehr Wert auf das Best- statt Billigstbieterprinzip gelegt werden. Während beim Billigstbieterprinzip das günstigste Angebot bei einer öffentlichen Ausschreibung automatisch den Zuschlag erhält, ist das beim Bestbieterprinzip anders geregelt. Hier werden neben dem Preis auch andere Kriterien wie Qualität und Regionalität berücksichtigt.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Bekämpfung des Fachkräftemangels. Dies kann durch den Ausbau technischer Schulen sowie einer besseren Förderung der MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) geschehen. Aber auch die Anerkennung von Ausbildungsleistungen aus dem Ausland für Unternehmer:innen mit Migrationshintergrund sollten erleichtert werden.

Die Steuerlast und Flut an Abgaben ist für Selbstständige in Österreich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer weiter gestiegen. Das hatte allerdings ein unfaires Steuersystem zur Folge: Einige wenige haben sich so auf Kosten aller anderen Bürger:innen bereichert. Wichtig ist es daher nun, den Fokus auf die steuerliche Entlastung von KMU zu legen.

Parlament Das Thema "Klein- und Mittelunternehmen" im Parlament

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EU will mit Budget Energie- und Digitalwende finanzieren (Foto: Unsplash/ Alexey Larionov/ Kateryna Hliznitsova, Montage)

Für Digital- und Energiewende: Kommission will, dass Unternehmen Solidarbeitrag ins EU-Budget einzahlen

15. Dezember 2025
Nationalratssitzung vom 10. bis 12. Dezember – So haben die Parteien abgestimmt!

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12. Dezember 2025
Regierung beschließt Sozialtarif für 600.000 Menschen – bezahlt von Energiekonzernen

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12. Dezember 2025

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