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Kürzen bei Obdachlosen und Corona-Härtefällen: ÖVP-Bundesländer setzen türkis-blaue Sozialhilfe extrem um

Kinderrechte

Alina Bachmayr-Heyda Alina Bachmayr-Heyda
in Türkis-Grün
Lesezeit:4 Minuten
20. September 2020
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Schwarz-Blau hat die Mindestsicherung zur Sozialhilfe gemacht – für Bundesländer gibt es keine Mindestbeträge mehr, was die Ärmsten in den ÖVP-geführten Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich noch ärmer macht. Dort bekommen etwa Obdachlose oder Frauen in Frauenhäusern jetzt deutlich weniger, als zum Überleben reicht. Die SPÖ verlangt von der Regierung, das Gesetz endlich zu reparieren – die Regierung hat das nicht vor.

Das Ergebnis der Kürzung der Mindestsicherung durch die schwarz-blaue Regierung 2019 war die Sozialhilfe Neu. Statt Mindestbeträgen zur Existenzsicherung gibt es seither Höchstbeträge für soziale Beihilfen. Es handelt sich dabei um ein so genanntes Grundsatzgesetz, die Bundesländer sind für die Ausgestaltung der Ausführungsgesetze zuständig.

Menschen in Wohneinrichtungen benachteiligt

Im schwarz-blauen Oberösterreich und im türkisen Niederösterreich wurden die Pläne eifrig umgesetzt. So gibt es in Niederösterreich für Menschen mit humanitärem Bleiberecht keine finanzielle Unterstützung mehr. In Oberösterreich trifft es wiederum Menschen in Notschlafstellen oder Frauen in Frauenhäusern, die durch die Sozialhilfe Neu deutsch weniger bekommen.

Birgit Gerstorfer (SPÖ) wünscht sich dringend eine Klarstellung der Regeln. Sie ist in der Proporzregierung im schwarz-blauen Oberösterreich Soziallandesrätin und muss umsetzen, was ÖVP und FPÖ auf Landesebene beschlossen haben. Darunter fällt eben die Kürzung beim gemeinsamen Haushalt, die Notschlafstellen und betreute Wohnformen betreffen: „Landet eine Frau in einem älteren Frauenhaus mit Gemeinschaftsküche, gilt das als ,Haushaltsgemeinschaft‘ und sie bekommt viel weniger“, erklärt Gerstorfer.

„Ich würde mir wünschen, dass der Sozialminister dieses Grundsatzgesetz auf Bundesebene klarer definiert“, sagt Gerstorfer.

Sozialhilfe Neu

Am 25. April 2019 beschloss die schwarz-blaue Regierung die „Sozialhilfe Neu“. Das Gesetz ersetzt die Mindestsicherung und bedeutet für die Betroffenen Kürzungen. Denn der Gesamtbetrag an Einkommen wird auf  885,47 Euro gedeckelt. Abzüge gibt es, wenn man in Lebensgemeinschaften lebt oder dazu verdient. Darunter fallen Unterhaltszahlungen und kleine Nebeneinkünfte, aber auch Spenden oder die 450-Einmalzahlung für Arbeitslose. Selbst Zuschüssen von Land oder Gemeinde werden abgezogen.

Doch wer die Sozialhilfe in Anspruch nehmen will oder muss, der muss zuerst sein gesamtes vorhandenes Vermögen liquidieren: das Auto, das Haus, der gesamte Besitz bis auf „angemessenen Hausrat und einem Maximal-Ersparnis von 5.500 Euro.

Es trifft Arme und Familien

„Was unter Schwarz-Blau passiert ist, ist ein Abbau an sozialer Gerechtigkeit. Gerade einkommenssschwache Familien und Kinder sind davon betroffen“, urteilt Josef Muchitsch. Nach dem Corona-Lockdown treffen die Kürzungen noch viel mehr Familien, in denen die Eltern ihren Job verloren haben, betont Muchitsch. Er fordert von der Regierung dringend eine Reparatur des Gesetzes – „in der größten Wirtschaft- und Sozialkrise der Zweiten Republik“.

Sozialpolitik-Sprecher Josef Muchitsch will das Gesetz endlich reparieren.

