Die Affäre um das Liederbuch einer niederösterreichischen Burschenschaft, antisemitische und verfassungsfeindliche Rülpser von Provinzpolitikern und eindeutig zweideutige Aussagen von regierenden Spitzenpolitikern und ihren Sprechern beschäftigen die Gesellschaft, die internationalen Medien und auch schon die Gerichte.
Die Betroffenen und ihre Verteidiger bringen im öffentlichen Diskurs wiederkehrende Argumente in Stellung:
Burschenschaften, akademische wie nichtakademische Verbindungen, Sängerschaften und andere korporierte Bünde und Verbände, wie auch immer sie heißen mögen, seien vereinsrechtlich organisiert. Gäbe es Anlaß für irgendeine Gefahr, die von diesen Vereinen ausginge, wären sie schon längst verboten. Da sie nicht verboten sind, geht von ihnen keine Gefahr aus.
Burschenschaften sind Traditionsvereine. Ihre Tradition bemüht Erinnerungen an studentische Bräuche aus Mittelalter und Neuzeit, und mobilisiert wiederkehrend die bürgerliche Revolution von 1848 als Beweis republikanischer Gesinnung. Deutschnational sei damals bald jemand gewesen. Das Deutsche sei ja nichts Schlechtes. Das Tragen deutscher Farben und die Verwendung deutschnationaler Parolen habe unbedenklichen Traditionscharakter und sei so etwas wie Folklore. Mehr nicht.
Und schließlich:
Das Tragen von Waffen sei ein republikanisch-bürgerliches Element, das mit „Freiheit“ einhergehe. Das allfällige Fechten von Mensuren sei nicht überall Praxis, geschehe freiwillig, sei streng reglementiert, medzinisch observiert und erlaube den Teilnehmern, sich in Extremsituationen zu beweisen. Diese Erlebnisse qualifiziere für Führungsaufgaben. Die Republik Österreich und seine Staatsorgane brauche Elitepersonal aus diesen Reihen.
Schurken und Verirrte fänden sich, wie in progressiven Bewegungen üblich, in einem schmalen, aber leidlich unvermeidbaren, strukturell aber harmlosen „Narrensaum“.
Sehen wir uns diese Argumente in Hinblick auf die Bedürfnisse einer aufgeklärten, demokratisch verfassten und solidarischen Gesellschaft genauer an.
Doch nur Vereine
Burschenschaften, akademische wie nichtakademische Verbindungen, Sängerschaften und andere korporierte Bünde und Verbände, wie auch immer sie heißen mögen, seien vereinsrechtlich organisiert. Gäbe es Anlaß für irgendeine Gefahr, die von diesen Vereinen ausginge, wären sie schon längst verboten. Da sie nicht verboten sind, geht von ihnen keine Gefahr aus.
Das Vereinsrecht ist ein relativ zahnloses Instrument, um strafrechtliche und verfassungsfeindliche Aktivitäten und Fälle von Wiederbetätigung umfassend zu observieren. Die Behörde ist zudem in Ihrer Wahrnehmung daran gebunden, was die jeweiligen Vereine in ihre Statuten schreiben und wen sie als Vereinsfunktionäre namhaft machen. Vereinsstatuten sind in Hinblick auf die tatsächlichen Verfasstheiten oft Schall und Rauch, geschönte Versionen für die Behörde. Vielmehr darf davon ausgegangen werden, dass unbedenkliche Statuten als Schutzschild dienen. Die österreichweit geübte Praxis eines Laissez-faire paart sich nicht selten mit stillem Einverständnis durch Mitglieder christlich-sozialer Verbindungen. Zumindest immer dann, wenn Kritik von linker Seite erhoben wird.
Wir fassen zusammen: Vereine sind gut und brav. Wer in einem Verein organisiert ist, kann kein Böser sein. Hand aufs Herz! Und ausserdem: Wer trinkt nicht gerne das eine oder andere Bierchen!
Traditionen
Wir kommen zu einem anderen Immunisierungs-Argument, jenem das die Traditionsverbundenheit ins Treffen führt. Burschenschaften seien Traditionsvereine, heißt es. Ihre Tradition begründet sich auf die bürgerliche Revolution von 1848 und sei republikanischer Gesinnung. Deutschnational sei damals bald jemand gewesen. Das Deutsche an sich sei ja nichts Schlechtes. Das Tragen deutscher Farben und deutschnationale Parolen habe auschließlich Traditionscharakter und sei so etwas wie Folklore. Mehr nicht.
Hier finden sich viele Beobachter in einem Dilemma. Was ist schlecht am Bürgertum? Es fußt auf Idealen der französischen Revolution, es mobilisiert die Idee von Gleichheit, Freiheit, Brüderlichkeit, einer Gesellschaft ohne Stände und Hierarchien. Zudem ist der Bürger (Stadtluft macht bekanntlich frei) Garant von Handel und Gewerbe, Konstituente marktwirtschaftlicher Liberalität. Tradition durchdringt Österreich wie kaum ein anderes Element. Der Erste Mai? Tradition! Die freiwillige Feuerwehr? Tradition! Schützenvereine, Trachtenvereine, Dorfverschönerungsvereine? Tradition! Die bürgerliche Revolution von 1848 schließlich, gegen wen richtete sie sich? Gegen die Habsburger. Gegen den Völkerkerker. Gegen Adel und Unterdrückung, gegen Elitendünkel und Unfreiheit. Dass man damals revolutionär fortschrittlich deutschösterreichisch, großdeutsch, alldeutsch, deutschnational dachte, müsse man aus der Zeit sehen. Die einigenden Farben der Revolutionäre seien damals schwarz-rot-gold gewesen. Da habe es Deutschland noch nicht gegeben. So die Argumente.
