Der Amoklauf in Graz hat eine Debatte über strengere Waffengesetze in Österreich ausgelöst. Denn Studien belegen: strengere Waffengesetze führen zu weniger Gewaltdelikten. Bisher war das Waffengesetz in Österreich alles andere als streng. Fast nirgends in der EU kam man so leicht an eine Waffe wie hierzulande. Experten schätzen, dass in Österreich rund 2,5 Millionen Waffen im Umlauf sind – die meisten davon legal, viele auch illegal. Das ändert sich nun. Denn die Regierung verschärft das Waffengesetz. Es kommen höhere Alterslimits, strengere psychologische Tests und längere „Abkühlphasen“.
In Österreich gibt es extrem viele Schusswaffen. Laut einer Schätzung des Small Arms Survey, einer renommierten Forschungsstelle für Waffenbesitz weltweit, befinden sich hierzulande rund 2,5 Millionen Schusswaffen im Umlauf – das entspricht etwa 30 Waffen pro 100 Einwohner. Diese Zahl beinhaltet alle Waffen: sowohl registrierte, als auch eine Schätzung für alle Waffen, die illegal im Umlauf sind. Damit zählt Österreich zu den Ländern mit der höchsten Waffendichte Europas. Die Zahlen stammen aus dem Jahr 2018.
Laut offiziellen Daten des Innenministeriums – ohne Schätzung für alle illegalen Waffen – waren im Jahr 2025 exakt 1.518.873 Waffen legal registriert, verteilt auf 374.141 Personen – Bei etwa 9 Millionen Einwohner:innen ergibt das etwa 17 registrierte Waffen pro 100 Einwohner. Der Unterschied zur Schätzung des Small Arms Survey zeigt eine erhebliche Dunkelziffer.
Zum Vergleich: In Deutschland und Frankreich gibt es laut der Small Arms Survey jeweils rund 19 bis 20 Waffen pro 100 Einwohner – sowohl registrierte als auch illegale. Österreich liegt mit seinen rund 30 Waffen pro 100 Personen also deutlich darüber – sowohl absolut als auch relativ zur Bevölkerungsgröße.
2022 wurden etwa 305 Gewaltstraftaten mit Schusswaffen erfasst. Zum Vergleich: In Deutschland gab es 2023 rund 9.106 Straftaten mit Schusswaffen. Pro Kopf liegt Österreichs Waffenkriminalität damit deutlich unter anderen EU-Ländern, wie Deutschland. Auch tödliche Delikte mit Schusswaffen sind eher selten: In zehn Jahren wurden in Österreich insgesamt nur 170 Morde mit Schusswaffen verübt – davon ein Drittel mit legalen, zwei Drittel mit illegalen Waffen.
Waffenbesitz in Österreich: Hürden im EU-Vergleich niedrig
Warum gibt es in Österreich so viele Waffen? Ein Grund liegt in der lange liberalen Gesetzeslage. Bislang gilt: Ab 18 Jahren darf praktisch jeder und jede in Österreich eine Waffe besitzen und das Mit-sich-führen ist nur dann reguliert, wenn man damit in der Öffentlichkeit unterwegs sein will. Die genauen Regelungen unterscheiden sich nach Art der Waffe.
Langwaffen – Gewehre & Schrotflinten
Für Langwaffen (Kat. C und D, z.B. Jagdgewehre, Schrotflinten) genügt in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren, ein EU-Wohnsitz und es darf natürlich kein aktuelles Waffenverbot bestehen. Nach einem dreitägigen Bescheid („Abkühlphase“) kann jeder 18‑Jährige ungehindert eine Langwaffe erwerben. Das Innenministerium weist selbst aus, dass viele Jagd- und Sportgewehre (Kat. C) frei besitzbar sind und nur registriert werden müssen. Der Waffenhändler Markus Schwaiger beschreibt diesen Zustand so: „Jeder mindestens 18-jährige EU-Bürger mit Wohnsitz in Österreich, gegen den kein Waffenverbot verhängt wurde, darf bestimmte Gewehre nach mehrtägiger Wartefrist und Registrierung kaufen“.
