Die Wahlkampfkosten der ÖVP haben 13 Millionen Euro im Kurz-Wahlkampf 2017 betragen. Gesetzlich erlaubt sind sieben Millionen – die ÖVP hat die Obergrenze damit um fast das Doppelte überschritten. Jetzt droht der Partei eine Strafe von bis zu einer Million Euro. Dabei haben Sebastian Kurz und Wahlkampf-Mangerin Elisabeth Köstinger bis zuletzt beteuert, sich bei der Wahlkampf-Finanzierung an alle Regeln zu halten. Und damit die Wähler getäuscht.
Wie hält es die ÖVP mit der Obergrenze für Wahlkampf-Ausgaben? Der Kurz-Wahlkampf wirkt teuer, die Frage wird daher im Sommer und Herbst 2017 mehrmals gestellt.
“Wir halten uns an alle Regelungen, die es derzeit gibt”, beteuert Kurz am 27.9. bei einer Pressekonferenz, als er auf seine Ausgaben im Wahlkampf angesprochen wird. Das ist nicht einmal drei Wochen vor der Wahl.
Die Obergrenze für Wahlkampf-Ausgaben liegt in Österreich bei 7 Millionen Euro pro Partei. Konkret gilt die Obergrenze ab einem Stichtag vor der Wahl bis zum Wahltag – 2017 waren das der 25. Juli und der 15. Oktober. Überschreiten Parteien diese Grenze, müssen sie Strafen bezahlen – in der Höhe von bis zu 20 Prozent des Überschreitungsbetrages.
Die ÖVP hat in diesem Zeitraum 2017 satte 13 Millionen Euro ausgegeben. Also fast doppelt so viel Geld wie gesetzlich erlaubt. Vermutlich nicht in den 13 Millionen enthalten sind Kosten, die noch vor dem Stichtag für den Wahlkampf ausgegeben wurden:
“Tatsächlich hat der Wahlkampf ja bereits mit dem Obmannwechsel der ÖVP Mitte Mai 2017 begonnen. Und es wurden schon ab diesem Zeitpunkt Inserate geschaltet und ab Juni Plakate affichiert”, sagt der Experte für Parteienfinanzierung Hubert Sickinger.
Strafzahlung von bis zu einer Million
Die Strafzahlung für ÖVP könnte sich auf bis zu einer Million Euro belaufen. Geld war und ist jedoch dank großzügiger Großspender vorhanden: Konzern-Manager, Immobilien-Unternehmer und Hobby-Jäger – sie alle haben Sebastian Kurz im Wahlkampf mit ihrem Geld unterstützt. 2,1 Millionen Euro hat Kurz von Großspendern bekommen. Der größte Geldgeber war Stefan Pierer: Er hat der ÖVP über 436.000 Euro gespendet.
Zahlen muss übrigens auch die FPÖ: Sie hat 3,7 Millionen Euro zu viel ausgegeben. Dem ÖVP-Koalitionspartner droht damit eine Strafe von mehreren hunderttausend Euro.
Wer mehr ausgibt, verzerrt den Wettbewerb – das ist demokratiegefährdend
Mit der Wahlkampfkosten-Obergrenze verfolgt der Gesetzgeber ein Ziel: einen fairen Wettbewerb zwischen wahlwerbenden Parteien sicherzustellen. Denn wenn eine Partei unendlich Geld ausgeben darf, geht es bei Wahlkämpfen irgendwann nicht mehr um einen Wettbewerb von Ideen und Lösungen, sondern um einen Wettlauf um Sponsoren. Und dann droht, dass mithilfe großer Spenden auch politisch Einfluss genommen werden kann. “Wer das Gold hat, macht die Regeln”, hat es Frank Stronach im Wahlkampf 2013 formuliert. Das gefährdet die Demokratie.
Nur zwei Wochen vor der Wahl: Köstinger schwindelt über ÖVP-Ausgaben
Dass die ÖVP dank Großspender über ein riesiges Wahlkampfbudget verfügt, ist schon im Sommer 2017 bekannt. Mal ist von “bis zu 15 Millionen” die Rede (Österreich, 30. Juli 20179, mal von “mindestens 12 Millionen” (Österreich, 13. August 2017). Doch wie hoch das zur Verfügung stehende Budget auch ist: Dass nur 7 Millionen ausgegeben werden dürfen, war allen Beteiligten der ÖVP klar.
Ende September, etwa zwei Wochen vor dem Wahltag, spricht Elisabeht Köstinger – damals ÖVP-Generalsekretärin, heute Ministerin – die Wahlkampfkosten an. Im Zuge einer Präsentation von ÖVP-Wahlpalakten verspricht sie vor Medien:
„Wir haben klar gesagt, dass wir planen die Wahlkampfkosten-Obergrenze einzuhalten und sie liegt bei uns bei sieben Millionen Euro. Und wir sind sehr gut im Plan.“ (Elisabeth Köstinger bei der Präsentation von ÖVP-Wahlplakaten, ATV aktuell, 28.9.2017)
Das würde bedeuten, bis Ende September hätte die ÖVP weniger als 7 Millionen ausgegeben – und binnen weniger als drei Wochen die restlichen 6 der 13 Millionen. Das scheint wenig plausibel. Wahrscheinlicher ist, dass Köstinger damals über die tatsächlichen Ausgaben geschwindelt hat.
Wahlkampfkosten: Schon vor dem Wahltag die Ausgaben offen legen?
“Ein Gesetz, das alle brechen, die dazu in der Lage sind: möglicherweise korrekturwürdig“, schreibt der Standard-Redakteur Sebastian Fellner auf Twitter. Änderungsbedarf hat auch der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger festgestellt. Er ist Experte für Parteienfinanzierung in Österreich. Gemeinsam mit KollegInnen hat er auf die Mängel der Wahlkampfkosten-Regelung hingewiesen:
“In vielen Staaten sind Parteien längst verpflichtet, bereits eine Woche vor dem Wahltag Details zur Wahlkampffinanzierung – sowohl Einnahmen als auch Ausgaben betreffend – in einer vorläufigen Offenlegung zu publizieren“, schreiben Sickinger und die Initiative #EchteTransparenz.
Wählerinnen und Wähler sollen sich dadurch ein besseres Bild von den Parteien machen können. Wenn Parteien besonders viel ausgeben, um mit Plakaten, Werbung und Give aways auf Stimmenfang zu gehen, sollten es die Wähler wissen. Und Behauptungen wie jene von Elisabeth Köstinger könnten als Lügen aufgedeckt werden.
Der Journalist Martin Thür hat für 2017 ausgerechnet, wie viel die ÖVP und andere Parteien pro Stimme ausgegeben haben:
Zum Weiterlesen:
Das ist die Spendenliste von Sebastian Kurz im Wahlkampf 2017 (Kontrast)
Das mit der Strafe tut der ÖVP, die derzeit im Geld der Industriellen, Aktiengeier und Bankster schwimmt, sicher nicht weh. Die lassen es sich was kosten, damit die ÖVP deren gekaufte Politik macht und damit ihnen haufenweise Geld zukommen lässt bzw. Steuern erspart. Man denke nur an die Finanztransaktionssteuer, die es nicht geben wird. usw. usw. usw.
überhaupt noch Fotos veröffentlicht. Ignoriert es einfach!
(Ich akzeptiere die Privacy Policy nicht!)
Mir wird auch übel, aber es ist ja Halloween, da passt das Bild.