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Kurz in der Krise: Nationalrat befragt Kanzler zu Ermittlungen gegen ihn und Blümel

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Zusammenfassung: Die ÖVP-Kurz-Affäre schnell erklärt – in 15 Punkten

Kontrast Redaktion Kontrast Redaktion
in Ibiza-U-Ausschuss
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17. Mai 2021
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Die Ermittlungen gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) haben am Montag das Parlament beschäftigt. In einer Sondersitzung musste der Bundeskanzler 50 Fragen zu den Vorwürfen der Falschaussage im Ibiza U-Ausschuss beantworten. Die Opposition beantragte eine Minister-Anklage gegen Finanzminister Blümel, der Misstrauensantrag gegen den Finanzminister scheiterte aber an der Ablehnung von ÖVP und Grünen.  

Eine Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher unterstützt die Arbeit im Ibiza-U-Ausschuss. Das ergab eine Unique Research-Umfrage für „Profil“. 54 Prozent sind der Meinung, dass der Ausschuss ein passendes Mittel ist, um Korruption aufzudecken. Ebenso findet eine Mehrheit in Österreich, dass Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) zurücktreten sollte. Beides sieht Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) anders. In der Sondersitzung des Nationalrats am Montag geht er zum Angriff über: Statt Verantwortung für seine Fehler zu übernehmen, warf er der Opposition vor, ihm seine politischen Erfolge zu missgönnen und ihn persönlich anzugreifen. Tatsächlich ging es in der Sitzung nicht um „persönliche Angriffe“ gegen die Person Kurz, sondern um Ermittlungen der unabhängigen Justiz gegen den Bundeskanzler wegen Falschaussage im U-Ausschuss.

Der  stv. Klubchef der SPÖ, Jörg Leichtfried, reagiert in seiner Wortmeldung auf die Täter-Opfer Umkehr des Kanzlers und stellte klar, dass Kurz kein Opfer ist:

„Sie sind der Täter, der sich gegen den Rechtsstaat, die parlamentarische Demokratie und gegen Moral und Anstand richtet“.

Der SPÖ-Fraktionsführer im U-Ausschuss Kai Jan Krainer stellte den Bundeskanzler mehrmals richtig. So widersprach er der Darstellung, dass es in der Schredder-Causa nur um Druckerfestplatten geht, wie Kurz stets behauptet hat. „Wir haben im U-Ausschuss herausgefunden, dass auch zwei Laptop-Festplatten geschreddert wurden. Die Justiz hat ihre Ermittlungen daher wieder aufgenommen“, erklärt Krainer und will wissen: „Was war auf diesen Laptop-Festplatten?“ Außerdem widersprach Krainer der Behauptung des Bundeskanzlers, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgrund einer Anzeige von SPÖ und Neos gegen Kurz ermittle – „Das stimmt einfach nicht. Es gibt diese Anzeige der SPÖ nicht“.

Beate Meinl-Reisinger von den Neos erklärt, warum dem Bundeskanzler die Arbeit des Untersuchungsausschusses so unangenehm ist: „Was als FPÖ-Krise begonnen hat, ist mittlerweile eine veritable ÖVP-Krise“, sagt Neos-Chefin Meinl-Reisinger. Sie warf der ÖVP vor, ihre Macht und ihren Einfluss nicht im Interesse der ÖsterreicherInnen einzusetzen, sondern „im Interesse der Freunde und der Spender“.

SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner stellt in ihrer Rede klar: „Niemand steht über dem Recht, auch Sie nicht, Herr Bundeskanzler“. Ob Kurz eine Straftat begangen hat, werde ein unabhängiger Richter entscheiden, nicht das Parlament und nicht die Opposition.

Während sich die ÖVP-Abgeordneten demonstrativ hinter den Kanzler stellen, traten die Grünen weit kritischer auf. Die Grüne Klubvorsitzende Sigrid Maurer kritisierte die Haltung der ÖVP gegenüber dem Parlament. Es sei „hochnotpeinlich“, dass der Finanzminister eine Aufforderung des Bundespräsidenten gebraucht habe, um die Akten an den U-Ausschuss zu liefern. Es sei nicht okay, das Parlament mit der Sicherheitsstufe drei zu „papierln“. Maurer bezieht sich auf die Kisten ausgedruckter Mails, die Blümel ans Parlament lieferte – mit höchster Sicherheitsstufe. Laut Umfrage hat der Streit um die verweigerte Akten-Lieferung an den Ibiza-U-Ausschuss Finanzminister Gernot Blümel weiter geschadet. Mittlerweile sind 54% der Bevölkerung der Meinung, Blümel solle zurücktreten. Dies sind um zehn Prozentpunkte mehr als im Februar nach der Hausdurchsuchung in Blümels Privatwohnung.