In der ZIB 2 vom 10. Juni 2025 kritisiert selbst Schwaiger, dass es in Österreich kaum Einschränkungen für den Besitz von Langwaffen gibt: Ihm sind die liberalen Waffengesetze „für eine Waffe – einen Gegenstand, der einzig und allein dazu bestimmt ist, Schüsse abzugeben – ein bisschen mager“.
Kurzwaffen – Pistolen & Revolver
Etwas strenger geregelt ist der Erwerb von Kurzwaffen (Kategorie B, z. B. Pistolen oder Revolver). Hierfür braucht man eine Waffenbesitzkarte (berechtigt nur zum Besitz einer Waffe) oder einen Waffenpass (berechtigt zum Gebrauch einer Waffe). Dazu sind ein psychologisches Gutachten und ein offizieller Nachweis notwendig, dass man mit Waffen sachgemäß umgehen kann. Solche Nachweise werden von der Polizei, aber auch von Schützenvereinen und Waffenhändlern vergeben.
Doch selbst diese Hürden gelten im EU-Vergleich als relativ niedrig. Wie Euronews berichtet, ist in Österreich sogar Selbstverteidigung ein legitimer Grund für einen Waffenpass – in vielen anderen EU-Ländern ist das ausgeschlossen.
Der Test, der für das psychologische Gutachten absolviert werden muss, gilt außerdem als veraltet. Experten kritisieren, dass so gut wie jeder den Test bestehen würde. Die Durchfallquote liegt nur bei etwa fünf Prozent. Der Amokläufer von Graz hat den Test beispielsweise bestanden, obwohl er bei der Stellung aus psychologischen Gründen untauglich war.
Auch Menschen mit Waffenverbot kommen bislang leicht an Waffen
Ein besonders kritischer Punkt ist der Privatverkauf. Frei verkäufliche Gewehre (Kat. C) dürfen von Privatpersonen ohne Händler oder Kontrolle weitergegeben werden – die einzige Verpflichtung: Der Käufer muss die Waffe innerhalb von sechs Wochen registrieren. Ob er das wirklich tut, wird derzeit nicht kontrolliert. Theoretisch könnten also auch Personen mit bestehendem Waffenverbot im Privaten an Gewehre gelangen.
Diese Gesetzeslücke nutzte etwa der 18-jährige Österreicher, der im September 2024 mit einem Repetiergewehr auf das israelische Generalkonsulat und das nahe gelegene NS-Dokumentationsarchiv in München schoss. Der Schütze stand bereits seit einem Jahr im Visier des österreichischen Verfassungsschutzes und war mit einem aufrechten Waffenverbot belegt. Trotzdem konnte er in Österreich die Waffe nur einen Tag vor der Tat privat kaufen.
Schon damals wunderten sich deutsche Journalist:innen über die österreichischen Gesetze:
“Ich verstehe nicht so ganz, warum das österreichische Waffenrecht an der Stelle so relativ liberal ist”, sagte etwa ARD-Terrorismus-Experte Holger Schmidt.
Das Erben von Waffen bleibt oft unbemerkt
Beim Erben von Waffen gibt es eine ähnliche Grauzone. Wer etwa ein Gewehr (Kategorie C) erbt, muss dieses zwar innerhalb von sechs Monaten registrieren – doch ob das tatsächlich passiert, wird kaum überprüft. Eine Kontrolle, ob der Erbe überhaupt berechtigt ist, die Waffe zu besitzen, findet in der Praxis selten statt. Möchte ein Erbe eine Kurzwaffe (Kategorie B) behalten, muss die erforderliche Berechtigung nachgewiesen werden. Der Nachweis an die Behörde muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Aber auch hier ist es möglich, dass Waffen über Jahre unbemerkt im Nachlass bleiben, ohne dass jemand die Behörden informiert – etwa weil sie nie ins Zentrale Waffenregister eingetragen wurden.
