Gewalt gegen Frauen ist in Österreich ein Massenphänomen – jede 5. Frau hat körperliche bzw. sexuelle Gewalt erlebt. Dabei sind die österreichischen Gewaltschutzgesetze international vorbildhaft – was fehlt, sind Geld für Präventionsarbeit und der richtige Umgang mit den Tätern.
Vor rund 20 Jahren, 1997, trat in Österreich das Gewaltschutzgesetz in Kraft. Es gilt auch heute noch als einer der frauenpolitischen Meilensteine und machte Österreich international zum Vorreiter: Es sollte Schluss sein damit, dass die – meist weiblichen – Opfer häuslicher Gewalt aus der Wohnung fliehen müssen. Die Täter müssen gehen. Die Polizei hat ein Wegweiserecht bekommen, das heißt sie kann den Gewalttäter aus der Wohnung weisen und über ihn ein Rückkehrverbot verhängen.
Das damals umstrittene Gesetz hat sich bewährt und wird auch von der Polizei häufig angewandt: Fast 9.000 Betretungsverbote hat die Polizei im Jahr 2016 verhängt – der höchste Wert seit Einführung der Maßnahme.
Auch bei den Strafbestimmungen zu sexueller Belästigung ist Österreich durchaus fortschrittlich im internationalen Vergleich. Im Zuge der Strafrechtsreform 2016 wurde die Strafbarkeit der sexuellen Belästigung ausgeweitet („Po-Grapschen“) sowie ein neuer Tatbestand „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ eingeführt. Deutschland nahm sich dann die österreichische Regelung zum Vorbild und beschloss eine ähnliche ein halbes Jahr später.
Jede 5. Frau betroffen
Trotz der relativ fortschrittlichen Gesetzgebung in Österreich ist Gewalt gegen Frauen auch bei uns ein weit verbreitetes Phänomen:
Drei Viertel aller Frauen haben schon sexuelle Belästigung erlebt.
Jede 7. Frau ist und war schon einmal von Stalking betroffen.
ExpertInnen orten vor allem Lücken und Mängel im System der Gewaltprävention: „Österreich ist zwar bei der Gesetzgebung vorbildlich, nicht immer aber der Umsetzung“, sagt Rosa Logar von der Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie.
Was fehlt
NGOs kritisieren, dass die österreichischen Frauenhäuser, die von den Ländern finanziert werden, in manchen Bundesländern jedes Jahr aufs Neue um ihre Förderungen ansuchen müssen. Sie fordern, dass die Budgets gesetzlich abgesichert werden. Auch die schlechte finanzielle Ausstattung des Frauenministeriums – nur 10 Mio. Euro für Gewaltprävention und Gleichstellungspolitik – sehen sie „als schwerwiegendes Hindernis für die Verbesserung der Prävention von Gewalt gegen Frauen und Mädchen“. 2016 konnten 336 Frauen wegen Platzmangels nicht in einem Frauenhaus aufgenommen werden.
Generell fordern die ExpertInnen für spezialisierte Opferschutzeinrichtungen eine verbindliche Rechtsgrundlage, damit alle Opfer das Recht auf Beratung, Schutz und Unterstützung haben. Die Finanzierung dieser Einrichtungen muss langfristig gesichert sein, d.h. im Rahmen mehrjähriger Verträge.
Zudem scheuen sich viele Frauen, sich an Polizei oder Justiz zu wenden. Damit Frauen durch unangemessene Behandlung bei der Exekutive oder bei Gericht nicht erneut zum Opfer werden, braucht es eine entsprechende Ausbildung der MitarbeiterInnen dort. NGOs fordern deshalb von Innen- und Justizministerium
klare und verbindliche Richtlinien in Form eines Erlasses, der den Umgang von Polizei und Staatsanwaltschaft mit Fällen von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt regelt . Notwendig ist außerdem eine fundierte, verpflichtende Ausbildung von StaatsanwältInnen und RichterInnen in diesem Bereich. (Siehe hierzu den “Schattenbericht“ zur Umsetzung der Istanbul-Konvention)
Und die Täter?
Für mehr „opferschutzorientierte Täterarbeit“ plädieren Vertreter von Männerberatungsstellen. Oft haben die Täter Männer selbst in ihrer Kindheit Gewalterfahrungen gemacht. Ziel sollte deshalb auch sein, die Weitergabe dieser Gewalt von Generation zu Generation zu verhindern. “Wir müssen das männliche Rollenverständnis zum Thema machen“, so Romeo Bissutti, Österreich-Obman der „White Ribbon“-Kampagne, die sich international gegen Männergewalt in Beziehungen starkmacht.
40 Jahre Gewaltschutz in Österreich – gegen WiderständeEin Blick zurück zeigt: Der Kampf für mehr Schutz von Frauen vor Gewalt, für bessere Gesetze und Präventionsarbeit, ist seit Jahrzehnten auch ein Kampf gegen männliche Widerstände. Vieles, was heute glücklicherweise größtenteils „common sense“ ist – etwa dass gewalttätige Männer/Väter die Wohnung verlassen müssen – war bei der Beschlussfassung höchst umstritten. Im politischen Bereich haben vor allem sozialdemokratische und Grüne PolitikerInnen gemeinsam mit NGOs Druck gemacht – ÖVP und FPÖ standen bei fast jedem frauenpolitischen Fortschritt auf der Bremse. |
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1978 | In Wien wird das erste Frauenhaus Österreichs eröffnet.