Denn konzipiert wurde das Gesetz ursprünglich laut der damaligen Regierung, um „Zuzug in des Sozialsystem“ zu verhindern. Die Regierung kürzte bei Menschen, die bereits unter der Armutsgrenze leben, Familien mit vielen Kindern und Obdachlose. Eine Familie mit vier Kindern verliert durch die Umsetzung der Sozialhilfe Neu in Oberösterreich jeden Monat 373,93 Euro. Ein Obdachloser, der sich in einer Notschlafstelle jede Nacht ein Zimmer mit drei Schicksalsgenossen teilt, hat fast die Hälfte seiner Unterstützung verloren, wie der Falter berichtet.

Weil er als Obdachloser laut Behörden keine Miete zu zahlen hat, verliert er weitere 160,54 Euro. Dabei bezahlt er für sein Bett in der Notschlafstelle 120 pro Monat. Und dafür wird er gleich noch einmal bestraft: Wegen des geteilten Zimmers gilt er nicht als alleinstehend – und wurde von 917,35 auf 642,15 Euro gekürzt. Von ursprünglich über 900 Euro bleiben ihm jetzt 481,61 Euro im Monat. Damit rückt jeder Plan vom sparen für eine Kaution für eine eigene Wohnung in unerreichbare Ferne.

Anschober schiebt Verantwortung zu den Ländern

Doch Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) sieht keine Notwendigkeit für eine Reparatur des Gesetzes.  „Das Land Oberösterreich hat den Spielraum, näher festzulegen, unter welchen besonderen Umständen es sich nicht um eine Haushaltsgemeinschaft handelt“, heißt es dem Ministerium. Eine Änderung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes sei im türkis-grünen Regierungsprogramm nicht vorgesehen.

Der grüne Koalitionspartner konnte die schwarz-blaue Gesetzgebung in den Koalitionsverhandlungen nicht rückgängig machen. Von Markus Koza, dem grünen Sozialsprecher, heißt es gegenüber dem Ö1-Morgenjournal, die Bundesländer haben Spielraum und könnten die Sozialhilfe freier ausgestalten – auch wenn das Gesetz „bei Weitem nicht vollkommen“ sei.

Das überlässt die darauf angewiesenen Menschen der Willkür. Denn wer in Wien, Salzburg oder Vorarlberg lebt, kann mildere Beurteilungen erwarten als jene in Niederösterreich – zumindest vorerst. Die Steiermark will entsprechende Gesetze noch diesen Herbst beschließen.

Rudolf Anschober bei einer der Pressekonferenzen zur Corona-Krise. Sozialpolitik und Sozialhilfe waren dabei kein Thema. Foto: BKA Andy Wenzel.

Dass es nun an den Ländern liegt, in denen Sozialpolitik noch einen Stellenwert hat, die von der Regierung „verbockte“ Maßnahme auszubügel, kritisiert der rote Sozialsprecher scharf.

„Die Sozialpolitik braucht nicht Spielräume, sondern klare, gesetzliche Regelungen, damit dieser Fleckerlteppich an Regelungen bei den Schwächsten in unserer Gesellschaft nicht Schule macht“, fordert Muchitsch. „Kein Kind sucht sich in Vorarlberg, Oberösterreich oder der Steiermark aus, ob es in einer reichen oder einer armen Familie aufwächst.“

Verfassungsgerichtshof erneut am Zug

Eine betroffene Familie hat ihren Fall nun vor den Verfassungsgerichtshof gebracht. Der soll für Klarheit sorgen. Dieser hat das Grundsatzgesetz der Regierung nach Klage der SPÖ schon in ihren Kernpunkten aufgehoben. Er hat die damalige Regierung zur Reparatur aufgefordert – bis jetzt ist auch unter Türkis-Grün nichts passiert.

2019 hat der VfGH die Staffelung der Beiträge für Kinder gekippt: Der Höchstsatz für erste Kind war 25 Prozent, für das zweite Kind 15 Prozent und für das dritte und jedes weitere Kind 5 Prozent des Richtsatzes der Eltern. Ab dem dritten Kind war ein Maximalbetrag von 48 Euro pro Monat vorgeschrieben.

Auch, dass der Erhalt an die Deutschkenntnisse gekoppelt war, wurde gekippt. Wer weniger als das B1-Niveau vorweisen kann, bekommt ein Drittel weniger. Zum Vergleich: In Österreich ist das Matura-Niveau für Englisch B1. Der Verfassungsgerichtshof erklärte die Regelung für verfassungswidrig. Sie traf nicht nur Menschen mit anderer Erstsprache, sondern auch Analphabeten oder Menschen mit Lernschwäche.