FPÖ-Klubchef Herbert Kickl bekam bei seiner Rede gleich zwei Ordnungsrufe vom Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka (ÖVP) erteilt. Kickl sprach von „Ceausescu-Methoden“ bei Kurz und davon, dass seine Stärke vor allem auf „unterwürfigem Bestelljournalismus“ fuße.

ÖVP und Grüne lehnten Minister-Anklage ab

Ursprünglicher Anlass der Sitzung war Finanzminister Blümel, der relevante Unterlagen aus dem Finanzministerium erst an den U-Ausschuss lieferte, nachdem der Verfassungsgerichtshof den Bundespräsidenten zur Exekution aufgefordert hatte. Die Opposition brachte eine Ministeranklage gegen Blümel ein: Wenn ein Regierungsmitglied in seiner Amtsführung die Gesetze verletzt, kann der Nationalrat Anklage beim Verfassungsgerichtshof erheben. Kommen auch die Verfassungsrichter zu dem Schluss, dass Gesetze gebrochen wurden, verliert das angeklagte Regierungsmitglied sein Amt. Der Antrag wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.

Kurzfristig hinzu kam in der Sondersitzung des Nationalrats die mögliche Anklage gegen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wegen Falschaussage im U-Ausschuss. Die SPÖ richtete 50 Fragen an den Bundeskanzler, die FPÖ stellte sogar einen Misstrauensantrag gegen den Kanzler, den aber auch SPÖ und Neos ablehnten – man wolle die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch abwarten, hieß es.  Vorgeworfen wird Kurz, „tatsachenwidrig (…) behauptet“ zu haben, er sei bei der Entscheidung, Thomas Schmid als Alleinvorstand der Staatsholding ÖBAG zu nominieren, „nur informiert, aber nicht darüber hinaus eingebunden gewesen“. Auf 58 Seiten belegt die WKStA durch Chats, dass Kurz faktisch selbst entschieden habe, dass Schmid ÖBAG-Vorstand werden soll und welche Mitglieder von der ÖVP in den Aufsichtsrat nominiert werden. Im U-Ausschuss gilt die Wahrheitspflicht, eine Falschaussage wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft.

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5 Comments
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Franz Rössler
Franz Rössler
18. Mai 2021 22:25

Was nach meiner Meinung auch von der SPÖ nicht gesehen wird ist, dass unrecht weit vor einem Gesetzesbruch beginnt. Eine funktionierende Geselschaft braucht heute die gegenseitige Unterstützung und nicht das gegenseitige Aussackeln, nur weil es keinem Gesetz widerspricht.

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Frank
Frank
17. Mai 2021 21:30

rendi raus doskozil und krainer rein, dann Klaps auch wieder in die Regierung

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Franz Rössler
Franz Rössler
Reply to  Frank
18. Mai 2021 22:20

Naja, das wäre ein recht gestriges Programm, auch wenn ich die möglichen Hintergründe vielleicht nachvollziehen kann. Also: möglicherweise. Aber ich verstehe sie nicht. Die Zukunft verlangt auch nach Antworten, die in die Zukunft weisen, und nicht ins Gestrige.

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Seyfryed
Seyfryed
17. Mai 2021 19:02

Ohne Partei für Kurz zu ergreifen, aber wie steht es denn mit den Nahtlosen Aufgklärung der Silberstein Affäre in der SPÖ, mit der Verstrickung der Grünen in die Novomatic etc. Causa Gussenbauer, Faymann …… Ich denke wir Österreicher werden seit sehr langer Zeit, sehr traditionell, von allen Se

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Hansl
Hansl
Reply to  Seyfryed
18. Mai 2021 09:45

Dieser Dreck ist schon zu alt, der stinkt nicht mehr. Aber der jetzige ist frisch und sehr pfui gaggi! Ich brauche keinen Kurz mit Anhang um das zu erkennen!

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Impressum: SPÖ-Klub - 1017 Wien - Telefon: +43 1 40110-3393 - e-mail: redaktion@kontrast.at

 
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Untersuchungsausschuss

Der Nationalrat kann zur Kontrolle der Vollziehung Untersuchungsausschüsse einsetzen. Die Gerichte und alle anderen Behörden sind verpflichtet, dem Ersuchen dieser Ausschüsse ohne Beweiserhebungen Folge zu leisten und alle öffentlichen Ämter haben auf Verlangen ihre Akten vorzulegen. Da es bei den letzten Untersuchungsausschüssen massive Kritik an den mangelnden Verfahrensbestimmungen (Verweis auf die StPO) und den nicht ausreichenden Rechtsschutzbestimmungen für jene Personen, die vor einem Untersuchungsausschuss angehört werden, gegeben hat, wurden Ende 1997 Verfahrensbestimmungen für Untersuchungsausschüsse beschlossen, die nunmehr eine Dreiteilung des Verfahrens in Beweisbeschluss und Vorbereitung der Sitzungen, Sitzungen und Beweisaufnahme sowie Berichterstattung vorsehen. Weiters wurde klargestellt, dass im Sinne der Wahrheitsfindung das Amtsgeheimnis gegenüber dem Untersuchungsausschuss nicht gilt, wobei jedoch im Interesse der staatlichen Sicherheit sensible Fragen in vertraulichen Sitzungen

