Teuerung

Regierung schikaniert die Ärmsten: Sozialhilfe-Bezieher:innen wird der Teuerungsausgleich wieder abgezogen

Die Rekord-Inflation trifft Menschen mit kleinen Einkommen am stärksten. Doch ausgerechnet bei diesen gibt es jetzt Probleme bei der Auszahlung des Teuerungsausgleichs. Betroffene berichten, dass ihnen nach Erhalt des Ausgleichs gleich angekündigt wurde, dass ihnen das Sozialamt die Summe wieder von den Bezügen abzieht. 

Insgesamt 450 Euro Teuerungszuschuss hat die Regierung seit September für Menschen beschlossen, die Mindestpension, Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld beziehen. Einmal einen 150 Euro Energiegutschein („Energiekostenausgleich„), den jeder Haushalt in Österreich bekommt. Separat dazu gibt es noch zwei Mal 150 Euro (also 300 Euro) Teuerungsausgleich für Menschen mit kleinen Einkommen.

150 Euro erhalten – und gleich wieder abgezogen?

Die ersten 150 Euro des Teuerungsausgleichs sind mittlerweile vom AMS oder der PVA auf den Konten der BezieherInnen gelandet. Wann das restliche Geld kommen wird, ist nach wie vor unklar. Doch jetzt berichten Menschen mit kleinen Pensionen, die auf eine Ausgleichszulage angewiesen sind und Arbeitslose, die auf die Höhe der Mindestsicherung aufstocken müssen, dass ihnen die 150 Euro Bonus gleich wieder von der Sozialhilfe abgezogen werden. Auch WaisenpensionistInnen, die gleichzeitig eine Sozialunterstützung erhalten, sind betroffen.

„Ich kann nicht glauben, dass ich wegen dem Teuerungsausgleich im Vormonat jetzt einen Brief bekommen habe, dass für einen Monat die Auszahlung vom Sozialamt um 150 Euro gekürzt wird, weil der Teuerungsbonus als Einkommen angerechnet wird. Ich bin fassungslos. Ist doch eine Veräppelung: Zuerst geben und ein Monat später wieder wegnehmen“, schreibt Claudia K.

Auch der Notstandshilfebezieher Robert S. ist überrascht: „Ich habe im April 150 Euro Teuerungsausgleich bekommen. Meine Gattin bezieht Sozialhilfe. Am Freitag bekamen wir den Bescheid, dass ihr die Sozialhilfe gekürzt wurde. Als Begründung wurde angegeben, dass ich die 150 Euro vom AMS bekommen habe. Das wird uns jetzt als Vermögen angerechnet.“

Sozialämter greifen auf die Ausgleichszahlung zu

Offenbar wurde der Teuerungsausgleich schlecht geregelt. Dass es in jedem Bundesland Tücken in Sachen Sozialhilfe gibt, wurde von der Regierung nicht mitbedacht.

„Die Regierung hat zwar allgemein festgelegt, dass der Teuerungsausgleich nicht als Einkommen auf die Sozialhilfe angerechnet werden soll, aber den Sozialämtern der Länder den Zugriff nicht grundsätzlich untersagt“, kritisiert Norbert Krammer. Er ist Sozialarbeiter und Bereichsleiter von VertretungsNetz – Erwachsenenvertretung Salzburg und Tirol.

In Salzburg wird der Teuerungsausgleich bei Mindestpensions-BezieherInnen beispielsweise als Einkommen behandelt, wie der Ausschnitt aus diesem Bescheid zeigt:

So steht es in einem Schreiben des Salzburger Sozialamts vom 2. März 2022.

„Der Fehler liegt hier nicht bei der Behörde, sondern im grundfalschen Ansatz des schwarz-blauen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes“, heißt es aus dem Büro der Salzburger Sozialstadträtin Anja Hagenauer. Wegen der Bundes- und Landesgesetze sei man immer wieder gezwungen zuzusehen, „wie man den Menschen die Unterstützung mit der einen Hand gibt, ihnen das Geld aber mit der andern wieder aus der Tasche zieht“, sagt Sozialstadträtin Hagenauer. Kommunale Unterstützungsleistungen müssen nach derzeitiger Gesetzeslage wieder abgezogen werden. „Ich fordere, dass das Gesetz schnellstmöglich repariert wird,“ sagt Hagenauer.

Wirrwarr bei Bezugsdaten: Erst Auszahlen, dann zurückfordern

Betroffen sind Menschen, deren Arbeitslosengeld oder Pension unter 1.030 Euro liegt – sie können auf diesen Betrag mit der Sozialhilfe aufstocken. Offenbar bekommen diese Menschen zuerst vom AMS oder der PVA den Teuerungsausgleich, müssen ihn dann aber wieder zurück zahlen, weil sie später den Bonus vom Sozialamt ausbezahlt bekommen sollen. „Nur weiß niemand, wann der Zuschuss vom Sozialamt kommen wird“, sagt Krammer. Die Betroffenen sind entsprechend verzweifelt. Wer von knapp 1.000 Euro im Monat leben muss, der gibt 150 Euro sofort aus, um Rechnungen zu bezahlen. Wenn der Bonus wenige Wochen später wieder von der Sozialhilfe abgezogen wird – und sich die Einkünfte um 150 Euro reduzieren – ist das für viele nicht nur eine bürokratische Schikane, sondern verschärft ihre finanzielle Notlage.

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Claudia N
Claudia N
27. September 2022 08:34

Teurungsbonus weg, genauso wie geringfügiges Gehalt. Ich freue mich auf die Stromabrechnung…

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