Vergleich mit anderen EU-Ländern: Österreich sticht mit besonders liberalen Waffengesetzen heraus
Im Vergleich zu Deutschland oder Frankreich ist Österreichs Regelwerk besonders locker. In Deutschland braucht man für nahezu jede Waffe eine Genehmigung, inklusive eines Bedürfnisnachweises, einer regelmäßigen Schießpraxis und umfassender Prüfungen. Ein Waffenpass zur Selbstverteidigung ist dort praktisch nicht mehr zu bekommen. Auch Frankreich verlangt für die meisten Waffenarten ein Genehmigungsverfahren, Atteste und polizeiliche Zustimmung. De facto gelten also in beiden Ländern fast durchgehend Waffenbesitz- und Trageverbote für Zivilisten.
Starke heimische Waffenindustrie
Österreich ist auch ein bedeutender Waffenexporteur. Weltweit bekannt sind Firmen wie Glock (Pistolen) oder Steyr Mannlicher (Jagdbüchsen). Laut eines Berichts des EU-Rats exportierte Österreich 2021 allein in einer Kategorie Waffen im Wert von 306 Millionen Euro. Kein EU-Land exportierte mehr in dieser Kategorie. Bei Handfeuerwaffen könnte Österreich laut profil sogar Export-Weltmeister sein. Genau weiß man das allerdings nicht. Denn transparente Informationen über Waffenexporte gibt es nur dort, wo die EU sie vorschreibt. Fakt ist aber: Österreichische Waffen sind auf allen Kontinenten im Einsatz. Jeder dritte US-Polizist trägt eine Glock-Pistole und in Tunesien schießen die Streitkräfte mit Steyr-Sturmgewehren.
Diese Exporte stehen zunehmend in der Kritik: 2021 lieferte Österreich nach eigenen Berichten Schusswaffen und Munition im Wert von 1,7 Millionen Euro nach Russland, obwohl die EU Rüstungsexporte in Krisengebiete verbietet. Die Verträge waren offenbar noch vor 2014 geschlossen worden. Erst mit Kriegsbeginn wurde die Lieferung gestoppt.
Lobbying von Waffenkonzernen?
Kritiker sehen einen Zusammenhang zwischen dem Erfolg der heimischen Waffenindustrie und den liberalen Gesetzen zum Waffenbesitz. Konkrete Beweise für erfolgreichen Lobbyeinfluss der Waffenbranche sind allerdings selten. Bekannt ist aber, dass in Österreich Interessenvereinigungen wie die Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht (IWÖ) agieren. Auf ihrer Homepage gibt die IWÖ an, “für ein liberales, sparsam vollziehbares und leicht verständliches Waffengesetz” einzutreten. Denn dem legalen Waffenbesitz drohe seit dem EU-Beitritt und der seither geltenden EU-Waffenrichtlinie “Gefahr”.
Die 1996 beschlossene Reform der EU-Waffenrichtlinie hat die IWÖ laut eigener Angabe aktiv beeinflusst. Auf ihrer Homepage schreibt sie:
“Viele unserer Funktionäre haben dann [1996] bei der Neugestaltung des EU-konformen Waffenrechtes mitgewirkt und dabei das Schlimmste verhindert. So ist das Waffengesetz 96 trotz vieler Kritikpunkte einigermaßen liberal und bürgerfreundlich geblieben.”
Auch der Einfluss der Waffenlobby auf nationale oder Landesgesetze in Österreich wird immer wieder kritisiert. So kritisierte zum Beispiel die Grünen-Politikerin Helga Krismer und der Tierschützer Martin Balluch, die niederösterreichische Landesregierung habe 2018 bei einem Entwurf der Jagdgesetz-Novelle dem „Druck der Gatterjagdlobby massiv nachgegeben“ und das Gesetz dadurch verwässert. Laut Balluch war die Jagdlobby “zu mächtig”.