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Sondersitzung des Nationalrates

Der Präsident ist innerhalb einer Tagung verpflichtet, eine Sitzung einzuberufen, und zwar so, dass der Nationalrat innerhalb von acht Tagen - Samstage, Sonn- und Feiertage nicht eingerechnet - zusammentritt, wenn dies unter Angabe eines Themas 20 Abgeordnete verlangen, wobei jeder Abgeordnete ein solches Verlangen nur einmal im Jahr unterstützen darf. Gehören einem Klub weniger als 20 Abgeordnete an, so kann ein solches Verlangen einmal pro Jahr dennoch gültig gestellt werden, wenn dies von allen Abgeordneten, die einem solchen Klub angehören, unterstützt wird. Auch in diesem Fall darf kein Abgeordneter mehr als ein solches Verlangen unterstützen. Der Präsident ist innerhalb einer Tagung verpflichtet, eine Sitzung innerhalb derselben Frist wie obgenannt einzuberufen, wenn dies von einem Drittel Abgeordneten oder der Bundesregierung verlangt

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Demokratie

Demokratie bedeutet „Volksherrschaft“. In modernen Demokratien entscheidet die Bevölkerung meist nicht über jede Frage selbst, sondern wählt Vertreterinnen und Vertreter. Diese treffen politische Entscheidungen im Parlament oder in der Regierung. Wichtig sind freie und faire Wahlen, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und der Schutz von Minderheiten. Auch Mehrheiten müssen sich an die Verfassung halten. In Österreich dürfen österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren bei Nationalratswahlen wählen. Bei Wahlen entscheiden sie, welche Parteien und Personen sie im Parlament vertreten sollen. Das nennt man repräsentative Demokratie. Zu einer Demokratie gehört auch Meinungsfreiheit. Menschen dürfen ihre Meinung äußern und die Regierung kritisieren. Die Meinungsfreiheit hat aber Grenzen, zum Beispiel wenn jemand andere bedroht, gegen Gruppen hetzt oder nationalsozialistische Verbrechen leugnet oder verharmlost. In einer

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FPÖ

Die FPÖ gibt sich gerne als „soziale Heimatpartei“. Egal ob unter Jörg Haider, Heinz-Christian Strache oder jetzt Herbert Kickl. Sie tut so, als ob sie die Partei der “kleinen Leute” wäre. Doch egal, ob in Opposition oder Regierung: Die FPÖ vertritt gemeinsam mit der ÖVP Konzerne und Österreichs Reichste. Hier der Beweis!

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Herbert Kickl

Herbert Kickl ist ein rechtsextremer Politiker und seit 2021 Parteichef der FPÖ. Von 2017 bis 2019 war er Innenminister unter Sebastian Kurz. Als einziger Minister der Nachkriegsgeschichte Österreichs wurde er aus seinem Amt in Folge des Ibiza-Skandals entlassen. Kickl ist wiederholt durch rassistische und antisemitische Aussagen in Kritik geraten und ist in mehrere Korruptions-Skandale verwickelt.

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Ordnungsruf

Abschweifungen von der Sache ziehen den Ruf des Präsidenten "Zur Sache" nach sich. Nach dem dritten Ruf "Zur Sache" kann der Präsident dem Redner das Wort entziehen. Wenn jemand, der zur Teilnahme an den Verhandlungen des Nationalrates berechtigt ist, den Anstand oder die Würde des Nationalrates verletzt, beleidigende Äußerungen gebraucht oder Anordnungen des Präsidenten nicht Folge leistet, spricht der Präsident die Missbilligung darüber durch den Ruf "Zur Ordnung" aus. Der Präsident kann in einem solchen Fall einen Redner unterbrechen oder ihm das Wort völlig entziehen. Wurde einem Abgeordneten ein Ordnungsruf in kurzer Aufeinanderfolge zum wiederholten Mal erteilt, kann der Präsident zugleich verfügen, dass Wortmeldungen desselben für den Rest der Sitzung nicht entgegengenommen werden.

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ÖVP

Die Österreichische Volkspartei (ÖVP) ist eine der traditionellen Großparteien Österreichs. Sie vertritt vor allem bürgerlich-konservative Werte. Traditionell gilt sie als Interessenvertreterin der Wirtschaft, der Bauern sowie der römisch-katholischen Kirche.

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