Pressefreiheit bedeutet das Recht aller Journalist:innen und Medienbetreiber, frei von Zwang, Einschränkung und Zensur ihrer journalistischen Arbeit nachzugehen. Das gilt für alle medialen Erzeugnisse, egal ob Internet, Fernsehen, Radio, Printprodukte oder auch Nachrichtenagenturen. Der Staat kann für diese Pressefreiheit als Garant dienen oder selbst zur Zensur greifen. Aber auch Medienbesitzer und finanzielle Zwänge können die Freiheit der Berichterstattung beschränken. Pressefreiheit einfach und kurz erklärt.
Der Staat als Garant oder Zensor
Unter Pressefreiheit versteht man das Recht aller Medienbetreibenden und JournalistInnen, frei von Zwang, Einschränkung und Zensur ihrer journalistischen Arbeit nachzugehen. Das gilt für alle medialen Erzeugnisse, egal ob Internet, Fernsehen, Radio, Printprodukte oder auch Nachrichtenagenturen. Die Freiheit oder die Einschränkung, eine Sichtweise oder Meinung frei publizieren zu dürfen, bezieht sich dabei auf den Staat. Der Staat kann Pressefreiheit garantieren oder gar fördern. Er kann aber auch Druck auf die Medien oder gar Zensur ausüben. Diese relative Freiheit eines Mediums von staatlicher Einflussnahme nennt man auch “äußere Pressefreiheit“.
Wieviel Freiheit der Staat der Presse jeweils gibt, ist natürlich relativ, weil es auf die Verfasstheit des jeweiligen Staates ankommt. Je stärker etwa ein Staat mit einer Religion verflochten ist, desto weniger Kritik wird er an der jeweiligen Glaubensrichtung dulden. Die Pressefreiheit endet dann dort, wo die “Gotteslästerung” beginnt. Gleiches gilt etwa für tendenziell autoritäre Staatsführungen. Je autoritärer der Staat, desto schneller wird die Kritik am Präsidenten zur Majestätsbeleidigung.
Die innere Pressefreiheit: Die Macht der Medien-Inhaber
Nun kann aber nicht nur der Staat die Pressefreiheit einschränken, sondern etwa auch Medien-InhaberInnen. Dieses Verhältnis der journalistischen Freiheit zwischen den Journalisten und den Medienunternehmen nennt man die “innere Pressefreiheit”. Tatsächlich haben die EigentümerInnen eines Mediums das Recht, inhaltliche Leitlinien, sogenannte “Blattlinien”, inhaltliche Rahmen und Tendenzen vorzugeben. ChefredakteurInnen und RessortleiterInnen überwachen deren Einhaltung durch die Arbeit der JournalistInnen, können ihnen gewisse Sichtweisen nahelegen oder sie von der Verbreitung anderer Sichtweisen abbringen.
Dass die journalistische Meinungsfreiheit oder Pressefreiheit auch innerhalb eines Mediums eingeschränkt werden kann, thematisierte der deutsche Publizist Paul Sethe:
„Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten. (…) Da die Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften immer größeres Kapital erfordert, wird der Kreis der Personen, die Presseorgane herausgeben, immer kleiner. Damit wird unsere Abhängigkeit immer größer und immer gefährlicher.
Leserbrief SPIEGEL, 5. Mai 1965, vgl. SPIEGEL 34/1966
Sethe arbeitete als Publizist für verschiedene Medien wie die “Welt”, den “Stern”, die Zeit und die “FAZ” (Frankfurter Allgemeine Zeitung). Als Gründungs-Herausgeber der FAZ trat er 1955 wegen inhaltlicher Differenzen aus Protest zurück.
Beispiele für die Einschränkung der journalistischen Freiheit
Es ist beim Konsum von Medien immer mitzubedenken, wer das Medium besitzt und welche grundlegende inhaltliche Ausrichtung das Medium als Vorgabe hat. Hinzu kommt, dass Medien – allen voran teure Print-Produkte wie Zeitungen und Zeitschriften – vor allem vom Inserate-Geschäft leben. Sowohl die BesitzerInnen eines Mediums wie auch die inhaltliche Leitung wird immer darauf achtgeben, die wichtigsten Inserierenden nicht zu vergrämen. Bei den österreichischen Tageszeitungen schätzt man, dass sie durchschnittlich 90 % der Einnahmen durch Werbung lukrieren.
