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ISDS: Gerichte unter falscher Flagge

Piratenflagge / Fotolia

Foto: Fotolia

Kathrin Glösel Kathrin Glösel
in Internationales, Wirtschaft und Finanzen
Lesezeit:3 Minuten
1. September 2016
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Normalerweise sprechen Gerichte Urteile im Namen des Volkes, die RichterInnen sind unabhängig und neutral. Stellen wir uns aber vor, es gäbe eine Art „Super-Gericht“, ein Gericht, in dem nicht unabhängige RichterInnen entscheiden; ein Gericht, dessen Verfahren nicht öffentlich einsehbar sind; ein Gericht, in dem ganze Staaten verklagt werden – und zwar von Konzernen. Es ist ein Gericht, das über allen anderen Gerichten steht und das so mächtig ist, dass Staaten entweder zu Milliarden-Zahlungen verurteilt werden oder sie ihre Gesetze schon im Vorfeld ändern, damit die Konzerne zufrieden sind und nicht klagen. Ein Gericht, das Recht spricht, nicht im Namen des Volkes, sondern im Namen der Konzerne. Klingt absurd? Tatsächlich sind „private Schiedsgerichte“ Realität und wohl besser bekannt unter dem Kürzel „ISDS“.

Was steckt hinter „ISDS“?

ISDS ist das Akronym für Investor-Staat-Schiedsverfahren (oder auf Englisch: Investor-State Dispute Settlement). Gegenwärtig bringt man sie vor allem mit den Freihandelsabkommen Ceta und TTIP in Verbindung. Derartige Verfahren gibt es bereits weltweit. Die Basis hierfür sind bilaterale oder multilaterale Verträge, die Handel und Investitionen regeln.
Ursprünglich war ISDS als Notinstrument gedacht. Wenn Staaten über kein verlässliches Rechts- und Gerichtssystem  verfügen und Unternehmen dennoch Investitionen tätigen und sich vor Korruption und Enteignung schützen wollen, sollen Schiedsgerichte einspringen. Beispielsweise hat auch Österreich mit Staaten der ehemaligen Sowjetunion Abkommen geschlossen, um Investitionen österreichischer Unternehmen zu sichern.

Die Klagekultur der Multis

Was in der Theorie positiv klingt, hat in der Praxis jedoch eine hässliche Seite. Seit den 1990er Jahren entwickelte sich eine regelrechte Konzern-Klage-Kultur. Wie die Handelsbehörde der Vereinten Nationen (UNCTAD) in einem Bericht festhält: Konzerne klagen vermehrt, wenn ihnen politische Entscheidungen von Staaten mit funktionierender Demokratie nicht gefallen – auch in Europa. In Zahlen ausgedrückt: in den vergangen 20 Jahren haben sich die Klagen verzehnfacht.

Wer entscheidet und wie funktioniert ein Verfahren?

Umso interessanter ist angesichts dieser Entwicklungen, wer über diese Klagen entscheidet. Anders als bei nationalen Gerichten, bei denen unabhängige RichterInnen einen Prozess leiten und über den Ausgang entscheiden, sind es bei ISDS sogenannte „Schiedsrichter“, in der Regel drei an der Zahl. Diese sind jedoch keine Vollzeit-RichterInnen, sondern reguläre AnwältInnen, die sich auf Handelsrecht spezialisiert haben. Das Pikante daran: Sie können auch FirmenanwältInnen sein, also in Rechtsabteilungen von Unternehmen arbeiten, die selbst in ISDS-Verfahren involviert sind. Manchmal prozessieren sie für ihr Unternehmen, ein anderes Mal entscheiden sie als „Schiedsrichter“ über Staaten. Laut OECD ist das bei 60% der SchiedsrichterInnen der Fall.

isds-infografik_903_607ec88a9bfcf544e7153d8b6c8ec86efad60672

Staaten sitzen auf dem kürzeren Ast

Wenn Regierungen Gesetze verabschieden, um ihre Bevölkerungen zu schützen (z.B. Umweltschutzgesetze), die aber den Gewinn von Unternehmen reduzieren, müssen sie mit Klagen rechnen. Je größer das Unternehmen, desto klagefreudiger ist es. Immerhin kostet so ein Rechtsstreit laut OECD durchschnittlich 8 Millionen Dollar. Verliert die staatliche Seite den Prozess drohen Zahlungen, oft in Milliardenhöhe. Gewinnt der Staat, bleiben immer noch die Millionenbeträge der Prozesskosten.

Erschwerend kommt hinzu, dass klagende Unternehmen beantragen können, dass das Verfahren nicht öffentlich ist. Die Entscheidungen der Schiedsgerichte sind endgültig – berufen kann ein Staat nicht.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen in El Salvador vergiftet die Lokalbevölkerung, aber der Staat muss zahlen

Wozu private Schiedsgerichte führen können, zeigte sich beispielsweise in El Salvador. Ein Batterien-Hersteller verklagte den Staat – was war passiert? Aus der Fabrik strömten giftige Substanzen, die Bevölkerung wurde krank. Die Regierung forderte das Unternehmen zum Handeln auf – vergeblich. Schlussendlich wurde die Fabrik geschlossen. Daraufhin klagte das Unternehmen den Staat – El Salvador sollte 70 Millionen Dollar zahlen. Das Urteil des Schiedsgerichts: das Unternehmen sei nicht schuldig.

Mehr zu diesem spektakulären Fall gibt es auf Buzzfeed.com nachzulesen und – in Kurzform – in diesem Video.

Private Schiedsgerichte in dieser Form bedeuten eine massive Machtverschiebung zugunsten globaler Konzerne unter dem Deckmantel des freien Handels und des Investitionsschutzes. Aus diesem Grund sind die Klauseln zum Investitionsschutz große Streitpunkte in den Verhandlungen über Freihandelsverträge der EU mit den USA und Kanada.

John Roberts kritisierte schon 2014 private Schiedsgerichte #CETA #TTIP pic.twitter.com/J34jLQWQE3

— Kontrast.at (@Kontrast_at) September 26, 2016

Zum Weiterlesen:

Über einen Prozess gegen Österreich in einem internationalen Schiedsgericht bloggt Florian Steininger: https://kontrast.at/kein-profit-verklag-doch-den-staat/

Der Newsblog Buzzfeed hat hierzu einen sehr ausführlichen und anschaulichen Artikel (in englischer Sprache) veröffentlicht: https://www.buzzfeed.com/chrishamby/super-court?utm_term=.gc9kookPJ#.nfg9aa9oq

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