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Norbert Krammer
Norbert Krammer
1. September 2020 11:48

Sehr deutlich hat sich gezeigt, dass der Beschluss des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes ein großer Fehler und Irrtum war, der Verfassungsgerichtshof hat ja ein wenig korrigiert und die Ausführungsgesetze folgen erst. Doch es ist jetzt schon sichtbar, dass die weitere Umsetzung nur Probleme und Nachteile bringen wird, daher sollte die Energie in eine bundesweit einheitliche, verbesserte Mindestsicherung gesteckt werden.
Weiter ausgeführt in dem Beitrag: https://vertretungsnetz.at/fileadmin/user_upload/5a_SERVICE_Wir_in_der_OEffentlichkeit/MB_2020/2020-09_rundbrief_Krammer_Verbesserte-Mindestsicherung.pdf

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SP-Wähler
SP-Wähler
28. August 2020 09:13

Sie sprechen hier ein paar sehr traurige Tatsachen an; Dennoch, gerade was die Steiermark betrifft, sollte sich die SPÖ selbst an der Nase nehmen. Denn dort ist sie eine traurige Vorreiterin in Sachen Einsparungen bei den Ärmsten. Sie war es, die die Wohnbeihilfe in den letzten Jahren massiv gekürzt hat, was vor allem PensionistInnen und Alleinerzieherinnern am härtesten trifft. (https://derfunke.at/aktuelles/oesterreich/10506-steirische-landesregierung-kuerzt-wohnbeihilfe-und-mindestsicherung)
Ich verstehe schon, „Kontrast“ ist dazu da, Spins zu erzeugen und den politischen Gegnern was entgegenzusetzen, dennoch ist es eine Schande, wozu sich die SPÖ in der Steiermark im Zuge der sog. „Reformpartnerschaft“ hat hinreissen lassen. Bei der nächsten Wahl wird es nicht besser ausgehen, weil eine Besserung der Sozialpolitik in der Steiermark, geführt durch eine SPÖ-Politikerin, nicht in Sicht ist. Da kann man dann argumentieren und Spins drehen wie man will – die Leute haben immer weniger Geld und die SPÖ macht mit. Bevor ich mich als sozialistisch denkender Mensch in so eine Koalition begebe, verzichte ich auf die paar Posten und gehe in Opposition, wo ich mich konsolidieren kann.
Die SPÖ ist eine Partei, die immer nur durch Taten honoriert wurde und derer gab es in der Vergangenheit mehr als genug – durch PR ist es der SPÖ noch nie gelungen was zu reissen, das kann die ÖVP und mit Abstrichen die FPÖ.

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Privatstiftungen sollten ursprünglich einem gemeinnützigen Zweck dienen, etwa in den Bereichen Soziales, Bildung oder Kultur. Doch heute sind sie vor allem ein beliebtes Werkzeug, um Vermögen zu sichern und Steuern zu vermeiden. Sie sind besonders beliebt bei den Reichsten der Reichen – auch weil sie kaum von den Steuerbehörden kontrolliert werden. Zitat: Privatstiftungen sind eine Rechtsform, die beinahe ausschließlich von den Reichsten der Reichen genutzt wird. 40 Prozent aller Privatstiftungen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der 60 reichsten Familien. Sie werden von Superreichen benutzt, um ihr Vermögen vor Steuerbehörden zu verschleiern. Auch deshalb weil drei Viertel aller Privatstiftungen überhaupt noch nie von den Steuerbehörden kontrolliert worden sind. Stephan Pühringer

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Privatstiftungen sollten ursprünglich einem gemeinnützigen Zweck dienen, etwa in den Bereichen Soziales, Bildung oder Kultur. Doch heute sind sie vor allem ein beliebtes Werkzeug, um Vermögen zu sichern und Steuern zu vermeiden. Sie sind besonders beliebt bei den Reichsten der Reichen – auch weil sie kaum von den Steuerbehörden kontrolliert werden. Zitat: Privatstiftungen sind eine Rechtsform, die beinahe ausschließlich von den Reichsten der Reichen genutzt wird. 40 Prozent aller Privatstiftungen befinden sich im unmittelbaren Umfeld der 60 reichsten Familien. Sie werden von Superreichen benutzt, um ihr Vermögen vor Steuerbehörden zu verschleiern. Auch deshalb weil drei Viertel aller Privatstiftungen überhaupt noch nie von den Steuerbehörden kontrolliert worden sind. Stephan Pühringer

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