Auto-Magazin und Umweltschutz
Die Chefredaktion eines Auto-Magazins wird sich nicht darüber freuen, wenn eine Journalistin Auto-kritische Klimaschutz-Artikel schreibt, die zur Bekämpfung des Klimawandels den Umstieg zum Fahrrad-Fahren empfehlen. Auch die Auto-Industrie, die das Heft mit Hochglanz-Inseraten mitfinanziert, wird derartige Inhalte stark ablehnen. Das bedeutet, dass solche Inhalte nicht oder nur im seltensten Fall erscheinen können.
Zeitung im Bankeigentum und Bankenkrise
Wenn eine Zeitung einer Bank gehört, wird das auch auf den Inhalt durchschlagen – wenn sich etwa in der Bankenkrise die Frage “Wer zahlt dafür?” stellt. Die Eigentümer der Bank werden nicht wollen, dass “ihre” JournalistInnen die Verstaatlichung von überschuldeten Banken als mögliche Lösung nennen. Ganz im Gegenteil. In den Berichten zum Thema wird die Bank als Zeitungseigentümerin erwarten, dass großzügige staatliche Hilfe als logisch und sehr wichtig befunden wird.
Die österreichischen Medien und die Vermögenssteuern
Wie eine Analyse des Momentum Instituts zeigt, sprechen sich die meisten Österreicherinnen und Österreicher seit Jahren für Vermögenssteuern aus. Gleichzeitig wird in den Kommentaren der heimischen Zeitungen sehr deutlich gegen eine höhere Besteuerung der Reichsten argumentiert. Studienautor Hubmann führt das auf den Einfluss von finanzstarken AkteurInnen zurück. Dabei ist zu bedenken, dass Österreichs Medien nicht nur stark von Inseraten großer Firmen abhängig sind, deren EigentümerInnen meist Vermögenssteuern ablehnen. Auch die Medien-HerausgeberInnen selbst sind oft Vermögende, die kein Interesse an Vermögenssteuern haben.
Die nachfolgende Grafik zeigt die deutliche Ablehnung der Vermögenssteuern seitens österreichischer Medien. In 93% der ablehnenden Kommentare findet sich kein einziges Pro-Argument, sondern es werden ausschließlich negative Argumente angeführt: Zur Studie des Momentum Instituts.
Pressefreiheit am Beispiel der Türkei
In der Türkei etwa gibt es etwa das strafbare Delikt “Präsidentenbeleidigung”. Seit dem Amtsantritt von Recep Tayyip Erdogan wurden zehntausende Ermittlungen und Verfahren gegen Oppositionelle und KritikerInnen des Autokraten eingeleitet. Die Strafen reichen bis zu 10 Jahren Gefängnis. Als Straftaten gelten dabei schon Erdogan-kritische Kommentare auf Twitter.
Pressefreiheit und Meinungsfreiheit am Beispiel der USA
In der US-amerikanischen Demokratie hält man eine sehr weitgehende Meinungsfreiheit hoch. Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Information ist eines der allerwichtigsten Grundrechte und auch in der Verfassung festgeschrieben. Nachdem 1788 die erste Verfassung der USA festgelegt wurde, kamen 10 Zusatz-Artikel im Jahr 1791 dazu. Der allererste bezog sich dabei auf die “Trennung von Staat und Kirche, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit und Recht auf Petitionen“.
„Der Kongress soll kein Gesetz erlassen, das eine Einrichtung einer Religion zum Gegenstand hat oder deren freie Ausübung beschränkt, oder eines, das Rede- und Pressefreiheit oder das Recht des Volkes, sich friedlich zu versammeln und an die Regierung eine Petition zur Abstellung von Missständen zu richten, einschränkt.“
Der 1. Zusatzartikel zur Verfassung der USA im übersetzten Original-Wortlaut.
Die Autoren der amerikanischen Verfassung wandten sich mit ihren freiheitlichen Formulierungen auch gegen die britische Kolonialherrschaft, gegen deren Anschauungen und Kontrolle. Die Macht über Information und Wissen sollte in den Händen des Volkes liegen. Um das zu garantieren, wurde die Pressefreiheit ein Teil der grundlegenden Menschenrechte, die durch die “Bill of Right’s” geschützt werden.