Die ÖVP will den Steuersatz von 48 % streichen. Das ist der dritthöchste Einkommenssteuersatz. Nur Menschen mit einem Jahreseinkommen von 90.000 Euro zahlen so viel Einkommenssteuer. Das sind 4 % aller Lohnsteuerpflichtigen. Menschen mit niedrigem Einkommen werden nur mit einem Bruchteil davon entlastet.
Die ÖVP hat am Montag im Zuge einer Pressekonferenz eine neue Steuerreform angekündigt. Ein wichtiger Punkt der Reform ist die Abschaffung der dritthöchsten Steuerstufe bei der Einkommenssteuer. Davon würden besonders Menschen mit hohem Einkommen profitieren. Denn den Steuersatz von 48 Prozent zahlen nur Menschen mit einem Jahreseinkommen von rund 90.000 Euro brutto bzw. einem Monatseinkommen von rund 6.500 Euro brutto.
ÖVP will Steuersatz für Spitzenverdiener streichen – Sie werden mehr als 7-mal so stark entlastet wie Normalverdiener
Außerdem will die ÖVP den Eingangssteuersatz senken – von derzeit 20 auf 15 Prozent. Den Eingangssteuersatz zahlen Menschen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro – also vor allem Niedrigverdiener. Die Senkung von 20 auf 15 Prozent hört sich nach viel an, allerdings sparen sich Menschen, die diesen Steuersatz zahlen, dadurch nur maximal 400 Euro im Jahr.
Diejenigen, die den dritthöchsten Steuersatz von 48 Prozent zahlen, würden durch die Steuerpläne der ÖVP deutlich mehr profitieren: Wer im Monat zwischen 6.500 und 9.900 Euro brutto verdient, spart sich bis zu 3.000 Euro im Jahr. Spitzenverdiener profitieren von den Steuerplänen der ÖVP also mehr als 7-mal so stark wie Niedrigverdiener, so die Berechnung des Momentum-Instituts.
ÖVP will Lohnnebenkosten senken – davon profitieren vor allem Arbeitgeber
Bei der Pressekonferenz hat die ÖVP außerdem einmal mehr bekräftigt, dass sie die Lohnnebenkosten senken will. Das würde vor allem Arbeitgeber entlasten. Für Beschäftigte hieße eine Senkung der Lohnnebenkosten dagegen mehr Kosten.
Denn in den Lohnnebenkosten steckt nichts Geringeres als die Finanzierung der wichtigsten Säulen des Sozialstaats. Dazu gehören etwa die Sozialversicherungsbeiträge, also die Pensions-, Unfall-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Die Arbeiterkammer vermeidet deshalb mittlerweile bewusst den Begriff Lohnnebenkosten und bezeichnet sie stattdessen als „Sozialstaatsbeiträge“.