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EU-Handelsabkommen mit Japan: Konzerngerichte und Gefahren für Verbraucherschutz drohen

EU-Handelsabkommen mit Japan: Konzerngerichte und Gefahren für Verbraucherschutz drohen

Florian Steininger Florian Steininger
in Europa, Internationales, Wirtschaft und Finanzen
Lesezeit:3 Minuten
26. Juni 2017
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Die EU verhandelt über ein Handelsabkommen mit Japan (JEFTA oder Japan-TTIP), im Juli soll es abgeschlossen werden. Nun hat es eine große Menge geheimer Verhandlungsdokumente an die Öffentlichkeit geschafft und die offenbaren: Schiedsgerichte, Gefahren für den Verbraucherschutz und Intransparenz. Die EU-Kommission scheint aus dem Widerstand der Bevölkerung nichts gelernt zu haben und wieder hinter die Standards von CETA zurückzufallen.

Im März 2011 war die Sorge vor radioaktiv verstrahlten Lebensmitteln aus Japan groß. Nach der Atomkatastrophe von Fukushima musste die EU-Kommission auf Druck der Öffentlichkeit die Lebensmittelkontrollen massiv verschärfen. Doch nur vier Monate später legte die Kommission das Verhandlungsmandat für JEFTA vor – erklärtes Ziel war es auch, „die negativen Auswirkungen gesundheitspolizeilicher Maßnahmen“ auf den Handel abzubauen. Angesichts der Atomkatastrophe von Fukushima klang das besonders gefährlich: Keine Rede von besonderer Rücksicht auf verstrahlte Lebensmittel, nukleare Sicherheit oder das Vorsorgeprinzip.

JEFTA – TTIP auf japanisch

Am Grundprinzip, Verbraucherschutz auf Kosten des Handels zurückzudrängen, dürfte sich bis heute nichts geändert haben. Die nun veröffentlichten Verhandlungsdokumente zeigen: Absenkung von Standards, regulatorische Kooperation, Sonderklagerechte für Konzerne – alle Schattenseiten von TTIP finden sich auch in JEFTA wieder. Verbesserungen, die bei CETA auf Grund des massiven Widerstands durchgesetzt werden konnten, finden in JEFTA wiederum keinen Niederschlag. Das Handelsabkommen zwischen der EU und Japan ist in seiner jetzigen Form ein schlechter Deal für ArbeitnehmerInnen und ein Gustostück für Konzerne.

Millionenklagen gegen Staaten: Konzerne frohlocken

Besonders auffällig: JEFTA enthält die alte Form der Konzerntribunale – kurz ISDS genannt. Diese Sonderklagerechte für Investoren ermöglichen es, Schadenersatz von Staaten zu verlangen, wenn diese neue Regelungen beschließen, die den Konzern-Gewinn schmälern könnten. Bei CETA wurden diese Tribunale reformiert. Sie sind nun dauerhaft organisiert und sollen unabhängiger sein. Diese Verbesserungen finden sich bei JEFTA nicht mehr: Die EU-Kommission spricht sich zwar dafür aus, aber ohne darauf zu bestehen.

Führung bei Freihandel statt Umweltschutz und ArbeitnehmerInnenrechten

Die EU-Kommission hat großes Interesse daran, sich in der Ära Trump als globale Führungskraft des Freihandels zu positionieren. Dabei scheint die Qualität der Einigung zweitrangig. Das zeigt ein einfacher Umstand: Die Regelungen von JEFTA bleiben deutlich hinter jenen Standards zurück, die Japan bereits im transpazifischen Abkommen TPP akzeptiert hatte – etwa was verbindliche Standards zum Walfang betrifft.

Und Österreich?

Die Studien der EU-Kommission gehen davon aus, dass die europäische Wirtschaft von einem Abkommen mit Japan im besten Fall um 0,08% pro Jahr profitieren kann. Das ist zwar mehr als die 0,05%, die TTIP gebracht hätte, aber weiterhin nicht der Rede wert. Vor allem auch, weil diese Zahlen ausschließlich positive, aber keine negativen Effekte einkalkulieren. Für Österreich liegen überhaupt keine Zahlen vor, aber unser Handel mit Japan macht lediglich 1% des gesamten EU-Handels mit Japan aus.

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im EU-Parlament haben bereits angekündigt, kein Handelsabkommen zu akzeptieren, das in den Standards nicht über CETA liegt. Auch Bundeskanzler Christian Kern hat am Rande des EU-Gipfels erklärt, dass man bei Fragen von Investorenschutz und Mitbestimmung nationaler Parlamente „nicht hinter die Standards von CETA zurück“ dürfe. Die zuständigen ÖVP-Minister Sebastian Kurz und Harald Mahrer haben sich bislang noch nicht dazu geäußert, wie sie im EU-Rat stimmen werden – vorausgesetzt, sie nehmen überhaupt teil.

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Holzer Wolfgang
Holzer Wolfgang
2. Juli 2017 18:06

Hi! Egal wie hoch das Handelsvolumen Österreichs mit Japan ist, darf auf keinen Fall unfaires wie die Schiedsgerichte gemäß Vor-CETA akzeptiert werden. Bitte sprecht euch solange gegen den Japan-TTIP aus!!!

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