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Verfassungsgerichtshof: Generelles Corona-Ausgangsverbot war gesetzeswidrig

Alina Bachmayr-Heyda Alina Bachmayr-Heyda
in Türkis-Grün
Lesezeit:2 Minuten
22. Juli 2020
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Die Corona-Verordnungen der Bundesregierung sind teilweise gesetzeswidrig. Das urteilte der Verfassungsgerichtshof. Der Ausfall der Entschädigung für Beitriebe, die geschlossen wurden, bleibt aufrecht.

Der Verfassungsgerichtshof erklärte, dass ein Teil der Verordnungen der schwarz-grünen Regierung unzulässig ist.

4 Gründe und Baumarkt-Öffnung gesetzeswidrig

Besonders das generelle Betretungsverbot des öffentlichen Raumes ist zu weit gegangen, so die Höchstrichter. Das Betreten des öffentlichen Raumes (und das Öffi-Fahren) nur für die von Kanzler Kurz propagierten vier Gründe Arbeit, einkaufen, Hilfe für andere und Spaziergänge (allein oder mit Haushaltsangehörigen) war gesetzlich nicht gedeckt.

Auch, dass man bei einer polizeilichen Kontrolle einen dieser vier Grüne glaubhaft machen musste, sei nicht verfassungskonform.

Die zweite Gesetzeswidrigkeit betrifft die teilweise Öffnung der Geschäfte: Am 14. April durften Läden mit weniger als 400 m2 sowie Bau- und Gartenmärkte wieder öffnen, für alle anderen blieb das Betretungsverbot bis 30. April bestehen.

Die Verordnungen, die seit April nicht mehr in Kraft sind, wurden aufgehoben. Das Urteil der Verfassungsrichter heißt, dass sie in laufenden Verfahren – etwa bei Corona-Strafen – nicht mehr angewendet werden dürfen. Wer eine Strafe schon bezahlt hat, kann das jetzt anfechten. Die SPÖ spricht sich deswegen für eine Amnestie der Strafen aus – auch für jene, die schon bezahlt wurden.

„Damit ist spätestens jetzt klar, dass viele Bürger und Bürgerinnen zu Unrecht bestraft wurden. In den Fällen, wo das Urteil zu Unrecht verhängt wurde, soll auch für alle gleich gelagerten Fälle eine Amnestie beschlossen werden“, fordert der stellvertretende SPÖ-Klubobmann Jörg Leichtfried in einer ersten Reaktion.

Corona-Gesetz bestätigt

Das Corona-Gesetz, das von allen Parteien im Nationalrat gemeinsam beschlossen wurde, bleibt aber bestehen. Dass für behördlich geschlossene Betriebe der Entschädigungsanspruch entfällt, erachtet der Gerichtshof als verfassungskonform.

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Bluesman
Bluesman
22. Juli 2020 11:04

Und was bringt das jetzt im Nachhinein. Das in Zukunft bei einer steigenden Pandemie alle herumrennen und einkaufen dürfen wie sie wollen. Bravo den Richtern. Da können wir gleich alles rund um Corona vergessen, am Besten auch gleich den Virus selber. Hauptsache jeder ist ach so frei und kann sich frei bewegen, Partys schmeißen und das Virus überall verbreiten. Wer ein wenig Hirn (trotz Facebook & Co) noch zur Verfügung hat, dem sollte klar sein, dass man in diesen Zeiten nicht unbedingt herumrennen und auf seine Rechte pochen muss. Das besondere Zeiten besonderes Vorgehen bedarf, sollte eigentlich jedem halbwegs normalen Menschen klar sein, aber scheinbar gibt’s da draußen zu viele Idioten. Man sieht es ja an den Verschwörungstheoretikern die Scheiße daherschwurbeln und den Klugscheißern, die jetzt gescheit daherreden. Wie zB der Leichtfried. Hinterher ist man immer gescheiter. Ich hätte gerne gesehen, was SPÖ, NEOS oder die FPÖ bei Ausbruch gemacht hätten. Nichts anderes, aber jetzt gescheit daher reden.
Alle zum KOTZEN!!!!

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Bauerchen89
Bauerchen89
Reply to  Bluesman
22. Juli 2020 18:44

Bluesman ich beteilige mich außerordentlich selten an solchen Diskussionen, aber ich muss dir recht geben. Jeder gibt seinen Senf überall dazu und alle sind jetzt im Nachhinein gescheiter. Dieses Gesetz war meiner Meinung nach erforderlich. Die Leute haben doch geglaubt sie hätten jetzt Urlaub. Viele haben gedacht:“ Hurra Corona, endlich frei! Ab auf die Donauinsel!“ Soll so eine Gegenmaßnahme aussehen? So etwas kann man nicht billigen. Genau deshalb gehören die Leute teilweise wirklich bevormundet. Weil es einfach zu viele nicht kapieren und sich nicht korrekt verhalten. Erinnert euch was sich da draußen abgespielt hat und schaltet endlich mal euer Hirn ein!

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