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Inflation abfedern? Regierung will sich bis Herbst Zeit lassen

johannes rauch (Foto: Screenshot, ORF.at)

Foto: Screenshot, ORF.at

Kathrin Glösel Kathrin Glösel
in Teuerung
Lesezeit:5 Minuten
8. Juni 2022
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Die Rekord-Inflation ist für viele Menschen in Österreich eine enorme Herausforderung. Die Bundesregierung will „auf Herbst hin eine Entlastung zustande bekommen“, sagt Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) in der ZIB. Das empfinden wohl viele im Land als unbefriedigend. Zurecht, denn es gibt keinen Grund, die Bevölkerung so lange warten zu lassen.

Schon im März – also vor drei Monaten – gab es Schätzungen von der Statistik Austria oder auch der Nationalbank, dass die Inflation massiv steigen würde. Die ÖNB ging sogar von einem Wert von 9 Prozent aus. Dass sich also nichts beruhigen wird, sondern eher im Gegenteil, war schon damals klar.

In diesen drei Monaten hätte man allerhand Anpassungen vornehmen könnten, um die Bevölkerung zu entlasten. Denn allen machen Mietkosten, Betriebskosten, Einkaufsrechnungen und Spritpreise zu schaffen. Am meisten leiden jene, die ohnehin wenig haben. 3 von 10 Haushalten kommen mit ihren Einnahmen nicht aus. Die Schlangen in Sozialmärkten werden länger.

Doch der Sozialminister sagt in die ZIB stattdessen, dass vor Herbst nichts mehr gehen würde. Mit der Begründung: „Es braucht den parlamentarischen Vorlauf. Es muss beschlossen werden, es muss auch vorbereitet werden.“ Doch dass lediglich der Parlamentsbetrieb im Weg sei, ist schlicht falsch. Naheliegender ist, dass die Bundesregierung entweder keine Ideen zur Entlastung hat oder sich nicht einigen kann. Denn Möglichkeiten, noch im Sommer die Menschen zu entlasten – vor allem jene, die am Existenzminimum dahinschlittern – gäbe es sehr wohl. Denn:

Nicht nur die österreichische Verfassung ist elegant. Auch die Geschäftsordnung des österreichischen Parlaments enthält Spielräume, um schnell auf Krisen zu reagieren.

Möglichkeit 1: Regierungsvorlagen ins Juni-Plenum einbringen

Nächste Woche finden zwei Sitzungen des Nationalrats am 14. und 15. Juni statt. Ja, es wäre sportlich, dieses Plenum zu nutzen, aber es wäre möglich, wenn die Regierung wollte. Beziehungsweise, wenn sie schlicht schon etwas vorbereitet hätte. Sie könnte also sogenannte Regierungsvorlagen zuleiten. In den Nachtstunden würden die Vorlagen dann den passenden Ausschüssen zugewiesen werden. In den Ausschüssen werden dann diese Vorlagen diskutiert und eventuell gibt es Abänderungsanträge. Noch im Juni gibt es ganz regulär Ausschusstage: z.B. am 23. Juni den Ausschuss für Arbeit und Soziales oder am 28. Juni für Finanzen. Wenn man also etwas zu Sozialleistungen oder Einmalzahlungen machen möchte: Im Juni ist noch einiges machbar. Im Nationalrat final beschließen könnte man dann in den regulären Juli-Sitzungen von 6. bis 8. Juli.

Jetzt kann man zurecht kritisch einwerfen: „Was ist mit der Begutachtung? Husch-Pfusch-Gesetze will niemand!“ Stimmt. Auch hier gibt es eine Möglichkeit: Man kann eine sogenannte Ausschuss-Begutachtung nutzen. Denn auch Ausschüsse des Nationalrates können zu Gesetzesentwürfen im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens Stellungnahmen von diversen Stellen einholen und das Gesetz somit verfeinern (§ 40 GOG-NR).

Möglichkeit 2: Initiativanträge im Juni-Plenum einbringen

Es erinnern sich vielleicht noch einige an das Jahr 2018 und die Einführung des 12-Stunden-Tages. Da hat man nicht lang gefackelt. ÖVP und FPÖ haben den per Initiativantrag ins Parlament gebracht. Die Folge: Er wurde einem Ausschuss zugewiesen („lustigerweise“ dem Wirtschaftsausschuss statt dem Arbeitsausschuss) und es gab keine ordentliche Begutachtung. Es muss also nicht alles als Regierungsvorlage eingebracht werden, wenn Regierungsparteien ein echtes Anliegen haben. Ein Initiativantrag ist ein starkes Instrument für Abgeordnete: Fünf Abgeordnete können in einer Sitzung des Nationalrates gemeinsam einen schriftlichen Gesetzesantrag einbringen. (§ 26 GOG-NR).