Hier wird die jüngere Geschichte übersehen. Das Aufgehen vieler radikaler Verbindungen in Strukturen des Dritten Reichs, die Etablierung antisemitischer, frauenfeindlicher, antidemokratischer Traditionen. Das Schlagwort von der Tradition darf als taktisches Manöver verstanden werden: Das Zünden einer Nebelgranate.
Freiheit ist Freiheitlichkeit
Sehen wir uns schließlich das Tragen von Waffen an. Es sei, wird wiederholt vorgebracht, ein republikanisch-bürgerliches Element, das mit „Freiheit“ einhergehe, weil der Säbel (und andere Hieb- und Stichwaffen) vor der „Revolution“ ausschließlich dem Adel zugestanden sei. Dem steht jene Narration entgegen, die das Waffentragen als studentisches Privileg namhaft macht, das seit 400 Jahren in Übung stehe.
Im Waffentragen, so die Resultierende, konstituiere sich auf symbolischer Ebene das Element „Freiheit“. Damit einher gehe die Übung an diesen Waffen, das Fechten von Mensuren. Im Rahmen des Vorgenannten geschehe dies freiwillig (wenn auch intern durch Gruppenzwang konstituiert), sei streng reglementiert, medizinisch observiert und erlaube den Teilnehmern, sich in Extremsituationen zu beweisen. Diese Erlebnisse qualifizierte für Führungsaufgaben. Die Republik Österreich und seine Staatsorgane brauche, so die Argumentation, Elitepersonal aus diesen Reihen.
Es darf entgegenet werden: Demokratie braucht Diskurs. Das Aufeinandereinhacken mit Säbeln ist die Perversion eines Diskurses. Es schult Kadergeist und Brutalität. Ein moderner Staat sollte sich von diesen Qualitäten freihalten.
Was bedeutet das für den Staat?
Die erwähnten Argumente und Gegenargumente führen zu einer zentralen Frage. Lassen sich die Ansichten der Burschen, Pennäler, Sänger und sonstwie studentisch und vorstudentisch Korporierten mit der Forderung einer aufgeklärten, solidarischen und demokratischen Gesellschaft nach einer besseren Welt und besseren Verhältnissen für Alle vereinen?
Die Antwort ist simpel: Nein.
Burschenschaften und ähnliche Verbindungen mögen vereinsrechtlichen Prüfungen standhalten, in ihrem Wesen und in der Summe ihrer Ansprüche und Ziele aber sind sie verfassungsfeindlich, demokratiefeindlich und staatszersetzend.
Warum?
Die Revolution von 1848 ist kein die 2. Republik konstituierendes Ereignis. Auch wenn sie geschichtliche Bedeutung hatte: Diese Revolution scheiterte.
Die Republik Österreich ist kein deutscher Staat. Weder in kultureller, noch in ethnischer oder sprachlicher Sicht. Das mögen Deutschnationale und Nationalsozialisten und versprengte Trollhorden in den sozialen Medien beklagen, der Staat und seine Organe indes sind an die Verfassung gebunden. Das Militär und die Polizei übrigens auch. Wer das anders sieht und anders handelt, gefährdet die Verfassung und damit den Staat, unser aller Gemeinwesen. „Tradition“ darf nicht als Tarnkappe von Staatsfeinden dienen.
Das Tragen von Waffen, die dazu dienen, sich in ritualisierter Form, unter Anleitung und duldender, ja affirmierender Beteiligung anderer, Verletzungen zuzufügen, berühren Fragen der Psychiatrie, der Missachtung der Menschenrechte, vor allem aber des Strafrechts. Zero Tolerance wäre hier angebracht. Mit Sport hat das Schlagen von Mensuren im übrigen nichts zu tun.
Die vielfältigen Verbindungen schlagender Burschenschaften ins rechtsextreme, neonazistische, wehrsportübende Millieu zeigen deren Charakter deutlich auf. Radikale Burschenschaften berufen sich auf den Aufstand, proben denselben, schulen sich und einander für den Umsturz. Die Durchsetzung des Staats mit Eliten, die den Staat in Form und Inhalt ablehnen, darf als schleichender Putsch verstanden werden.
Wer den Einbruch dieser Vereinigungen in Strukturen und Organe aus Parteiräson oder Koalitionsräson, vielleicht auch aus taktischen Überlegungen beide berührend fördert oder auch nur duldet, gefährdet den Staat, die Gesellschaft und wird sich vor der Geschichte verantworten müssen.
Dies in einem Land, das in bitterster Form in Erinnerung haben sollte, wozu Faschismus und Unfreiheit führen: Direkt in den Untergang.
Erklärt des nicht irgendwie die diskussionskultur der FPÖ. Ziel ist einen blutigen Treffer zu landen.