Alle Parteien – außer der FPÖ – für strengere Regeln
Nach dem tragischen Amoklauf in Graz, bei dem ein ehemaliger Schüler legal erworbene Waffen benutzte, forderten viele Politiker:innen strengere Gesetze beim Waffenbesitz in Österreich. Bundespräsident Alexander Van der Bellen sagte, man müsse überlegen, „ob das Waffengesetz geändert werden muss“. Auch für den SPÖ-Sicherheitssprecher Max Köllner sind die aktuell liberalen Gesetze unverständlich: „Es leuchtet doch niemandem ein, dass es in Österreich für einen 18-Jährigen leichter ist, eine Schrotflinte zu kaufen, als für einen Zehnjährigen, den Fahrradführerschein zu bekommen.“ Das betonte er gegenüber dem Standard. Noch im Juni stimmten – mit Ausnahme der FPÖ – alle Parteien für das Vorhaben, die Waffengesetze zu verschärfen. Im September 2025 wird die Regierung eine Reihe an Maßnahmen beschließen. Hier ein Überblick.
Diese Maßnahmen beschließt die Regierung – rückwirkend bis Juni
In Zukunft soll es nicht mehr möglich sein, dass sich jemand wie der Täter von Graz – trotz psychologischer Auffälligkeiten bei der Musterung – zwei Waffen anschaffen kann. Bald soll gelten: Werden psychologische Auffälligkeiten bei der Stellung oder anderswo festgestellt, wird der Person künftig ein Waffenverbot auferlegt. Um das umsetzen zu können, schafft man einen neuen Informationsfluss, der bislang nicht existierte. Denn nach der aktuellen Gesetzeslage durfte das Bundesheer seine Einstufung einer Person als untauglich zum Dienst an der Waffe nicht mit zivilen Behörden teilen. Grund dafür sind Datenschutzregelungen. In Zukunft werden die Ergebnisse der psychologischen Untersuchung für Waffenbehörden zugänglich sein.
Außerdem wird das waffenpsychologische Gutachten überarbeitet, ausgeweitet und verschärft. Etwa durch ein verpflichtendes mehrstufiges waffenpsychologisches Gutachten. Auch das Mindestalter für den Waffenerwerb wird angehoben und die „Abkühlphase“ von bisher drei Tage auf vier Wochen verlängert. Die wichtigsten Eckpunkte des neuen Gesetzes:
- Erhöhung des Mindestalters für den Besitz von Kurzwaffen wie Pistolen und Revolver (Kategorie B) auf 25 Jahre und Langwaffen wie Gewehre (Kategorie C) auf 21 Jahre.
- Einführung einer vierwöchigen Abkühlphase beim Ersterwerb jeder Schusswaffe.
- Psychologische Tests: Überprüfung der Zuverlässigkeit und verschärftes, mehrstufiges waffenpsychologisches Gutachten vor Erwerb einer Schusswaffe – und ein weiteres Mal nach fünf Jahren.
- Wiederkehrende Überprüfungen: Alle Waffenbesitzer:innen werden automatisch alle fünf Jahre auf ihre „Verlässlichkeit“ (einschließlich psychologischer Merkmale) überprüft und müssen eine Nachschulung nachweisen können (Waffenführerschein).
- Erweiterung auf Waffen der Kategorie C (Manuell zu ladende Waffen wie z.B. Schrotflinten, Repetierbüchsen, Langwaffen): Auch für solche Waffen wird nun künftig eine Waffenbesitzkarte notwendig sein. Diese sind somit voll umfassend von den neuen verschärften Regeln beim Erwerb einer Waffe umfasst.
- Eingeschränkte Waffenverkäufe: Privater Waffenverkauf darf nur über registrierte Händler abgewickelt werden.
- Verhängung eines (vorläufigen) Waffenverbots bei Ermittlungen wegen gefährlicher Delikte und Gewaltverbrechen sowie bei Ermittlungen wegen möglicher Straftaten im nahen privaten Umfeld, insbesondere in der Partnerschaft oder Familie, sowie bei Betretungs- und Annäherungsverboten.
- Verbesserter Datenaustausch zwischen Behörden insbesondere Nutzung von Stellungsergebnissen bei der Verlässlichkeitsprüfung sowie erweiterte Meldepflichten an die Waffenbehörde (z.B. auch der Verkehrsbehörden).
- Verstärkter Kampf gegen illegalen Waffenhandel: Der Begriff der Waffe wird erweitert und umfasst jetzt z.B. auch Griffstücke und andere, nicht unter Druck stehende Teile. Mehr dazu gibt es hier.