Noch 2012 lehnt eine FPÖ-Politikerin Förderungen für Frauenhäuser ab, weil Frauenhäuser “an der nachhaltigen Zerstörung von Ehen maßgeblich beteiligt” seien. |
1979 | Das Gleichbehandlungsgesetz für die Arbeitswelt tritt in Kraft. Sexuelle Belästigung gilt als Diskriminierung. |
1985 | Eine Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes tritt in Kraft, die eine Erweiterung des Diskriminierungsverbote bringt. Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz ist damit nicht mehr nur beim Gehalt, sondern auch bei freiwilligen Sozialleistungen oder betriebliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen verboten. Auch geschlechtsspezifische Stellenausschreibungen sind nicht mehr erlaubt. |
1989 | Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung in der Ehe und in Lebensgemeinschaften werden strafbar.
Dem Parlamentsbeschluss waren heftige Diskussionen vorau gegangen, in denen sich Teile der ÖVP – u.a. VP-Justizsprecher Michael Graff – massiv gegen die neue Regelung gewehrt hatte. Der SPÖ warf er vor, das „Patriarchat am Nerv treffen” und mit den “ehelichen Pflichten” aufräumen zu wollen. Der Vorsitzende des Justizausschusses warf Dohnal vor, das Institut der Ehe, wie es in der Rechtsordnung verankert sei, jeder rechtlichen Relevanz zu entkleiden (Austria Presse Agentur, 13.4.1988). |
1997 | Das erste Gewaltschutzgesetz tritt in Kraft. Es ermächtigt die Polizei, einen Gefährder aus der Wohnung wegzuweisen und mit einem Betretungsverbot zu belegen. Wenn längerer Schutz vor dem Gefährder notwendig ist, hat die gefährdete Person die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung bei Gericht zu stellen.
In jedem Bundesland wird ein Gewaltschutzzentrum bzw. eine Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie zur umfassenden Unterstützung gefährdeter Personen eingerichtet. Der FPÖ ging das Gesetz damals freilich „zu weit“: Es tendiere dazu, “das Kind mit dem Bade auszuschütten”. In einem Abänderungsantrag forderte die FPÖ, dass das sogenannte Wegweiserecht juristisch nur dann möglich sein soll, wenn schwerwiegende Gewalt angewendet oder angedroht wurde. Eine Ohrfeige etwa soll nicht darunterfallen. (APA v. 25.11.1996) Und noch immer ist diese wichtige Regelung im Sinne der Frauen der FPÖ offenbar ein Dorn im Auge: Im aktuell gültigen „Handbuch freiheitlicher Politik“ wird der “zeitliche Rückbau des missbrauchsanfälligen Wegweisungsrechts” gefordert – was für betroffene Frauen sehr gefährlich sein könnte, wenn das Betretungsverbot zeitlich verkürzt wird. |
2000 | Ausbau der Befugnisse gegen Gewalt in Wohnungen: An die Stelle des Begriffs “Rückkehrverbot” tritt der Begriff “Betretungsverbot”; dieses kann künftig zehn (statt wie bisher sieben) Tage bis zur Einbringung eines Antrags auf Erlassnung einer einstweiligen Verfügung bestehen bleiben. Die Einhaltung eines Betretungsverbotes ist binnen drei Tagen zu überprüfen. |
2003 | Österreich ratifiziert die Istanbul-Konvention, die sich mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen beschäftigt. |
2006 | Durch die Einführung des Straftatbestandes beharrliche Verfolgung ist Stalking strafbar. |
2009 | Das Zweite Gewaltschutzgesetz tritt in Kraft, das den Opferschutz verbessert. |
2016 | Verschärfung des Sexualstrafrechts. Jede intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung ist strafbar.
Die Strafen für Sexual- und Gewaltdelikte werden angehoben, zusätzliche Delikte wie Cybermobbing oder Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung werden unter Strafe gestellt. Im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses hatte es heftige Diskussionen – v.a. auch in den sozialen Medien – über die Notwendigkeit der Verschärfung gegeben. Manche Politiker – wie damals Team Stronach und später ÖVP-Abgeordneter Marcus Franz – hatten sich mit sexistischen Bemerkungen zum Thema hervorgetan („Ob der Popsch hält, was der Blick verspricht. Das erfahren zu wollen wird nun bestraft.“) Aber auch die ÖVP, die letzten Endes der Verschärfung zustimmte, konnte nur nach beharrlichem Druck seitens der SPÖ zur Zustimmung gebracht werden. So bezweifelte ÖVP-Justizminister Brandstetter noch wenige Monate davor, „dass das Kriminalstrafrecht das richtige Instrumentarium sei, um gegen unerwünschte sexuelle Annäherungen vorzugehen“. (ORF-Mittagsjournal, 30.5.2015) |
2017 | Eine Strafrechtsnovelle bringt den Tatbestand der sexuellen Belästigung in einer Gruppe – Stichwort “Antanzen”. Eine wesentliche Änderung bringt das Gesetz auch bei den Rechtfertigungsgründen, zumal nunmehr die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung als notwehrfähiges Rechtsgut anerkannt wird. Notwehr ist somit auch zur Abwehr sexueller Gewalt zulässig. |
Das richtige Strafrecht ist natürlich ein erster Schritt in der Gewaltprävention. Es muss dann aber auch die richtigen Stellen geben, die es umsetzen können. Ich finde es gut, dass so viele Überlegungen in dieser Richtung angestellt werden.