Die Regierung will das Arbeitslosengeld umkrempeln. Kern des Vorhabens: Das Ende der Notstandshilfe. Laut WIFO-Studie würden 121.000 Menschen keine Leistung mehr bekommen. Welche Schicksale stecken hinter dieser Zahl? Wir haben uns drei Beispiele angesehen, in denen Menschen in die Mindestsicherung gedrängt werden und welche Folgen das hat.
Die Regierungsparteien verhandeln intensiv über das sogenannte “Arbeitslosengeld NEU” und die Abschaffung der Notstandshilfe. Bisher ist bekannt: Wer lange einbezahlt hat, erhält längstens zwei Jahre Arbeitslosengeld. Danach endet jede Verischerungsleistung. Wer dann noch immer auf Jobsuche ist, rutscht in die Mindestsicherung – samt Zugriff auf Sparbuch, Auto und Eigenheim. Eine Ausnahme soll es nur für Arbeitslose geben, die älter als 50 sind und 180 Beitragsmonate (15 Jahre) haben. Jüngere sollen nach maximal zwei Jahren “Arbeitslosengeld Neu” den Anspruch auf die Versicherungsleistung verlieren und nur noch Mindestsicherung beziehen.
Für die maximale Bezugsdauer von zwei Jahren braucht man mindestens 120 Beitragsmonate (zehn Jahre). Bei zwölf bis 24 Beitragsmonaten beträgt die Bezugsdauer sechs Monate. Ab zwei Jahren Beschäftigung steigt der Anspruch auf zwölf Monate. Wer zwischen 60 und 120 Monate beschäftigt war, hat einen Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeld.
Außerdem sollen Krankenstände auf die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges angerechnet werden, wenn der Krankenstand nicht mit einem stationären Aufenthalt verbunden ist. Menschen mit schweren Krankheiten verlieren in Zukunft schneller das Arbeitslosengeld.
Harald ist 46 und lebt mit seiner Familie (Lebensgefährtin und zwei Kindern) in einem kleinen Haus in Leonding, Oberösterreich. Er hat seit seinem Lehrabschluss durchgehend als Dachdecker gearbeitet.
Mit 45 bekommt Harald eine Krebsdiagnose. Er hat aufgrund der Chemotherapie mehrere Krankenstände, kann nicht mehr schwer arbeiten – und wird gekündigt. Wegen seiner Erkrankung, die ihn weniger belastbar macht und häufige Ausfälle verursacht, ist er schwer vermittelbar.
Was passiert mit Harald? Er hat zwar über 180 Versicherungsmonate, ist aber unter 50. Das mit dem „unbegrenzten“ Anspruch auf Arbeitslosengeld trifft auf ihn nicht zu. Im Modell von ÖVP und FPÖ hat er nur 2 Jahre Anspruch.
Wegen seiner Krebserkrankung wird er operiert, muss Medikamente nehmen und ist körperlich schwach. Deswegen ist er fast ein Jahr im Krankenstand. Das Problem? Weil dieser Krankenstand kein durchgehender stationärer Aufenthalt ist, sondern Harald sich zu Hause erholt, wird dieses Jahr in die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes eingerechnet. Nach Ablauf des Krankenstands hat er also nicht zusätzlich zwei Jahre, sondern nur noch ein Restjahr Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach Ablauf der Frist fällt auch er in die Mindestsicherung.
Bis zu seiner Erkrankung ist Harald mitten im Leben gestanden. Rutscht er in die Mindestsicherung, kann auf das Eigenheim zugegriffen werden. Auto und Erspartes müsste er veräußern. Ein Teufelskreis für die Familie.
Isabella hat als Verkäuferin bei einer Modekette in Salzburg gearbeitet. Begonnen hat sie im Alter von 16 Jahren. Mit 25 hat sie ein Kind bekommen, war in Karenz und hat weitergearbeitet, dann aber wegen Einsparungen der Kette ihren Job verloren. Mit Kleinkind ist die Jobsuche schwierig. Bei der Frage der Arbeitszeit wird es kompliziert: Die Öffnungszeiten der Kindergruppen passen nicht zu den geforderten Arbeitszeiten der Jobs, für die sich Isabella bewirbt.
Im Modell von ÖVP und FPÖ hat Isabella 18 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld – danach gibt es keine Notstandshilfe mehr, sondern nur die Mindestsicherung. Dann besteht die Gefahr, dass Isabella ihr Auto aufgeben muss, was sie noch unflexibler bei der Jobsuche macht. Zudem würde ihr die Zeit in der Mindestsicherung nicht als Ersatzzeit in der Pension angerechnet werden – das ist bei allen BezieherInnen der Mindestsicherung der Fall.
Sonya lebt in Wien, sie hat an der Technischen Uni Wien Raumplanung studiert und ihr Studium mit 23 abgeschlossen. Sie hat in einem anspruchsvollen Forschungsprojekt gearbeitet, das auf 9 Monate befristet war. Nach Fertigstellung geht sie auf Jobsuche, doch die Auftragslage ist dürftig. Sonya findet keinen Job.
Im Modell von ÖVP und FPÖ hat Sonya gar keinen (!) Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil sie weniger als 12 Monate durchgehend gearbeitet hat. Sie muss sofort Mindestsicherung beantragen. Dass sie Versicherungsbeiträge bezahlt hat, nützt ihr nichts.
Regierungs-Studie zur Notstandshilfe: 121.000 Arbeitslose würden laut WIFO Leistung verlieren (Kontrast)
Ich pflege schon 35 Jahre meine schwerbehinderte Tochter ohne fremde Hilfe . Meine Tochter hat kein Einkommen und ich nach 40 Beitragsjahren eine Pension von 650€. Die Begründung der Landesregierung war, sie wohnt zu Hause und ich bin sowieso verpflichtet für meine Tochter aufzukommen bis ich sterbe. Meine langjährige Arbeit ist nicht mehr Wert als 650€. Vom Pflegegeld wird die Tagesheimstätte abgezogen und muss ihre kleine Wohnung finanziert werden. Ich sehe nicht ein warum mein Kind mit 35 keinen Anspruch auf Mindestsicherung oder eine Pension hat. Wäre für die Pflege zu Hause endlich mehr Geld zur Verfügung würden die Heime nicht so überfüllt sein und käme weitaus billiger. Lieber einen Bundespräsidenten weniger und darauf achten dass die Ärmsten soviel bekommen um sich selbst versorgen zu können. Wäre an der Zeit bei solchen Gesetzen einmal Betroffene zu befragen.
Wir alle werden grupft, vom Lehrling bis zum Meister, hin bis zum Arbeitslosen und Totkranken.
Wie halten sie es mit ihren geliebten “Geldsäcken” wie Benko, KTM . . . und Konsorten?
Und Frau Hartinger Klein nicht vergessen.
Hatte ja immer schon ein besonderes Stoffwechselergebnis!