Die neuen Regelungen werden für alle Erstanträge einer Waffenbesitzkarte gelten und zwar auch rückwirkend: Alle B-Waffenbesitzer:innen, denen seit 1. Juni 2025 eine Waffenbesitzkarte neu ausgestellt wurde, müssen dennoch die verschärften psychologischen Tests nachholen. Bei C-Waffen erstreckt sich die Rückwirkung sogar auf zwei Jahre vor Kundmachung. Alle, die in diesem Zeitraum eine C-Waffe neu erworben haben, müssen das neue strengere Antragsprozedere nachholen.
Schärferes Waffengesetz: Ansturm auf Waffengeschäfte
Waffen per App kaufen? Wie Telegram zur Extremismus-Gefahr beiträgt
Der Artikel erschien am 13. Juni 2025 und wurde am 5. September 2025 aufgrund der bevorstehenden Gesetzesänderung aktualisiert.
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Mehr zu dem Thema gibt es hier.
Ich bin mir nicht sicher, ob allein eine Neureglementierung des Kaufes von Waffen zur Lösung des Problems des unkontrollierten Waffenbesitzes beiträgt. Nicht außer Acht zu lassen sind jene Waffen, die im Wege von Erbschaften den Besitzer wechseln. Mir ist nicht bekannt, ob bei Verlassenschaftsabhandlungen der Besitzwechsel von Behörden registriert bzw. begleitet wird.
Es lässt sich auch anders rechnen auf 100 Einwohner kommen 4,1 Einwohner mit einer oder mehreren Schusswaffen. Ob eine Person eine oder mehrere Schusswaffen besitzt, verschärft oder reduziert die Gefahrenlage kaum.
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Der Artikel wird peinlich in Österreich kommen auf 100.000 Einwohner 3,3 Straftaten mit Schusswaffen, in Deutschland sind es 10,7 somit mehr als 3 mal so viel.
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Ich mag keine Schusswaffen, von daher lehne ich es ab, was ich aber genau so ablehne, Statistiken und Fakten so zu verdrehen und zu verzehren das daraus Fake wird. Mit so etwas ist niemanden geholfen, im Gegenteil, das ist Öl ins Feuer jener die für liberale Waffengesetzte sind.
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Genau genommen müsste die Statistik auch noch Todesfälle durch Schusswaffen aufgenommen werden, allerdings wird auch daraus nichts, weil in Deutschland wesentlich mehr Menschen durch Schussabgabe durch Polzisten verstarben als in Österreich. Wenn man sich dann noch Schweden ansieht, dann ist die Situation so das in Österreich eigentlich nur marginaler Handlungsbedarf besteht.
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Meine konkreter Vorschlag ist, und so geht er auch an das Finanzministerium, eine Waffenerwerbssteuer in der Höhe von 2.000 bis 5.000 Euro, eine monatliche Waffenbesitzgebühr von 200 bis 500 Euro, sowie bei illegalen Waffenbesitzt eine Pauschale Gebühr von 50.000 Euro. Der Österreicher ist viel zu geizig, was dazu führt das der Großteil der Waffen von selbst verschwinden wird. Bei diversen Berufsgruppen und in besonders begründeten Ausnahmefällen könnte eine auf 3 bis 5 Jahre befristet Waffenbefreiungsgebühr eingeführt werden, die regelmäßig neu beantragt werden muss.
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Den Waffenschein betreffend, 20 Stunden Psychotherapie vorab, eine umfangreiches psychologisches Gutachten und 240 Stunden Ausbildung, die Hemmschwelle ist derart hoch das es für die meisten vollkommen unattraktiv wird, von dem abgesehen das sich diesen Luxus auch nur die wenigsten leisten werden können.
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Jetzt könnte man einwenden das das etwas für reiche ist, stimmt, allerdings tendiert diese Bevölkerungsschicht eher wenig zu Gewalttaten mit Todesfolge, schließlich will man sich sein schönes Leben nicht versauen. Diese Personengruppe findet sich vorwiegend in der Wirtschaftskriminalität wieder.