Der Rest ist gleich wie bei einer Regierungsvorlage: Diskutiert wird im Ausschuss, Abänderungen sind möglich, dann folgt der Beschluss im Juli-Plenum.

Möglichkeit 3: Ausschüsse und dortige Abänderungsanträge nutzen

Wenn die Regierung jetzt noch nicht 100%ig im Detail weiß, wie sie ein Gesetz ändern will und sich ein bisschen Zeit schaffen möchte, dann kann sie diese Möglichkeit sozusagen als Vehikel nutzen: ÖVP oder Grüne – oder auch andere Parteien – könnten jetzt im Juni-Plenum Anträge auf kleine Änderungen in den relevanten Gesetzen einbringen. Also etwa bei Gesetzen, bei denen es um Sozialleistungen geht. Und wenn es nur darum geht, ein Wort auszutauschen oder – überspitzt formuliert – einen Beistrich auszubessern. Damit kommen die Anträge in Ausschüsse, wo anschließend die Detailarbeit passiert. Denn sobald ein Gesetz auf der Tagesordnung in einem Ausschuss steht, können Parteien Abänderungsanträge einbringen – und diese landen dann ebenfalls wieder im Plenum – also im Nationalrat, der die Änderung dann beschließt. Die Indexierung von Sozialleistungen – oder auch Einmalzahlungen – könnten also in Form von Abänderungsanträgen aus den Ausschüssen beschlossen werden. Diese Möglichkeit wäre zwar nicht sehr elegant, aber es wäre machbar, wenn es den Willen geben würde.

Diese Gesetze könnten dann auch bereits im Sommer gelten. Man muss nicht auf September oder Oktober warten, weil man auch rückwirkend etwas beschließen – und Leistungen entsprechend ausbezahlen kann.

Diese 3 Möglichkeiten sind alle nutzbar an den kommenden Plenar- und Ausschuss-Terminen. Und wenn all das kompliziert scheint, gibt es immer noch ein 4. Werkzeug, auf das man zurückgreifen könnte.

Möglichkeit 4: Sondersitzungen einberufen

Eigentlich hat das Parlament eine Sommerpause, eine sogenannte sitzungsfreie Zeit. Und zwar zwischen 15. Juli und 15. September. Aber außergewöhnliche Zeiten lassen auch außergewöhnliche Maßnahmen zu. Wenn ein Drittel der Abgeordneten – oder der Bundesrat – es verlangt, kann der Bundespräsident aktiv werden und den Nationalrat zu einer außerordentlichen Tagung einberufen.

Es geht natürlich nicht darum, zu voreilig unüberlegte Schritte zu setzen. Angeblich gibt es laut Sozialminister Rauch „130 Maßnahmen“ gegen die Teuerung, über die sich ÖVP und Grüne im stillen Kämmerchen unterhalten – und über die man sich öffentlich noch ausschweigt. Die Bevölkerung wird im Unklaren gelassen, während gleichzeitig die Zeit drängt.

Gesetze sollen solide sein und Leistungen treffsicher, keine Frage. Niemand erwartet daher, dass jetzt 130 Gesetze binnen 4 Tagen geschrieben sind. Aber dass der Regierung bis Herbst die Hände gebunden sind, stimmt schlicht nicht. Das ist eine Ausrede.

Es gibt Hebel, die man schon jetzt bewegen kann. Es gibt Vorschläge, die über Parteigrenzen und Interessensvertretungen hinweg auf Zustimmung stoßen. Das ist etwa bei der Anpassung von Sozialleistungen an die Inflation der Fall. Das ist wohl das Mindeste, das man tun kann. Und dafür muss man nicht drei Monate warten. Die Inflation wartet schließlich auch nicht. Supermärkte, Tankstellen, Vermieter und Stromanbieter warten ja auch nicht. Die erhöhen ihre Preise jetzt.

Folglich darf sich die Regierung auch nicht bis zum St. Nimmerleinstag Zeit lassen.

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saloo
saloo
8. Juni 2022 21:35

was bitte machen wir für unser leut ,Die Wohnungen Teurer Wien Wohnen , Den Strom Und Gas Wien Energie, fernwärme usw . bitte wer zwingt uns dazu das unsere in der Stadt Wien befindliche Firmen alles auch verteuern . warum mahcen wir das wir arschlöcher

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Renate Hofer
Renate Hofer
8. Juni 2022 19:43

Alle Minister und Ministerinnen haben ein hoch dotiertes Einkommen. Für die ist die Teuerung auch nicht spürbar. Aber PensionistInnen die mit 1000 oder 13.000,– auskommen müssen, spüren die Teuerungswelle ganz enorm. Diese Regierung muss dringend weg und Neuwahlen wären das einzig richtige!

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